Eigentlich ist das Posting bezüglich ED-R Reichenhall nicht nötig gewesen. Da aber die BuKo Modellflug im DAeC hier ohne jeglichen erläuternden Kommentar einen entsprechenden Hinweis veröffentlicht, ist eine Klarstellung sinnvoll, um eventuellen Irritationen vorzubeugen.
Fakt ist, dass der Höhenbereich, in dem sich das Geschehen (FL 110 bis FL 150) abspielt, für Modellflug wenig Bedeutung hat. Selbst wenn man die unterhalb des Flugbeschränkungsgebiets liegende Geländehöhen der in Frage kommenden Modellfluggelände bzw. Hangfluggebiete betrücksichtigt, wird deutlich, dass dort immer noch Luftraum von 1,7 km bis 2,3 km Höhe zur Verfügung steht.
Kann man da von einer "Flugbeschränkung" für Modellflug reden?
Zur Verdeutlichung der Sachverhalte ein paar Prinzipskizzen, die jedoch nicht maßstäblich sind. Die Maße beziehen sich jeweils auf die ungefähren Geländehöhen der entsprechenden Modellfluggelände bzw. Hangfluggebiete.
Gruß
Eckart
Fakt ist, dass der Höhenbereich, in dem sich das Geschehen (FL 110 bis FL 150) abspielt, für Modellflug wenig Bedeutung hat. Selbst wenn man die unterhalb des Flugbeschränkungsgebiets liegende Geländehöhen der in Frage kommenden Modellfluggelände bzw. Hangfluggebiete betrücksichtigt, wird deutlich, dass dort immer noch Luftraum von 1,7 km bis 2,3 km Höhe zur Verfügung steht.
Kann man da von einer "Flugbeschränkung" für Modellflug reden?
Zur Verdeutlichung der Sachverhalte ein paar Prinzipskizzen, die jedoch nicht maßstäblich sind. Die Maße beziehen sich jeweils auf die ungefähren Geländehöhen der entsprechenden Modellfluggelände bzw. Hangfluggebiete.
Gruß
Eckart
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