Betriebserlaubnis der Verbände

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S_a_S

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Wolfgang,

die Scheine sind nicht gleich, aber werden vom anderen Verband zur Nutzung auf ausgewiesenen / zugelassenen Modellflugplätzen im Rahmen von Gastflugregeln anerkannt. Anerkannt heißt, dass damit der Betrieb von Modellen über 2kg / über 120m erlaubt wird.

MFSD beschreibt das im Absatz
b) Nicht-verbandszugehörige Piloten (d.h. Mitglieder des DMFV)
Erforderlich ist eine einmalige Online-Anmeldung und eine Einweisung auf dem jeweiligen Platz.

Der DMFV beschreibt das im Abschnitt
Mitglieder eines anderen, nationalen Modellflugverbandes
Hierzu ist auf dem zugelassenen Platz per Unterschrift in das Flugbuch (auf zugewiesenem Platz erfolgt der analoge Eintrag in das elektronische Flugbuch) zu dokumentieren, dass der DMFV-Leitfaden inhaltlich bekannt und die anderen Voraussetzungen (Versicherungsbestätigung, e-ID/Registrierung) erfüllt sind.

Grüße Stefan
 
Was für ein Mist. Kann man da keine einheitliche Regelung treffen? Wie sieht das denn der Gesetzgeber? Wann ist ein Flugplatz ein DMFV-Flugplatz und wann einer vom DAeC?
wieder mal typisch Deutsch.
 

FAG_1975

Vereinsmitglied
der DAeC-Nachweis allerdings einer Nachschulung bedarf, um bis zum Ablauf gültig zu bleiben.

Dem ist NICHT so!

Ich habe mich beim MFSD Schulungsnachweis registriert, eingeloggt und der aktuelle Schulungsnachweis (so heißt er jetzt) ist vollautomatisch bis zum ursprünglichen Ablaufdatum des "alten" DAeC-Kenntnisnachweises hinterlegt und kann für einen Ausdruck in Kreditkartengröße herunter geladen werden. Keine Nachschulung, keine Kosten.

Man kann, muss aber nicht, gegen die bekannte Gebühr verlängern. Das dürfte all die interessieren, die jetzt eh verlängern müssten, ansonsten "verschenkt" man Laufzeit ...
 

heikop

User
Außerdem nachzulesen hier:



Was geschieht mit bestehenden Kenntnisnachweisen für Modellflieger (§21e LuftVO)?

Bestehende Kenntnisnachweise für Modellflieger gemäß „alter“ §21e LuftVO können kostenlos mit gleicher Restgültigkeit in einen Schulungsnachweis (https://www.schulungsnachweis-modellflug.de gemäß Abschnitt 5 der Standardisierten Regeln für Flugmodelle (neu) umgewandelt werden.

Habe ihn übrigens auch vorliegen.
 
Zuletzt bearbeitet:

aue

User
Nochmal für Herrn heikop:
Ich belege meine Aussagen, lesen wirst du allerdings selbst müssen. Solltest du andere Erfahrungen machen, als dein Verband öffentlich erklärt, so liegt darin ein Fehler und nicht im Berufen auf öffentliche Erklärungen deines Verbandes.
 

Dagobert

User
Es besteht auch im Moment keine dringende Notwendigkeit für eine Verlängerung oder Anerkennung.
Erstens weil: Frühestens Ende September ist die 5-jährige Gültigkeitsfrist der ersten Kenntnisnachweise abgelaufen.
Zweitens: Im Moment gelten noch alle Aufstiegserlaubnisse nach altem Recht.
 

mero

User
Hllo,
ich finde es eine totale Abzocke alle 5 Jahre einen Schein zu machen. Mein PKW Führerschein gilt auch ein leben lang. Auch ein Piloetnschein gilt lebenslänglich wenn ich meine Flugstunden nachweise. Und jetzt wegen sagen wir es mal graß, wegen Spielzeug so ein Theater ist doch nicht mehr normal.

Gruß mero
 
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