Fragen über Fragen...
Fragen über Fragen...
@pele: Danke für das Gespräch heute, mein Konzept ist aufgegangen, wir sind wieder gut Freund. Ich schreibe dir das mal separat.
Meine Frage, betreffend die Anwendungsanleitung:
Der Gutachter empfiehlt einen Wert, sagen wir mal von 84 dB/A, für kolbengetriebene (
) Motormodelle. Ich habe so ein Gutachten vorliegen, erstellt vor den neuen NfL und bin ganz aktuell in einem Genehmigungsverfahren. Ich beantrage also noch unter den alten Rechtsvoraussetzungen.
Siehe Schritt 3 der Anwendungsanleitungen: Ist die Zahl der Flugmodelle (max. 3) jetzt schon in den 84 dB/A berücksichtigt?
Oder muss man dieses Gutachten einfach so sehen, dass es unter den Voraussetzungen des alten Rechtes erstattet ist?