Aufsteigserlaubniss

Hi,

vielleicht hilft das ja... http://dmfv.aero/files/DMFV_Hinweise_Erteilung_AE.pdf

und Auszug unter Punkt "Was ist zu tun":

"Bei der zuständigen Luftfahrtbehörde des Lan-
des (Anschrift kann bei der DMFV-Geschäfts-
stelle, beim zuständigen Gebietsbeauftragten
erfragt oder auf der Internetseite des DMFV:
www.dmfv.aero abgerufen werden) ist ein form-
loser Antrag auf Erteilung der Aufstiegserlaub-
nis gem. § 16 LuftVO zu stellen. Gleichzeitig
bittet man um Bekanntgabe der einzureichen-
den Unterlagen, wobei man um Zeit zu sparen,
die unter dem Punkt „Antragsunterlagen“ auf-
geführten Unterlagen vorbereitet."

Ist also ein "formloser Antrag" unter Berücksichtigung einiger Fixpunkte (siehe Ausführungen).
Wichtig: Antrag auf "unbefristete Dauer" nicht vergessen! Sonst kannst du den Antrag alle
x-Jahre neu stellen. Ob dem Antrag dann so entsprochen wird, steht freilich auf einem anderen
Blatt.

Beste Grüße
Thomas
 
Danke für die Antworten, ich hab eben mal beim zuständigen Ministerium nachgefragt da ich unter 5 Kilo bleib und nur Elektro reicht die Erlaubnis vom Grundstückseigentümer. Erst über 5 kg muss man den Antrag einreichen
 
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