Moin allerseits,
Jetzt lehne ich mich mal aus dem Fenster und möchte behaupten, dass Modellflugzeuge - auch wenn sie klein sind - Luftfahrzeuge sind, die sich von manntragenden Flugzeugen in der Hauptsache lediglich darin unterscheiden, dass sie eben nicht bemannt sind. Warum sollten daher für Modellflugzeuge nicht dieselben Sichtflug-Ausweichregeln gelten, wie sie für manntragende aufgestellt sind?
Dannach müsste gelten:
- Segler hat immer Vorrang vor motorgetriebenen Luftfahrzeug, ansonsten:
- Einander entgegenkommende Luftfahrzeuge haben stets nach rechts auszuweichen.
- Rechts vor links, bzw. von links kommende Luftfahrzeuge sind ausweichpflichtig.
- Überholende Luftfahrzeuge haben rechts am Überholten vorbeizufliegen.
Dem würde ich (gefühlsmäßig) noch hinzufügen:
- Dasjenige Flugzeug ist ausweichpflichtig, dass seine Flughöhe verändert.
In Bezug auf die Haftpflichtversicherung möchte ich noch anmerken, dass beispielsweise selbst in der DMFV Versicherungsbroschüre ausdrücklich erwähnt ist, dass Schäden von Verbandsmitgliedern untereinander versichert sind. Und das ist nicht auf das verbeulte Autodach beschränkt. Das dürfte bei anderen Versicherungsträgern genauso sein. Für diesen Schutz wurde Prämie entrichtet. So hätte ich auch keine Lust von einem Fliegerkameraden, aus welchen Gründen auch immer, "abgeschossen" zu werden und es dann bei einem Bier zu belassen, um die Versicherung zu schonen.
Viele Grüße
Winrich