darthkrass
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Eigentlich ist der Händler für den Transport verantwortlich, denk ich, wenn die Schachtel unbeschädigt und das Produkt schlecht verpackt ist.
Hier gehts aber um einen Privatverkauf.
Eigentlich ist der Händler für den Transport verantwortlich, denk ich, wenn die Schachtel unbeschädigt und das Produkt schlecht verpackt ist.
Hallo Leute,
jetzt muß ich mich doch nochmal melden:
Es ist ja wohl selbstverständlich, daß ich ein wertvolles Modell (z.B. F3K -;-))) in sämtlichen Bereichen der Verpackung fotografiere. Und zum Schluß sogar noch mit dem Absender, wie es abgeholt worden ist. Nur so kann ich dann meine Interessen der Transportfirma gegenüber vertreten. Und so ist es bei mir auch geschehen und ich habe 80 % des begutachteten Schadens erhalten.
Was die Preise betrifft - die sind immer (auch bei einer Firma verschieden) per Internet zu vergleichen bei jedem einzelnen Versand.
Grüße
Friedrich
Das alles hilft dir nichts. Wenn der Transporteur behauptet es wäre ungenügend verpackt gewesen so wird er immer im Recht sein. Die Ware kann noch so gut verpackt sein, wenn der Inhalt beschädigt ist wird dies der Transporteur sogar noch als Beweis einer ungenügenden Verpackung anführen.
So bleibt uns nur zu hoffen dass alles immer gut ankommt
Gruß Heinz
§ 447 BGB - Gefahrübergang beim Versendungskauf
(1) Versendet der Verkäufer auf Verlangen des Käufers die verkaufte Sache nach einem anderen Ort als dem Erfüllungsort, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald der Verkäufer die Sache dem Spediteur, dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert hat.