Hallo
vor ca einer Woche vom DMFV die Meldung bekommen das das Luftfahrtamt Südbayern den Modellflug auf der Wiese im zuge der CVorona Regelungen untersagt
Hier im Magazin schreibt der DAeC:
Im letzten post vom 17.4. schreibt der DAeC :
wollen die Verbände uns vera... oder wissen die selber nix?
wenn die selbst keine genauen infos haben warum bekommen wir dann diese Meldungen und Halbwarheiten
Eisvogel hat in einem anderen Thread schon gesagt das er nachgefragt hat aber keine Antwort bekommen hat
mir geht es ähnlich, man bekommt nur ausflüchte
das trägt nicht gerade zum vertrauen in die Verbände bei
genauso wie diese Offenen Briefe an div Stellen und Ämter
vor ca einer Woche vom DMFV die Meldung bekommen das das Luftfahrtamt Südbayern den Modellflug auf der Wiese im zuge der CVorona Regelungen untersagt
Hier im Magazin schreibt der DAeC:
Keine Öffnung vor dem 3.5. in Deutschland
Leider sind wir in Deutschland noch nicht so weit. Der MFSD teit auf seiner Homepage mit, dass die Modellfluggelände noch mindestens bis zum 3.5.2020 gesperrt bleiben müssen. "Der MFSD und der DAeC setzen sich aktiv dafür ein, dass der Betrieb auf Modellfluggeländen in absehbarer Zeit unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich ist. " Auch der DMFV setzt sich mit einem offenen Brief an die Gesundheitsbehörden (?!) für eine Lockerung des Verbotes ein.
Weiterhin gilt also, dass in Bayern ein striktes Modellflugverbot herrscht, in den übrigen Bundesländern der sogenannte erlaubnisfreie Modellflug (elektr. bis 5 kg) außerhalb von Modellflugeländen erlaubt ist. Bei Veränderungen der aktuellen Lage werde ich hier berichte
Im letzten post vom 17.4. schreibt der DAeC :
In Bayern gilt insoweit kein flächendeckendes Modellflugverbot, wie es auch kein Wanderverbot oder ähnliche Verbote gibt. Maßstab ist insoweit § 5 Abs. 3 Nr. 7 2. BayIfSMV. Danach ist "Sport und Bewegung an der frischen Luft" ein sog. "triftiger Grund", die Wohnung verlassen zu dürfen. Da Modellflug auf der grünen Wiese (die entsprechende Einwilligung des Grundstücksnutzungsberechtigten vorausgesetzt) Sportausübung darstellt, ist diese Betätigung erlaubt, solange dies "ausschließlich alleine oder mit einer weiteren nicht im selben Hausstand lebenden Person oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands und ohne jede sonstige Gruppenbildung" stattfindet. In anderen Bundesländern gibt es ähnliche Regelungen. Regionale Besonderheiten können auch zu beachten sein, was im Regelfall bei den jeweiligen Landratsämtern erfragt werden kann.
wollen die Verbände uns vera... oder wissen die selber nix?
wenn die selbst keine genauen infos haben warum bekommen wir dann diese Meldungen und Halbwarheiten
Eisvogel hat in einem anderen Thread schon gesagt das er nachgefragt hat aber keine Antwort bekommen hat
mir geht es ähnlich, man bekommt nur ausflüchte
das trägt nicht gerade zum vertrauen in die Verbände bei
genauso wie diese Offenen Briefe an div Stellen und Ämter