Appell zum Kenntnisnachweis für Flugmodelle über 2kg und zum Fliegen über 100m Höhe

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DD8ED

Vereinsmitglied
Xare leider gibt es in Deutschland eben keinen Altersbonus in solchen Dingen...ob du nun einen Führerschein für ein KFZ erlangen willst mit der verringerten Restlebenszeit oder einen Kenntnisnachweis für Modellfliegen da ist kein Unterschied

Der Kenntnissnachweis hat ein Haltbarkeitsdatum.
Der gilt 5 Jahre. Ob wir den in der jetzigen Form wiederholen müssen, bleibt mal abzuwarten.

Gruss
Frank
 
...Dass ein Ministerium ein handwerklich schlechtes Gesetz gemacht hat liegt ja an uns selber: Wir wollten ja Änderungen. Und heisse Nadel strickt schlecht, ein guter Stricker ist Dobrindt ja eh nicht.
Danke, Hänschen, für die Initiative,schade nur dass man in der Runde nie beim Thema bleiben kann.

Nicht ganz, die Änderungen kamen vom Verteidigungsministerium, davor war eigentlich alles klar.

Bitte, Danke, immer gerne wieder...

Zum Thema: es ärgert mich mich, dass uns alle mit grossem Aufwand unter Einbeziehung der Rechtsabteilungen erklären was wir derzeit nicht dürfen. Stattdessen hätte ich viel lieber eine Übergangsregelung gesehen wie beim "Schildchen", da ist wohl irgendwas verrutscht und keiner will es gradebügeln.

...Die Verbände sind an dem Kenntnisnachweis dran und durch Spekulationen und Schwarzseherei in einem Modellbauforum gehts auch nicht schneller...Uwe.

Seit einem Jahr wird mir von verschiedenen Seiten erklärt: "hättet Ihr die Füsse stillgehalten, wäre es längst erledigt und mit einem Aufbepper und einer Unterschrift erledigt gewesen..."
Allein, mir fehlt der Glaube, wir wissen eben nicht, wo wir wären, hätten wir keine Öffentlichkeit hier hergestellt. Bevor wir in die Vollen gingen, wurde das Thema auch nicht erledigt.
Deshalb nun der erneute Vorstoss.
 

Maggi

User
naja, aber woher nimmt der daec die Behauptung her?
ZDF darf man auch in diese Richtung ja verlangen....

Für mich eindeutig ist die Formulierung beim bmvi
 

Maggi

User
Schlecht gelesen sie Verordnung!!!!
Es wird explizit der 100m Deckel ja mit sofortiger Wirkung tituliert, jedoch auch die Ausnahme verweist auf den kenntnisnachweis und der wiederum hat die Übergangsfrist bis Oktober 2017.... Ist zwar nicht leicht und hübsch geschrieben, aber glücklicherweise steht es da nunmal im gesamt Kontext drin....
Für den daec ist der sofortige Deckel ja ganz brauchbar wenn man die anderen Interessen des Verbands betrachtet...
Beim Dmfv frag ich mich eh schon länger was die überhaupt tun....

Letztendlich hat man die jetzigen Probleme bereits vor 2 Jahren angemahnt und jetzt kommen nichtmal vernünftige statemenrs von den Verbänden

Hätte ja schon Lust für 750 Euro den kenntnisgeber Schein zu machen um euch die Lappen zu geben ��


Edit: wo ist denn der Post hin auf den ich hier geantwortet hab?!?
 

glipski

User
...Ob wir den in der jetzigen Form wiederholen müssen, bleibt mal abzuwarten.

Gruss
Frank

Der ist gut :). Bis jetzt weiss hier keiner, in welcher Form der Kenntnisnachweis erlangt werden kann und wann. Oder weisst Du mehr?

Gruss

Gerhard
 

glipski

User
Schlecht gelesen sie Verordnung!!!!
Es wird explizit der 100m Deckel ja mit sofortiger Wirkung tituliert, jedoch auch die Ausnahme verweist auf den kenntnisnachweis und der wiederum hat die Übergangsfrist bis Oktober 2017.... Ist zwar nicht leicht und hübsch geschrieben, aber glücklicherweise steht es da nunmal im gesamt Kontext drin....
Für den daec ist der sofortige Deckel ja ganz brauchbar wenn man die anderen Interessen des Verbands betrachtet...
Beim Dmfv frag ich mich eh schon länger was die überhaupt tun....

Letztendlich hat man die jetzigen Probleme bereits vor 2 Jahren angemahnt und jetzt kommen nichtmal vernünftige statemenrs von den Verbänden

Hätte ja schon Lust für 750 Euro den kenntnisgeber Schein zu machen um euch die Lappen zu geben ��


Edit: wo ist denn der Post hin auf den ich hier geantwortet hab?!?

Hallo Maggi,

hier die Antwort vom BMVI, die ich auf meine Anfrage bekommen habe

>>>>
Am 25.04.2017 um 11:02 schrieb Buergerinfo, BMVI <Buergerinfo@bmvi.bund.de>:

Sehr geehrter Herr Lipski,

danke für Ihre Anfrage.

Seitens des Verordnungsgebers ist keine Übergangsregelung bezüglich der 100-Meter-Grenze vorgesehen.
<<<<

Gruss

Gerhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Der ist gut :). Bis jetzt weiss hier keiner, in welcher Form der Kenntnisnachweis erlangt werden kann und wann. Oder weisst Du mehr?

Gruss

Gerhard

Hallo,
Ich bin zu dem Thema im Moment etwas weniger involviert, da ich z.Z. 12 - 14 Stunden am Tag arbeiten darf und innerhalb der EMFU viel organisatorischen Kram bearbeiten muss.
Seitens des DAeC läuft eine interne Testversion des Online-Nachweises.
Was noch zu klären ist, ist das leidige Thema mit den 25€ und wie das gehandhabt wird. Dazu habe ich jetzt aber keine aktuellen Infos.
Um es mal in GLASSKLARE Worte zu fassen: Die Situation ist besch.....
Die Verantwortung sehe ich allerdings eindeutig beim Ministerium.
Ob in 5 Jahren das jetzige Verfahren und die Inhalte des Scheins noch anwendbar sind, sehe ich nicht. Bis dahin hat die EASA den Schein eingeholt.
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hätte ja schon Lust für 750 Euro den kenntnisgeber Schein zu machen um euch die Lappen zu geben ��

Du wirst mit Sicherheit ohne die Beauftragung des DMFV oder DAeC keine Scheine verteilen dürfen.
 
Hallo Frank, vielen Dank für deine Antwort.
Mein Apell ging auch ausdrücklich nicht an dich, sondern an die Spitze der Verbände allgemein. Wir, als Ihre Mitglieder haben Interessen, die wir nachdrücklich einfordern, dies kann auch als Unterstützung der Verbände gesehen werden uns gegenüber dem Ministerium zu vertreten.
Die 25.-€ sind wohl eher weniger unser Problem...

Ich denke den meissten von uns ist klar, dass der Verordnungsgeber hier einen Stuss gebaut hat, Männer mit Charakter würden dazu stehen und hätten eine Anwendungsverordnung mit einer Übergangsfrist erlassen, fertig. Leider kann man von der Politik sowas nicht mehr erwarten?

Ich befürchte dass vor der Sommerpause nichts mehr passiert, danach sind Wahlen...ich werde wohl mal wieder meinen MdB anschreiben und daran errinnern...:Hr. Barthle...
 
Ich werde das Gefühl nicht los, Modellflieger sind "nicht ausgelastete Menschen"!

Warum macht ihr euch so verrückt und streitet euch auch noch? Fliegt doch einfach (wenn der Hörigkeitswahn es nicht anders hergibt) einige Zeit nicht höher als 100 Meter und gut ist es. Den Schein bekommen wir schon noch, also ich meine nicht den Zettel am Zeh...der kommt später.
Und bevor wieder die Superhelden aus der Deckung springen: Ich möchte nicht (gar nicht) das Engagement von Hänschen schmälern oder die Kritik ins Lächerliche ziehen. Aber ein wenig Entspannung tut wohl Not. Und dieses ewige Meckern auf die Verbände ist echt ein wenig nervig. Wenn da nur Deppen sitzen, die zu allem zu blöd sind, dann sollten sich die obersten Kritiker für die entsprechenden Posten bewerben und es machen!

Ich gehe davon aus, dass wir in absehbarer Zeit die Gelegenheit haben werden, unsere Kenntnisse nachzuweisen...

Gruß Mirko
 

Maggi

User
Hallo Gerhard,
schön dass sich jemand aus dem BMVI Büro gemeldet hat....hat er auch selber verstanden was in der Verordnung genau drin steht??? Ich will ihm nicht den nötigen Sachverstand absprechen, aber das Ministerium ist dennoch mit so vielen Aufgaben belastet, dass nicht jeder Mitarbeiter hier alles wissen kann und muss....

Zitat aus der rechtskräftigen Verordnung:
§21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtssystemen und Flugmodellen
....
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober auf Verlangen Kenntnisse in....
nun kommen die verschiedenen Kenntnisnachweise

Und hier der Grund für die falsch Annahme des 100m Deckels:

§21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtssystemen und Flugmodellen
...
8. in Flughöhen über 100 Meter über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf Gelände im Sinne des §21a Absatz 4 Satz 2 satt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3


Ich hab mal bewusst die ganzen Absätze und Zusatz Infos weg gelassen denn im Kern verweist der § 21b auf den §21a mit entsprechender Übergangsfrist...das dieser Anfangssatz zu den Nachweisen gerne überlesen wird liegt daran, dass er ganz unten links in der Spalte steht und die Sachdienlichen Infos rechts oben ;-)

Nun muss nur noch jeder für sich selbst entscheiden, ob man dem Antwortschreiben eines Ministeriummitarbeiter (wie gut die sind sieht man auch im Bamf) oder dem Info PDF eines Verbandes glauben schenken möchte.....ich halte mich da an das einfachste und greifbare, nämlich der rechtskräftigen Verordnung....sollte nun einzelne Punkte widersprüchlich in der Verordnung sein, müssen sich besser bezahlte Beamte damit rum streiten, für mich als rechtskonformen Bürger übersteigt dies dann meinen Schaffensbereich;-)
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Wenn da nur Deppen sitzen, die zu allem zu blöd sind, dann sollten sich die obersten Kritiker für die entsprechenden Posten bewerben und es machen!

Dazu kann ich mir eine Anmerkung jetzt nicht verkneifen.
Der Realitätsabgleich über den notwendigen Aufwand an Arbeit, Zeit und Geld um anständige Arbeit zu leisten und die Erkenntniss über die Differenz dazwischen, was von aussen gefordert wird und was realisierbar ist, dürfte mehr als brutal sein.
 
Hi Markus,
genauso sehe ich das auch.

Obwohl ich dabei ebenfalls immer auf den Gesetzestext berufen habe,
wurden dazu von mir dann hier Nachweise verlangt.

Einen Nachweis, dass man den Nachweis des Nachweises nachweisen kann.

Naja, ich hab's dann aufgegeben.
Nur dass Du weisst, dass andere das auch so lesen (können).

CU Eddy
 
...
die Erkenntniss über die Differenz dazwischen, was von aussen gefordert wird und was realisierbar ist, dürfte mehr als brutal sein.
Die Modellflieger haben den KN nicht gefordert, oder? Das war meines Wissens der DAeC.

Oder bezieht die Erkenntnis darüber, dass das Eingestielte irgendwie schwer leistbar ist,
auf die Verbände? War das bei denen ein brutales Erwachen? Oooohhhh.... ^^
Eine Runde Mitleid....

:D

CU Eddy
 

Maggi

User
Eddy mir ist schon bewusst, dass das noch mehr so sehen wie wir, mir wird nur nicht klar, wie der DAEC dies falsch puplizieren kann, genauso wenig wie ein DMFV dies sachgerecht verständlich Aufarbeiten müsste und ihmo nicht tut.
Vermutlich ist das Verlangen nach 100% Klarheit einfach bei uns Modellfliegern zu hoch und es wird das Rechtsbewusstsein unseres Gleichen einfach unterschätzt....nach dem Motto, nichts wird so heiß gegessen wie es gekocht wird....denn letztendlich steht ja auch noch die Beweislast der 100m im Raum....wer misst das doch gleich wieder nach?!?!?! Optische Peilung an einem dynamischen Flug?!?! stell ich mir spannend vor....oder wird da etwa aus der Luft per Luftdruckbasirendem Höhenmesser beobachtet?!?!? Mhh da sind schon manche mit ihrem Fliegerle wegen falscher Einstellung geerdet...usw.

Diese Verordnung bringt so viele Fragenzeichen mit sich und unklare Aufgabenübertragungen die noch nicht definiert sind, dass es schlichtweg fahrlässig ist diese auch noch rechtskräftig zu machen...ganz ehrlich mit dem Lachwisch des BMVI ist sogar das Hintern ab wischen fraglich ;-)

Aber zum eigentlich Kernthema des Threads.....ja ich befürworte diesen Appell auf stärkste!!! dann hat das ganze in der Luft Gehänge ein Ende....die Gebühr wäre sogar OK nur die Haltbarkeit find ich auch fraglich....wenn der Staat Geld machen will, dann soll er endlich den Fahrradführerschein pflichtmässig einführen....ist ebenso ein Hobby, wesentlich gefährlicher für den Großteil der Bevölkerung und man hätte die Kameraden die Nachts ohne Licht neben dem Radweg auf der Straße fahren endlich auch mal vernünftig in die Pflicht genommen!!!
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Die Modellflieger haben den KN nicht gefordert, oder? Das war meines Wissens der DAeC.

Oder bezieht die Erkenntnis darüber, dass das Eingestielte irgendwie schwer leistbar ist,
auf die Verbände? War das bei denen ein brutales Erwachen? Oooohhhh.... ^^
Eine Runde Mitleid....

:D

CU Eddy

Du hättest dich ja rechtzeitig einbringen können, um eine Vermeidung des 100-Meter Deckels ohne Schein zu erreichen.
Und du hättest dich einbringen können, um eine inpraktikable und nicht vereinbarte Form der Umsetzung der Schein-Regelung zu verhindern.
Und wo bist du gewesen ? Hast du etwas dazu beigetragen ? Hast du etwas erreicht ? Hast du Zeit, Arbeit und Geld darin investiert ?

Du solltest mal akzeptieren, dass der pauschale 100-Meter-Deckel verhindert worden ist.

Das es jetzt in der Übergangsfrist klemmt ist nun mal so und ist mehr als ärgerlich. Mache Vorschläge zur Verbesserung und setze sie durch!
 
Zitat aus der rechtskräftigen Verordnung:
§21a Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtssystemen und Flugmodellen
....
(4) Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 Kilogramm müssen ab dem 1. Oktober auf Verlangen Kenntnisse in....
nun kommen die verschiedenen Kenntnisnachweise

Und hier der Grund für die falsch Annahme des 100m Deckels:

§21b Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtssystemen und Flugmodellen
...
8. in Flughöhen über 100 Meter über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf Gelände im Sinne des §21a Absatz 4 Satz 2 satt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3


Ich hab mal bewusst die ganzen Absätze und Zusatz Infos weg gelassen denn im Kern verweist der § 21b auf den §21a mit entsprechender Übergangsfrist...das dieser Anfangssatz zu den Nachweisen gerne überlesen wird liegt daran, dass er ganz unten links in der Spalte steht und die Sachdienlichen Infos rechts oben ;-)

Nun muss nur noch jeder für sich selbst entscheiden, ob man dem Antwortschreiben eines Ministeriummitarbeiter (wie gut die sind sieht man auch im Bamf) oder dem Info PDF eines Verbandes glauben schenken möchte.....ich halte mich da an das einfachste und greifbare, nämlich der rechtskräftigen Verordnung....sollte nun einzelne Punkte widersprüchlich in der Verordnung sein, müssen sich besser bezahlte Beamte damit rum streiten, für mich als rechtskonformen Bürger übersteigt dies dann meinen Schaffensbereich;-)

Tut mir leid, aber die rechtskräftige Verordnung sagt das Gegenteil. Die Geltung der 100 Metergrenze in § 21 a steht nicht unter der Bedingung, dass ein Kenntnisnachweis erforderlich ist. Der Kenntnisnachweis befreit nur von der Einhaltung der 100 Metergrenze. So steht es ja auch auf der von dir zitierten Homepage des Ministeriums. Da ist kein Raum für eine andere Interpretation. Jeder Flug über 100 Metern, der außerhalb zugelassener Modellfluggelände mit entsprechender AE statt findet, ist derzeit ohne Kenntnisnachweis illegal.
 

UweH

User
Tut mir leid, aber die rechtskräftige Verordnung sagt das Gegenteil. Die Geltung der 100 Metergrenze in § 21 a steht nicht unter der Bedingung, dass ein Kenntnisnachweis erforderlich ist. Der Kenntnisnachweis befreit nur von der Einhaltung der 100 Metergrenze. So steht es ja auch auf der von dir zitierten Homepage des Ministeriums. Da ist kein Raum für eine andere Interpretation. Jeder Flug über 100 Metern, der außerhalb zugelassener Modellfluggelände mit entsprechender AE statt findet, ist derzeit ohne Kenntnisnachweis illegal.

....oder noch mal anders ausgedrückt, vielleicht wird dieses Rechtsprinzip dadurch klarer: das Flugverbot über 100 m ist die Regel, die mit der Einführung der Verordnung Gültigkeit erlangte und seit dem eingehalten werden muss.
Von dieser Regel gibt es ein paar Ausnahmen, z.B. Modellflugbetrieb auf AE-Plätzen, manntragende Pilotenlizenz, Kenntnisnachweis usw.

Welche dieser Ausnahmen bereits jetzt verfügbar sind und welche erst in Zukunft ist hier ja vielfach nachzulesen.

Wer die Ausnahme nicht erfüllen kann muss sich an die Regel halten.

Gruß,

Uwe.
 
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