Christoph Bremer
User
Mensch, schon fast 400 Klicks. Das Video geht ja echt Steil ...
guckst du hier:
https://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2017/01/2017-01-18-drohnen-verordnung.html?nn=434518
und hier:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Artikel/LR/151108-drohnen.html
und hier gibt es einen Flyer dazu:
http://www.bmvi.de/SharedDocs/DE/Publikationen/LF/flyer-die-neue-drohnen-verordnung.pdf?__blob=publicationFile
Alexander Dobrindt schrieb:Das ist eine Grenze, die im Besonderen mit dem Bundesministerium für Verteidigung vereinbart worden ist, weil wir bei Höhen über 100 Metern in Bereiche kommen, in denen in Deutschland Tiefflüge von Hubschraubern stattfinden können.
Alexander Dobrindt schrieb:Wir wollen auch hier neue Geschäftsmodelle ermöglichen. Sie alle kennen die Diskussionen über Paketdrohnen und vieles mehr. Wir haben deswegen die Regelung getroffen, dass im gewerblichen Bereich ein Drohnenflug zukünftig auch außerhalb der Sichtweite des Steuerers der Drohne möglich ist; bisher ist das untersagt.
UAV DACH schrieb:"Durch seine Kontakte in die Wirtschaft und Politik sowie dank der Expertise seiner Mitglieder und Herstellerfirmen ist der UAV DACH e.V. die wesentlich unterstützende Institution bei der Entwicklung von Regelungen und Gesetzen auf nationaler und internationaler Ebene."
Was mir nicht gefällt ist, das der DMFV (unter dem Pseudonym "Pro Modellflug") versucht uns einzureden daß wir mit ein paar Briefchen und mails eine heile Welt schaffen können.
Du bekamst eine einfache Antwort - es wurde auf etwas Eigenleistung und Leseverständnis gebaut. Schade, verpasste Gelegenheit.Es war eine einfache Frage die eine einfache Antwort bekommen könnte.
Es wurde ausreichend konkret darauf eingegangen, mit Hinweis bei den weitern Malen, weil das zuerst ja noch nicht gereicht hat.Ich kann ja nichts dafür dass unbedingt was getippt werden musste ohne Kenntnis und ohne darauf konkret einzugehen.
Einstellige Zahl;-). Wobei LBA bei der Recherche nicht wirklich kooperativ ist.Laut HDI: GENAU NULL.
"Ein Kenntnisnachweis soll ab einem Gewicht von zwei Kilogramm (außer auf Modellflugplätzen) erforderlich sein und zwar durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder durch Bescheinigung eines Luftsportvereins.
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Was erst einmal bedeutet, das man ohne Kenntnisnachweis ausserhalb von Modellflugplätzen keine unbemannten Fluggeräte (auch Modelle) fliegen lassen darf, die mehr als 2kg wiegen.
Die Flughöhe ist eine andere Sache.
Jürgen
Dieser Einwand hat nix mit der Gefährdung des Tieffluges zu tun, da ist was anderes im Busch.
Welche die Luftsportvereine (= Klubs) gegen eine finanzielle „Zuwendung“ des Antragstellers bestimmt gerne ausstellen werden.
"Ein Kenntnisnachweis soll ab einem Gewicht von zwei Kilogramm (außer auf Modellflugplätzen) erforderlich sein und zwar durch eine vom Luftfahrt-Bundesamt anerkannte Prüfung oder durch Bescheinigung eines Luftsportvereins.
Es wird sich also etwas hinziehen, auch weil der BER als Prüfungsort ausfallen wird:Was erst einmal bedeutet, das man ohne Kenntnisnachweis ausserhalb von Modellflugplätzen keine unbemannten Fluggeräte (auch Modelle) fliegen lassen darf, die mehr als 2kg wiegen.
Die ist gebongt, quasi an den Luftbalken genagelt gegen den die Modellflieger knallen.Die Flughöhe ist eine andere Sache.
... Ein Glück, das in der Neuregelung jede Art von Drohnen-Definition fehlt.
Dann basteln wir einfach etwas, was niemand einordnen kann ...
Und Dobrinth guckt in die Röhre.
Das wird das Luftfahrt-Bundesamt sowieso sehr erfreuen: Haben sie keinen blassen Schimmer vom Modellflug und sollen nun Prüfungen abnehmen die sie erst noch entwickeln müssen.
Eine kleine Chance verbleibt. Also kämpfen wir um unsere Rechte bis zuletzt. Wer das nicht macht, hat jetzt schon verloren.
Aus Erfahrung keine Hoffnung mehr zu haben und aufzugeben sind zwei paar Stiefel, allerdings sehen die Maßnahmen beim Krisenmanagement auf verlorenem Posten oft anders aus als bei einer konstruktiven Zusammenarbeit auf Augenhöhe.
Wenn man nichts mehr zu verlieren hat und verladen wurde sollte man sich Zugeständnisse gegenüber der Gegenseite genau überlegen, üblicherweise verschlimmern sie die Situation mehr als sie Vorteile bringen.
Gruß,
Uwe.
Ich will es mal aus der persönlichen Betrachtung so ausdrücken:
Bei mir als einer der direkt an den Verhandlungen mit dem BMVI Beteiligten, ist der Vertrauensvorschuss aufgebraucht und die Glaubwürdigkeit massiv beschädigt. Das werde ich in Zukunft, auch auf europäischer Ebene, berücksichtigen und dementsprechend agieren müssen.
Um mal die Queen mit einer Ihrer deutlichen Aussagen zu zitieren:
"We are not amused"
Das BMVI hat sich als Verhandlungspartner nicht unbedingt als vertrauenswürdig dargestellt.