Appell zum Kenntnisnachweis für Flugmodelle über 2kg und zum Fliegen über 100m Höhe

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Maggi

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Naja, Kenntnis hab ich ja, ob es aber die ist die gefordert ist und auch erlangbar ist steht auf nem anderen Blatt...da würde ich jetzt nicht unbedingt die Verordnung im ganzen Umfang so als umsetzbar sehen und ist daher zu lückenhaft als dass sie auch in der Gerichtsbarkeit stand halten würde.... drauf ankommen lassen würde ich es nicht, zumal die Beweislast des höhenverstosses ja auch nicht mein Problem ist 😉
Kann man also selbst nach dem 1.oktober immer noch genügend Fragezeichen suchen und auch finden
 
Tut mir leid, aber die rechtskräftige Verordnung sagt das Gegenteil. Die Geltung der 100 Metergrenze in § 21 a steht nicht unter der Bedingung, dass ein Kenntnisnachweis erforderlich ist. Der Kenntnisnachweis befreit nur von der Einhaltung der 100 Metergrenze. So steht es ja auch auf der von dir zitierten Homepage des Ministeriums. Da ist kein Raum für eine andere Interpretation. Jeder Flug über 100 Metern, der außerhalb zugelassener Modellfluggelände mit entsprechender AE statt findet ist derzeit illegal.

Dein Unterfangen ist zum Scheitern verurteilt. Das ist vergleichbar mit dem Versuch, einen Verschwörungstheoretiker davon zu überzeugen, die US-Regeirung hätte NICHT das World-Trade-Center in die Luft gejagt. Das wirst Du nie schaffen, egal wie viele objektive Beweise Du ins Feld führst. Genauso verhält sich das hier. Du kannst noch so eindeutig darlegen, wie klar die Formulierung des Gesetzgebers ist.

Dann kommen so handfeste Belege wie "...so sehen wie wir, mir wird nur nicht klar, wie der DAEC dies falsch puplizieren kann...", klar, der DAeC hat natürlich auch keine Ahnung, sondern pupst nur Unfug und dann noch "...wenn der Hörigkeitswahn es nicht anders hergibt..."! Typisch, Andersdenkende als von einem Wahn besessen darzustellen und so zu disqualifizieren. Ist das schon faschistoid, alles niederzumachen, was nicht der eigenen, natürlich einzig richtigen Ansicht ist?

Solche wollen doch gar keine Klarheit, sondern nur andere diskriminieren, weil sie ihre Ansicht nicht teilen. Selbst dem Gesetzgeber wird die Kompetenz abgesprochen, aber ganz subtil. Erst wiil man ihm großmütig "...nicht den nötigen Sachverstand absprechen..." aber dann bekommt er doch wieder die Kurve und stellt fest "...dass nicht jeder Mitarbeiter hier alles wissen kann"! Also doch wieder keine Ahnung. Diese Dialektik ist beeindruckend...
 

hholgi

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rohe

rohe

Na solange hier über rohe Eier diskutiert wird nehm ich solange meinen alten unbegrenzt gültigen Drachenflug Schein ...:D
 
Sorry, wusste ja nicht das nur Volljuristen hier teilhaben dürfen....

Dann erklärt mal wie haltbar die Auslegung der Verordnung dann vor Gericht sein wird????

Und nochmal ein netter BMVI Link in dem eindeutig die Pflicht des Kenntnisnachweises ab 1.Oktober steht, übrigens auch die Kennzeichnungspflicht ;-)
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?nn=12830

Danke für diesen Link !
Endlich !
Ich hoffe das hat nun ein Ende.....
 
Hallo Markus, seit Wochen wird dieses Thema hier von links nach rechts gedreht, nun kommst du und fängst wieder von vorne an...:rolleyes:
wenn es dich etwas interessiert: schenk dir ein Bier ein, mach ne Tüte Popcorn auf und lese nach...;), es ist alles mehrfach hier festgehalten worden. Auch die konkreten Auskünfte der verschiedenen Behörden.
 

Maggi

User
Gerade weil ich die letzten Wochen nicht da war, und eben die links so eindeutig sind verwundert mich die zweideutige auslegung
 
Sorry, wusste ja nicht das nur Volljuristen hier teilhaben dürfen....

Dann erklärt mal wie haltbar die Auslegung der Verordnung dann vor Gericht sein wird????

Und nochmal ein netter BMVI Link in dem eindeutig die Pflicht des Kenntnisnachweises ab 1.Oktober steht, übrigens auch die Kennzeichnungspflicht ;-)
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html?nn=12830

Moin Markus,

kennst du gerichtliche Feststellungen neuerdings schon im Voraus?
Nein? Ich auch nicht - wozu dann deine Frage nach einer Erklärung?
Dazu braucht es keinen Volljuristen - stinknormaler Menschenverstand und Leseverständnis.

Lies noch mal im Link von dir bei den "Wesentlichen Regelungen:" die Punkte 2. und 6. nach. Hier nur Ausrisse.
2. Kenntnisnachweis: Für den Betrieb von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen ab 2 kg ist künftig ein Kenntnisnachweis erforderlich.
Der Nachweis erfolgt durch a) gültige Pilotenlizenz, b) Bescheinigung ......
....
Die Bescheinigungen gelten für 5 Jahre. Für den Betrieb auf Modellfluggeländen ist kein Kenntnisnachweis erforderlich.
....
6. Betriebsverbot: Ein Betriebsverbot gilt künftig für Flugmodelle und unbemannte Luftfahrtsysteme
•in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn, der Betrieb findet auf einem Gelände statt, für das eine allgemeine Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen erteilt und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist, oder, soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über einen Kenntnisnachweis.
...
Die Verordnung ist am 6. April 2017 im Bundesgesetzblatt verkündet worden und am 7. April in Kraft getreten.
Die Regelungen bezüglich der Kennzeichnungspflicht und die Pflicht zur Vorlage eines Kenntnisnachweises gelten ab dem 1. Oktober 2017.
Die beiden Schlusssätze sagen eigentlich alles.
Nur mal so: warum wird wohl vorher auf schon existierende Erlaubnisse oder den Kenntnisnachweis verwiesen?
Der neue Kenntnisnachweis braucht erst ab dem 1.10.2017 verfügbar und vorzeigbar sein und die Kennzeichnung ab dann angebracht sein.
Den Schei...deckel gibt es jetzt schon - so wie die AEs und andere Erlaubnisse.

jetzt könnt ihr euch weiter grüne Daumen verteilen.
Hier deuten nur wenige zweideutig, die anderen können einfach lesen und das Gelesene auch verstehen.
Wenn die verbände die Aussteller der Verordnung dazu bewegen, den Deckel mit in den Zeitraum reinzunehmen oder Ausführungsbestimmungen mit
dem Zeitrahmen im selben Sinne dazu zu veröffentlichen wär es was anderes, so nicht.
 

Maggi

User
Mensch Uwe....zitiert hast richtig nur das Fett markieren und fertig lesen von Sätzen übst jetzt nochmal.... Genau den stinknormalen Menschenverstand vermisse ich gerade bei dir!
Lies es ganz im Kontext und so wird vielleicht auch dir klar dass zwar der Deckel existiert aber eben auch viele andere flugverbotszonen hinzu gekommen sind die ab April gelten....der kenntnisnachweis für höheren Aufstieg wird aber erst im Oktober fällig und das bedeutet im umkehrschluss....bis dahin ist er für Flugmodell die keine multicopter sind noch nicht gültig, solange alle anderen Auflagen für den Aufstieg gegeben sind
 
Willst auch einen haben ;)

Moin Eisi,
mir schwillt nur bei dem Schei... langsam richtig der Kamm.
Diese Wünsch-Dir-Was-Veranstaltungen der früheren Fernsehzeit haben doch deutlichere Spuren in einigen Köpfen hinterlassen, als ich für möglich gehalten habe.
Pipi Langstrumpf fand ich ja als Bub ´ne kurze Zeit ganz lustig - inzwischen weiß ich, dass man sich die Welt nur sehr begrenzt so machen kann, wie sie einem gefällt.
 
Mensch Uwe....zitiert hast richtig nur das Fett markieren und fertig lesen von Sätzen übst jetzt nochmal.... Genau den stinknormalen Menschenverstand vermisse ich gerade bei dir!
Lies es ganz im Kontext und so wird vielleicht auch dir klar dass zwar der Deckel existiert aber eben auch viele andere flugverbotszonen hinzu gekommen sind die ab April gelten....der kenntnisnachweis für höheren Aufstieg wird aber erst im Oktober fällig und das bedeutet im umkehrschluss....bis dahin ist er für Flugmodell die keine multicopter sind noch nicht gültig, solange alle anderen Auflagen für den Aufstieg gegeben sind

Markus,

der Kontext hat nachweislich die Verbocker dieser VO gar nicht interessiert - die haben umgesetzt, was vorgegeben wurde.
Hier mal ohne Rechtschreibfehler der diktierenden interested parties, dafür anderen Schwachsinn drin gelassen.

Kurz gesagt: bei den Terminen zur Gültigkeit und Umsetzbarkeit war der Kontext einfach wurscht.
Lies, was da drin steht - nicht Wunschdenken, was da besser stehen sollte. Es steht da nicht. Punkt.

Ich setze mich täglich beruflich mit so einem Schei... auseinander.
Entweder, es gibt klare Aussagen oder es gibt Ausführungsbestimmungen als Ergänzung.
Kennt einer welche? Nein?

Ich kann auf einem Platz mit AE fliegen.
Ich kann in der Wiese fliegen, neben einem Windpark mit Rotorkreishöhe über 100M und etwas weiter einem mit über 170m.
Ausser (anschließend oft) geschredderten Vögeln und mir fliegt da sonst nichts, ich offiziell halt nicht mehr über 100m. Das zum benutzten Verstand.

Entweder einer der Verantwortlichen schreibt noch in irgendeiner Form, dass der Deckel bis zur Timeline dieselben Ausnahmen hat oder wir legen es halt drauf an.
Das wäre im Falle eines Falles dann ein gefundenes Fressen für die, die schärfere Regeln haben wollen.
Wie der ganze Fred hier, wenn ich zu denen gehören würde.

Das Ding ist genau so eine Meisterleistung wie die Maut.
 

Eisvogel

User
Moin Eisi,
mir schwillt nur bei dem Schei... langsam richtig der Kamm.
Diese Wünsch-Dir-Was-Veranstaltungen der früheren Fernsehzeit haben doch deutlichere Spuren in einigen Köpfen hinterlassen, als ich für möglich gehalten habe.
Pipi Langstrumpf fand ich ja als Bub ´ne kurze Zeit ganz lustig - inzwischen weiß ich, dass man sich die Welt nur sehr begrenzt so machen kann, wie sie einem gefällt.

Kein Grund den Kamm aufzustellen!

Es interessiert niemanden, ob die Modellflieger die 100m einhalten oder nicht, außer die selbsternannten Polizisten hier im Forum.
 

UweH

User
Es interessiert niemanden, ob die Modellflieger die 100m einhalten oder nicht, außer die selbsternannten Polizisten hier im Forum.

Solange Du alleine irgendwo rum fliegst magst Du Recht haben, aber wie ist es wenn Du Veranstalter eines Wettbewerbs auf der grünen Wiese bist und Verantwortung für andere hast oder wenn ein Unfall passiert wie letztens dem GPS-Piloten in München?

Du machst es Dir verdammt leicht hier sozialen Ungehorsam zu propagieren, aber das Leben jenseits Deines Tellerrands hält leider ein paar Fußangeln bereit die andere Modellflieger nicht auf die eigene Erbse reduzieren können.

Gruß,

Uwe.
 
Kein Grund den Kamm aufzustellen!

Es interessiert niemanden, ob die Modellflieger die 100m einhalten oder nicht, außer die selbsternannten Polizisten hier im Forum.
Den Gockel machen hier andere - ich antworte denen nur um auf ein paar Denkfehler aufmerksam zu machen - wenn es denn interessant genug ist.
Zum Interesse: Murphys law - und wie Uwe schon geschrieben hat, interessiert es diverse Ausrichter und auch Verantwortliche und mögliche Gegner sehr wohl.
Wir haben am Platz auch einen, der unsere AE und die Platzregeln besser kennt, als 60 % der Mitglieder.
Rate mal, wer drunter zu leiden hat.

Ich habe einfach keinen Bock mehr, wegen dieser Ich-mach-was-geht-und-mir-gerade-gefällt-Mentalität ständig Regelverschärfungen aufgebrummt zu bekommen.
 

Maggi

User
Uwe ich kann ja nix dafür, aber es steht nunmal so geschrieben und wird vom Ministerium selbst auch so vermittelt auf eigens dafür angelegter Seite...wenn man das so aber nicht verstehen will ist das halt persönliches pech
 
... nehm ich solange meinen alten unbegrenzt gültigen Drachenflug Schein ...:D

Ja natürlich, wurde ja in dem "Extrablatt" des DAEC auch aufgeführt. Alle, die irgendeine Lizenz (Luftsportgeräte, Segelflug, Motorflug, etc.) haben, sind raus, auch Prüfer für Luftfahrtgerät, etc.

Uwe ich kann ja nix dafür...

Doch, ich hab dir geraten: Bier, Popcorn, Lesen. Das hast du nicht getan, stattdessen trollst du hier rum.:cry::mad: Es gibt mehrere, konkrete, eindeutige Stellungnahmen zu diesem Thema, deine zitierte Seite gehört nicht dazu.

Ich habe mit diesem Thread leider mein Ziel verfehlt, einen zweiten Streithread zu diesem Thema wollte ich nicht. Deshalb darf hier gerne geschlossen werden. Vielen Dank an alle, die den Sinn verstanden hatten.
 
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