Termnak
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Hallo Günter,
oder sollte ich sagen Nachbar
"Zitat von Alt-F4:
Es war der fiktive Fall eines Modellflugvereines "Freunde des Wiesenschleichers", der eine AE beantragte, und dann auch - mit diversen Auflagen und Einschränkungen - erhielt. Damals hatte der Rechtsanwalt diese Auflagen eine nach der anderen zerpflückt und als unwirksam, bzw rechtlich nicht haltbar entlarft."
Fiktiv finde ich einen Modellflugplatz, Wiese oder Gelände wie auch immer, dieser außer der AE, wegen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Sportstätte zählt.
Nur weil als Auflage ein Sicherheitsnetz oder Zaun gefordert wird, im Verbrennerflug Flugzeiten und Schallpegel einzuhalten sind, ähm glaub ist Ordnung.
Am Grundstück selbst ändert sich nichts, außer den in der AE geforderten Zaun, ähm Sicherheit.
Ok, der Modellflug ist zu Recht als Sport angesehen. Modellflug kann man auch bis 5kg elektrisch als Sport auf einen Gelände ausüben. Ist dann das Gelände eine Sportstätte??? Wildflieger??? Interessengemeinschaft evtl. als Verein???
Frage:Wer hat sich diese Regelung ausgedacht und dieser zugestimmt???
Es gibt viele Beispiele diese als fiktiv gesehen werden. Wenn man aber bei den zuständigen Personen (Vereinen) genauer nachfragt kann dies ganz schnell zur Realität werden.
Fiktiv: Was machen Vereine wenn ein Verband nur seine Interessen im Modellflug verfolgt, und nicht auf Interessen (Belange) der Vereine etc. eingeht???
Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, das so manche Gedanken von Modellfliegern nicht weit von der Realität sind.
Gruß Jürgen
oder sollte ich sagen Nachbar
"Zitat von Alt-F4:
Es war der fiktive Fall eines Modellflugvereines "Freunde des Wiesenschleichers", der eine AE beantragte, und dann auch - mit diversen Auflagen und Einschränkungen - erhielt. Damals hatte der Rechtsanwalt diese Auflagen eine nach der anderen zerpflückt und als unwirksam, bzw rechtlich nicht haltbar entlarft."
Fiktiv finde ich einen Modellflugplatz, Wiese oder Gelände wie auch immer, dieser außer der AE, wegen der Öffentlichen Sicherheit und Ordnung als Sportstätte zählt.
Nur weil als Auflage ein Sicherheitsnetz oder Zaun gefordert wird, im Verbrennerflug Flugzeiten und Schallpegel einzuhalten sind, ähm glaub ist Ordnung.
Am Grundstück selbst ändert sich nichts, außer den in der AE geforderten Zaun, ähm Sicherheit.
Ok, der Modellflug ist zu Recht als Sport angesehen. Modellflug kann man auch bis 5kg elektrisch als Sport auf einen Gelände ausüben. Ist dann das Gelände eine Sportstätte??? Wildflieger??? Interessengemeinschaft evtl. als Verein???
Frage:Wer hat sich diese Regelung ausgedacht und dieser zugestimmt???
Es gibt viele Beispiele diese als fiktiv gesehen werden. Wenn man aber bei den zuständigen Personen (Vereinen) genauer nachfragt kann dies ganz schnell zur Realität werden.
Fiktiv: Was machen Vereine wenn ein Verband nur seine Interessen im Modellflug verfolgt, und nicht auf Interessen (Belange) der Vereine etc. eingeht???
Was ich damit zum Ausdruck bringen möchte ist, das so manche Gedanken von Modellfliegern nicht weit von der Realität sind.
Gruß Jürgen