Gast_10135
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Es ist doch ganz einfach, ..... vorsätzliche Sachbeschädigung, Beschädigung fremden Eigentums, gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr, das alles unter der Risikobereitschaft einer bewust herbeigeführten Körperverletzung oder Todesfolge u.v.m. ..... gerne auch als Wiederholungstäter, .... das Gesetz ist da eigentlich gut aufgestellt, .... es muss halt nur vielmehr und motiviert angewendet werden !