DMFV / LBA / Kenntnisnachweis

Bosko

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Ich hab mir vor vielen Jahren mal einen Boomerang an den Kopf geschmissen... Der hatte einige 100 Gramm und ich danach eine sehr dicke Beule. Wenn der jetzt ein paar Kilo Gewicht gehabt hätte, dann gute Nacht.
 
Falls mir eine 12 kg Hantel aus 1 m Höhe auf den Fuß fällt, dann ist ein längerer Krankenhausaufenthalt mit nachfolgender
Reha nicht zu vermeiden. Ein Päckchen Butter hinterlässt dagegen einen schönen Fettflecken auf dem Fußboden, der Schaden am Fuß
ist eine Petitesse.
 

Tk7

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Das würde ich mal gerne sehen:
12 kg Butter aus dem Kühlschrank (normal) aus 1 m Höhe komplett auf den Spann
Schau ich gerne zu
 

Tk7

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Außerhalb des Laufs erhält die Pistolenkugel keine Beschleunigung, sie wir eher gebremst.
Was weht tut, ist die umgesetzte kinetische Energie 0.5*m*v*v
 

Spirit

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Stefan,
betrachte nicht nur Grundstücksgrenzen, sondern auch die Menschen darauf, die jederzeit aus einem Wohngebäude heraustreten können und dürfen. Und lies dazu noch Checkpunkt 1. Auch aus dem Blickpunkt der Betroffenen.

Bei einem HLG fällt die Beantwortung der Frage anders aus, als bei einem 12kg-Boliden.

Grüße Stefan
Noch mals, vielen Dank für Deine Antwort.
 
Hallo, ich habe diese Rechnung " 1 Betreiberregistrierung nach § 66a LuftVG 5,00 €" bekommen und natürlich bezahlt. DMFV-Mitglied bin ich und Kenntnisnachweis habe ich. Warte ich danach ab, bis mich das LBA anschreibt, oder was muss ich tun ?
Danke Grüße Andre
 

aue

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Hallo Andre,
hast du dich selbst registriert oder hat dich der DMFV beim LBA gemeldet?
Du solltest eine e-Mail vom LBA bekommen, in dem deine Zugangsdaten zum deinem Onlinekonto enthalten sind. Dort kannst du deine e-ID dann sehen.
Schöne Grüße
Andreas
 
Hi, der DMFV hat mich angemeldet. "Sie sind über den Deutschen Modellflieger Verband e. V. (DMFV) Mitglied geworden und haben der Weitergabe der Daten an das Luftfahrt-Bundesamt bezüglich der EU-Registrierung zugestimmt."

Ausser diesem Text kam noch nichts.

Grüße Andre
 

aue

User
Hallo Andre,

manchmal geht es schnell, manchmal dauert das. Kommt halt darauf an, wie lange das jetzt schon geht. Du kannst beim DMFV nachfragen, wann die Registrierung erfolgt ist. Dann kannst du eine (bitte freundliche) eMail an das LBA [ uas@lba.de ] schreiben und unter Angabe von Namen, Anschrift, Mailadresse und DMFV-Mitglieds-Nr. nach den Zugangsdaten für deine e-ID fragen. Nach meiner Erfahrung sind die freundlich und hilfsbereit.

Schöne Grüße
Andreas
 
Hallo,
das mit der Passwort vergessen Version hat super geklappt. Ich beklebe seit Tagen über 60 Modelle.
Danke nochmal, Grüße Andre
 
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Lownoise

User
Hallo, ich hoffe hier auf hilfreiche Infos & Antworten:

Es gab vereinsintern eine Diskussion, jemand meinte, dass auf dem Modellflugplatz A1/A3 nicht gilt, sondern nur der DMFV Kenntnisnachweis, weil unser Verein im DMFV ist (nicht genauer definiert was das genau bedeutet) und alle Mitglieder (immer schon) über den DMFV versichert sind. Zudem seien sonst Probleme mit der Versicherung zu erwarten, wenn etwas passiert.

Ich meinte dass es aus meiner Sicht unlogisch ist, dass dann dort nur der Kenntnisnachweis gilt, und nicht auch A1/A3 (mit dessen Einschränkungen wie 120m max. usw.)

Gibt es hierzu Erfahrungen oder vertrauenswürdige Links?

Ich fand es insbesondere (für den bei uns nur theoretischen Fall) für ausländische Gastpiloten unpraktisch, wenn es so wäre. Man stelle es sich umgekehrt vor: Es gibt europaweite Regeln, für die man schon bezaht hat, möchte 1x an einem coolen Flugtag teilnehmen oder im Urlaub fliegen, dann heißt es: Nene, ihr müsst erst für Geld einen zusätzlichen Nachweis machen auf einer Sprache, die ihr nicht versteht usw. Dann kommt doch kein ausländischer Pilot mehr zu angesagten Flugtagen, wenn das so ist.

Damit der Vorstand nicht (vielzitiert) "mit einem Bein im Knast steht", kann ich es verstehen, dass man den DMFV Kenntnisnachweis als selbst auferlegte vereinsinterne Regel bei allen aktiven Mitgliedern voraussetzt, z. B. falls doch jemand höher fliegt als 120m oder FPV ohne Spotter macht usw. Das finde ich auch OK, und unterstütze dieses.

Es geht mir nur darum, ob das lediglich eine selbst auferlegte Regel ist, oder ob A1/A3 auch ausreichen würde auf (DMFV) Modellflugplätzen
 
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