DMFV / LBA / Kenntnisnachweis

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Kam heute.
Gruß und ein schönes Wochenende
Arno
 

Spirit

User
Frage: Wo bitte sind die einzuhaltenden Abstände zu Wohngrundstücken und zu Wohngebieten geregelt? Im Kenntnisnachweis wird auf Wohngebiet abgestellt, aber in der LuftVO finde ich nur Wohngrundstücke
 

S_a_S

User
Beim DMFV in der Grafik "Grüne Wiese"

Beim MFSD

In beiden Fällen fliegst Du in D nach der Betriebsgenehmigung des jeweiligen Verbandes.

und als Analogon der Open A3 - UAS.OPEN.040 (2) - und das gilt dann schon ab 250g.

Grüße Stefan
 

jmoors

Vereinsmitglied
@Spirit : Die Abstände richten sich nach den in den Wohngebieten ankommenden Lärmpegel. Die überall referenzierten 1,5KM sind nur ein Standardwert. Wenn Du mittels Gutachten beweisen kannst, dass der Lärmpegel so gering ist, dass Du näher an die Wohngebiete kannst, dann lässt sich das auch in einer Aufstiegserlaubnis festschreiben.
 
Hallo
zu meiner Heimat (Brüggen), bzw Alst/Bracht aufgewachsen.
Nun wird es aber allerdings komisch.
Wer bitte stellt solch ein Gutachten aus?
🧐
Vereine haben diese Aufgabe mittels einer Lärmmessung nachzuweisen die sich näher an ortschaften befinden.
In meiner Nähe befindet sich sogar ein Verein mit 75db für Verbrenner.
Die meisten fliegen dort mit Benzin Motoren.
Zudem gibt's unterschiedliche Messungen,die speziell auf die Lage angepasst oder vorgeschrieben sind.
Wer soll oder kann/könnte hier diesbezüglich ein Gutachten ausstellen das generell zutreffend wäre?
 

Samson Zimmermann

Moderator
Teammitglied
Zudem gibt's unterschiedliche Messungen,die speziell auf die Lage angepasst oder vorgeschrieben sind.
Wer soll oder kann/könnte hier diesbezüglich ein Gutachten ausstellen das generell zutreffend wäre?
Es gibt keine unterschiedlichen Messungen. Es gibt eine Dezibel Tabelle wie hoch der Wert sein darf zum Abstand von Wohnanlagen und hier kommt es auch noch darauf an ob es ein Mischgebiet ist.
Das Gutachten macht der Verband.

Gruß
Sammy
 
Hallo Sammy
Ich fliege hauptsächlich Vereins ungebunden.
Ich interessiere mich zwar ein wenig was die für Auflagen haben bin da allerdings nicht 100% vertraut mit,da dies von Verein zu Verein auch unterschiedlich ist,
deren (Bestimmungen & Auflagen).
Habe da als Gastflieger so meine Erfahrungen diesbezüglich gemacht.
Es gibt unterschiedliche Messungen habe ich in verschiedenen Vereinen festgestellt.
Dreiecksmessungen mit verschiedenen Abständen oder Höhen der Messung
Auch teilweise Drehzahl abhängig.
 

Mario12

User
Zudem gibt's unterschiedliche Messungen,die speziell auf die Lage angepasst oder vorgeschrieben sind.
Wer soll oder kann/könnte hier diesbezüglich ein Gutachten ausstellen das generell zutreffend wäre?
Hallo, das war seinerzeit ja der Sinn der ganzen Modellflugvermessung.
Die Geräusch-Emissionen wurde in 25 Metern Entfernung gemessen und durfte einen gewissen Wert nicht überreißen.
Daraus wurden mit Umrechnungstabellen die Immissionen für die Anlieger bestimmt, damit kein Anlieger mehr Immissionen hatte als erlaubt.

Viele Grüße
Mario
 

Spirit

User
Beim DMFV in der Grafik "Grüne Wiese"

Beim MFSD

In beiden Fällen fliegst Du in D nach der Betriebsgenehmigung des jeweiligen Verbandes.

und als Analogon der Open A3 - UAS.OPEN.040 (2) - und das gilt dann schon ab 250g.

Grüße Stefan

Vielen Dank, für die Hinweise.

Ist meine Annahme also richtig, dass wenn ich am Hang (grüne Wiese) neben einem Wohngrundstück starte - also ausdrücklich nach der Definition vom DMFV kein Wohngebiet (mind. 3 Wohnhäuser bzw. Grundstücke) ich keinen Abstand einhalten muss und ich nur darauf achten muss, ich es nicht ohne Zustimmung der Eigentümer überfliege?

Beste Grüße Stefan
 

S_a_S

User
Stefan,
betrachte nicht nur Grundstücksgrenzen, sondern auch die Menschen darauf, die jederzeit aus einem Wohngebäude heraustreten können und dürfen. Und lies dazu noch Checkpunkt 1. Auch aus dem Blickpunkt der Betroffenen.

Bei einem HLG fällt die Beantwortung der Frage anders aus, als bei einem 12kg-Boliden.

Grüße Stefan
 
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Reaktionen: aue

aue

User
Weiß nicht, wenn dir ein HLG mit dem Rumpf direkt an die Stirn knallt sieht der Unfallort anders aus als wenn das mit einem 12kg-Bolliden passiert.
Aber das Ergebnis ist das selbe…
Ein Vergleich ist nur dann ein solcher, wenn auch Gleiches verglichen wird - in diesem Fall also "12kg-Bolide direkt an die Stirn".
Stefan (@S_a_S) hat hier natürlich völlig recht.
 
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