Erforderlich ist eine einmalige Online-Anmeldung und eine Einweisung auf dem jeweiligen Platz.b) Nicht-verbandszugehörige Piloten (d.h. Mitglieder des DMFV)
Hierzu ist auf dem zugelassenen Platz per Unterschrift in das Flugbuch (auf zugewiesenem Platz erfolgt der analoge Eintrag in das elektronische Flugbuch) zu dokumentieren, dass der DMFV-Leitfaden inhaltlich bekannt und die anderen Voraussetzungen (Versicherungsbestätigung, e-ID/Registrierung) erfüllt sind.Mitglieder eines anderen, nationalen Modellflugverbandes
der DAeC-Nachweis allerdings einer Nachschulung bedarf, um bis zum Ablauf gültig zu bleiben.
Das sagen die sog. StRfF (5.3.1) zu dieser Frage:Keine Nachschulung,
Also: Nachschulung erforderlich.
Erstens weil: Frühestens Ende September ist die 5-jährige Gültigkeitsfrist der ersten Kenntnisnachweise abgelaufen.
Mit offensichtlich veralteten Aussagen (Stand April 22).Ich belege meine Aussagen
... Mein PKW Führerschein gilt auch ein leben lang ....