Betriebserlaubnis der Verbände

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Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Und nun mal zur Meldung von Vorkommnissen beim DMFV auch diese werden verlangt.
Ich schrieb ja, jeder sollte mal richtig lesen und berstehen.

"Checkpunkt 15: Ich melde Unfälle und sicherheitsrelevante Ereignisse an den DMFV. Hierzu nutze ich die Internet-Plattform „AIDA Datenbank Modellflug (Vorfall- und Unfalldatenbank für Luftsportgeräte und Flugmodelle)“. Unfälle mit Personen- oder hohen Sachschäden melde ich außerdem an die Polizei, sowie im Rahmen meiner Versicherungsmeldung an den DMFV"

Gruß
Sammy
 
Mal so ganz nebenbei, weil vielleicht interessiert's ja jemanden: Beim MFSD (also quasi beim DAeC) kann man seit einigen Tagen den neuen Schulungsnachweis machen.

Beste Grüße,

Lutz

p.s. Beim DMFV ist man noch nicht ganz so weit, aber das ist ja auch nicht weiter schlimm, denn dort gilt der alte Kenntnisnachweis ja ohne Umschreibung weiter. Also Verbandsgebashe ist an dieser Stelle wirklich nicht nötig.
 

BulDo

User
Hallo,
der alte Kenntnisnachweis hat aber auch nur eine begrenzte Gültigkeit.
Bin gespannt, ob es eine Lösung gibt, bevor meiner Abläuft.

Theoretisch dürfte ich danach ja nicht mehr fliegen.

Grüße
Thomas
 
Wenn Dein Nachweis vom DMFV vor Verfügbarkeit des neuen ausläuft machst du einfach nochmals den alten.


„Alte“ Kenntnisnachweise, die seit 2017 von unserem Verband nach § 21a LuftVO (alt) ausgestellt wurden bzw. bis zur Veröffentlichung des neuen Schulungstools noch absolviert werden, behalten bis zum Ende ihrer regulären Laufzeit (5 Jahre) für den Modellflugbetrieb im Rahmen des DMFV Gültigkeit. Nach deren Ablauf muss dann der „neue“ Kenntnisnachweis nach § 21f LuftVO absolviert werden.
 

Malmedy

User
Wenn Dein Nachweis vom DMFV vor Verfügbarkeit des neuen ausläuft machst du einfach nochmals den alten.
Geht nicht, du kannst einen neuen KN - egal ob bisherige oder neue Form - erst nach Ablauf des alten KN machen. Mein KN läuft am 30.08. ab, d.h. ich mache am 01.09. einen neuen. Wenn am 01.09. schon die neue Form freigeschaltet ist, dann eben den neuen, ansonsten nochmal alte Form. Beide gelten sowieso nur 5 Jahre.

Grüße
Michael
 
Wo habe ich denn geschrieben, dass er den KN vor Ablauf des alten erneuern soll. Einfach mal richtig lesen?

Kollege hat schon den alten erneuert weil seiner abgelaufen ist - also abwarten bis der alte abgelaufen ist und dann...
Wessen KN z.B. erst in 2024 ausläuft muss auch erst dann aktiv werden!

Schon lustig - die einen wollen am liebsten die EU verklagen wegen dem KN, die anderen können es gar nicht erwarten...
 

BulDo

User
Ich hab dem DMFV auch schon angeschrieben.
Hier die Antwort:

Kenntnisnachweis ist bis zum Ablaufdatum noch gültig und kann danach erneuert werden. Wir sind zurzeit dabei den Kenntnisnachweis an die neuen Regelungen anzupassen und gehen davon aus, dass Sie sich nach Ablaufdatum unter Ihren gewohnten Anmeldedaten im Kenntnisnachweisportal anmelden können und diesen wiederholen können.

Das mir wir gehen davon aus... hab ich als noch nicht fertig gedeutet... werde ich ja sehen.

Will darüber auch garnicht groß philosophieren. Hab nur kein Bock auf Stress unsere AE ist recht neu und die Behörden kommen regelmäßig vorbei.

Grüße
 

safty

User
.....wegen dem KN, die anderen können es gar nicht erwarten...

Unsinn,
die Leute (wie auch ich) wollen nur vermeiden, daß sie wg. abgelaufenem KN dann im Herbst evtl. für ein paar Tage zwangsweise "gegroundet" werden.
Es ist allgemein durchaus unüblich, gnadenlos und stoisch bis zum Ablauf von irgendwas zu warten, um es dann "unter Zeitdruck" zu verlängern / erneuern.

Thats all.
 
Geht nicht, du kannst einen neuen KN - egal ob bisherige oder neue Form - erst nach Ablauf des alten KN machen. Mein KN läuft am 30.08. ab, d.h. ich mache am 01.09. einen neuen. Wenn am 01.09. schon die neue Form freigeschaltet ist, dann eben den neuen, ansonsten nochmal alte Form. Beide gelten sowieso nur 5 Jahre.

Grüße
Michael
Beim MFSD kannst Du schon jetzt einen DAEC/MFSD Kenntnisnachweis aus "der ersten Welle" - also der Ende August abläuft, durch den neuen Schulungsnachweis ersetzen und damit quasi "verlängern". Hab ich gerade gemacht - ist gut gemacht und wiederholt die wichtigsten Punkte, dann 10 (vernünftige) Fragen, Gebühr bezahlen und: fertig.
 

Malmedy

User
Es ist allgemein durchaus unüblich, gnadenlos und stoisch bis zum Ablauf von irgendwas zu warten, um es dann "unter Zeitdruck" zu verlängern / erneuern.
Da hast Du sicher recht, aber die Macher in den Verbänden sind Ehrenamtliche (überwiegend wohl pensionierte Beamte - Bonn ist eine traditionelle Beamtenstadt!) ) und da geht alles schön der Reihe nach, auch wenn das vom Gesetz nicht so gefordert ist - wenn ich mir diese Anmerkung etwas ironisch/sarkastisch erlauben darf 😂
 
Hallo,
gibt es einer unterschied zwischen dem Schulungsnachweis des MFSD/DAeC und dem Kenntnisnachweis des DMFV oder sind beide gleich und ich kann mit welchem auch immer, auf jedem Flugplatz fliegen?
 

Dagobert

User
Der Schulungsnachweis des MFSD basiert auf den standardisierten Regeln für Flugmodelle, mit anderer Flugleiterregelung, anderen Abstandsregeln, Mindestalter Regeln glaub ich auch anders. Es gibt da doch diverse Unterschiede.
Angeblich werden sie gegenseitig anerkannt.
 

aue

User
Hallo Wolfgang,
bei den bisherigen gibt es einen gewichtigen Unterschied der jeweiligen Verbands-KN insofern, als dass der DMFV-Nachweis bis zum angegebenen Datum seine Gültigkeit behält, der DAeC-Nachweis allerdings einer Nachschulung bedarf, um bis zum Ablauf gültig zu bleiben.
Für die Nachweise nach den neuen Regeln wird es wohl in den Fragestellungen Unterschiede geben, in der Geltung aber nicht. Beide Verbände haben ja die gegenseitige Anerkennung zugesichert.
 
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