Guten Abend,
wir haben heute im Verein zusammen gesessen und über die neue Drohnenverordnung gesprochen. Irgendwie sind wir dann auch zu allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gekommen. Vieles was da steht ist ja nicht wirklich neu.
Eine Frage konnten wir uns aber nicht beantworten, deshalb die Frage an die Experten:
Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, und somit auch der Drohnenverordnung, verantwortlich?
Ist es ausschließlich der Pilot selber, oder der zum Zeitpunkt des Fluges diensthabende Modellflugleiter oder gar der Vorstand (o.A.)?
Wir haben uns z.B. folgenden Fall 1 konstruiert:
Pilot A fliegt mit seiner Drohne (könnte genauso gut auch ein Flugzeug sein) außerhalb des Sichtbereichs des zur Seite stehenden Piloten B. Aufgrund irgendeiner Ursache stürzt das Flugobjekt ab und beschädigt etwas. Ist jetzt der Pilot alleine verantwortlich oder auch der Flugleiter, da er nicht mahnend eingegriffen hat?
Ein weiterer einfacher Fall 2:
In der Drohnenverordnung steht die Kennzeichnungspflicht Modelle >250g. Wer muss nachhalten, dass das fliegende Modell auch gekennzeichnet ist? Ist es wieder nur der Pilot, oder der diensthabende Flugleiter oder gar der Vorstand, da er der Einhaltung der Vorgaben nicht ausreichend nachgegangen ist?
Vielleicht noch einige Randbedingungen:
Wir haben eine Modellflugordnung, dessen Inhalt mit Unterschrift der Mitglieder anerkannt wird (Neumitglieder akzeptieren diese mit Eintritt in unseren Verein).
Der erste Satz der Modellflugordnung lautet sinngemäß: "Die Ordnung und gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten"
Wir fliegen auf einem Flugplatz und haben eine Aufstiegserlaubnis bis 125kg.
Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen und auch nicht übergenau sein, sondern verstehen und ggf. Leute aus der "Schusslinie" halten.
Ich hoffe meine Frage ist verständlich herüber gekommen, ansonsten bitte Fragen.
Ich freue mich auf eure Antworten, um mir etwas Klarheit in die Sache zu bringen.
Viele Grüße
Sebastian
wir haben heute im Verein zusammen gesessen und über die neue Drohnenverordnung gesprochen. Irgendwie sind wir dann auch zu allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen gekommen. Vieles was da steht ist ja nicht wirklich neu.
Eine Frage konnten wir uns aber nicht beantworten, deshalb die Frage an die Experten:
Wer ist für die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben, und somit auch der Drohnenverordnung, verantwortlich?
Ist es ausschließlich der Pilot selber, oder der zum Zeitpunkt des Fluges diensthabende Modellflugleiter oder gar der Vorstand (o.A.)?
Wir haben uns z.B. folgenden Fall 1 konstruiert:
Pilot A fliegt mit seiner Drohne (könnte genauso gut auch ein Flugzeug sein) außerhalb des Sichtbereichs des zur Seite stehenden Piloten B. Aufgrund irgendeiner Ursache stürzt das Flugobjekt ab und beschädigt etwas. Ist jetzt der Pilot alleine verantwortlich oder auch der Flugleiter, da er nicht mahnend eingegriffen hat?
Ein weiterer einfacher Fall 2:
In der Drohnenverordnung steht die Kennzeichnungspflicht Modelle >250g. Wer muss nachhalten, dass das fliegende Modell auch gekennzeichnet ist? Ist es wieder nur der Pilot, oder der diensthabende Flugleiter oder gar der Vorstand, da er der Einhaltung der Vorgaben nicht ausreichend nachgegangen ist?
Vielleicht noch einige Randbedingungen:
Wir haben eine Modellflugordnung, dessen Inhalt mit Unterschrift der Mitglieder anerkannt wird (Neumitglieder akzeptieren diese mit Eintritt in unseren Verein).
Der erste Satz der Modellflugordnung lautet sinngemäß: "Die Ordnung und gesetzlichen Bestimmungen sind einzuhalten"
Wir fliegen auf einem Flugplatz und haben eine Aufstiegserlaubnis bis 125kg.
Ich möchte den Teufel nicht an die Wand malen und auch nicht übergenau sein, sondern verstehen und ggf. Leute aus der "Schusslinie" halten.
Ich hoffe meine Frage ist verständlich herüber gekommen, ansonsten bitte Fragen.
Ich freue mich auf eure Antworten, um mir etwas Klarheit in die Sache zu bringen.
Viele Grüße
Sebastian