Uwe ich kann ja nix dafür, aber es steht nunmal so geschrieben und wird vom Ministerium selbst auch so vermittelt auf eigens dafür angelegter Seite...wenn man das so aber nicht verstehen will ist das halt persönliches pech
ohaack;4338433...Warum trefft ihr euch nicht wie früher auf den Wiesen...Mann. mann...[/QUOTE schrieb:tun wir, ab und an ist auch ne Frau dabei...: http://www.rc-network.de/forum/show...s-und-Laberthread/page21?highlight=Retro+Nord http://www.rc-network.de/forum/show...im-Taunus-Planung-und-Planungsgebabbel/page18
warst du auch da?
Also ist für mich jetzt ganz klar, fliege bis 01.Oktober und Erhalt des Kenntnisnachweises nur noch in maximal 99 Meter ...Andy
genau deshalb habe ich letztes Jahr den hier gebaut: 154 gr...
Immer der gleiche Verlauf bei solchen Threads, immer die gleichen Leute.
Es ist wirklich schade ums RC-Network Forum geworden.
Warum trefft ihr euch nicht wie früher auf den Wiesen, haut euch die Schädel ein,
und wer zuletzt noch steht , hat Recht?
Mann. mann...
mir schwillt nur bei dem Schei... langsam richtig der Kamm.
.....sehe ich ganz genau so!!! Mehr braucht man dazu nicht sagen/ schreiben.
Grüsse, Kai
Lieber Hans, meinen kleinen Uhu habe ich vor 55 Jahren das letzte Mal gesehen als er in den Wolken verschwand, das waren bestimmt wesentlich mehr als hundert Meter
Gruß Arno
SO geht es ja nicht. Alle sollen für den Kenntnisnnachweis den gleichen Betrag zahlen. Das ist doch ungerecht und himmelschreiend. Ich bin jetzt 71 und wieviel Jahre kann ich noch fliegen? Ein heute junger Mann kann voraussichtlich ein vielfaches von Jahren für den gleichen Betrag fliegen? Ungerecht bis dort hinaus-oder bekomme ich einen Teilbetrag zurück wenn ich den Kenntnisnachweis mal zurückgeben sollte? Und was ist mit den Verbrennern? Ich fliege ja nur Segler und gelegentlich elektrisch?
Viel geringere Umweltverschmutzung - bei der Dobrind`schen Automaut soll es ja auch Unterschiede geben. Das ist doch nicht durchdacht! Das wird doch die nächsten 10 Jahre nix. Und wie sieht es Europaweit aus? Daraus ergibt sich doch gleich die nächste Steigerung Weltweit???
Kann man beim Dobrind mal Nachhilfe im Denken nehmen damit ich das mal verstehe und mich über den Unsinn nicht weiter aufregen muß?
nix für ungut aber das mußte mal raus
Xare
Keiner sagt, dass es und wenn ja wann kommen wird.....und wenn er gar nicht kommt ?
Benutze einfach Google nur mal als kleine Auswahl, es gibt mehrere Befähigungsnachweise für Luftfahrzeugführer....erklär mir doch bitte mal was ein Luftfahrerschein ist.
Bringst du jetzt alternative Fakten oder sind das schon Fake News?Nach Deinen Aussagen ist der ja im Moment das allheilbringende Mittel.
Das stimmt nicht, der DAeC sagt konkret dass der Kenntnisnachweis kommt, allerdings gibt es noch keinen Termin sondern die Aussage dass daran gearbeitet wird und die Online-Version in der Testphase ist: http://www.modellflug-im-daec.de/images/buko/aktuelles/BuKoMF_Extrablatt_03-2017.pdf
Immer schön bei den Tatsachen bleiben, die sind verworren und widersprüchlich genug um Gerüchte überflüssig zu machen.
Gruß,
Uwe.
Ein DAEC macht keine Tatsachen. Er ist nicht Verordnungsgeber.
Die Verantwortung sehe ich allerdings eindeutig beim Ministerium.
Ja also doch nicht der DAEC am Zug ?
Aber ein Luftsportverband würde doch nicht die Saison für die Modellflieger ausserhalb zugelassener Vereine ( ich meine die mit Aufstiegserlaubnis und Flugleiter ), nein, würde er doch nicht.....ist doch grad Flugsaison. Und so ein Kenntnisnachweis, also, für div. Sicherheitsanlagen gibt es den Sachkundigenstatus ohne Kenntnisnachweisblabla per Internet, oder per Einweisung durch einen Luftsportverein ( den kann man ja wohl eigens dazu gründen, Maggi, dann gehts ja doch, brauchst nur noch Sechs.....Gründungsmitglieder)
3. Bescheinigung nach Einweisung durch einen Luftsportverein (gilt nur für Flugmodelle), Mindestalter 14 Jahre.
Quelle: http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Pr...euregelungen-fuer-drohnenfluege-in-kraft.html , aber, so schön es wäre, es ist halt nur eine Pressemitteilung. Im Kern lückenhaft.
Der DAeC ist ein vom Verordnungsgeber zur Erteilung des Kenntnisnachweises beauftragter Luftsportverband und nach dem in Kraft treten der Verordnung als nächster dran Tatsachen zu machen:
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