ED-R & RMZ München: Flugbeschränkungsgebiet vom 16. Sep. bis 03. Okt.2023 - NfL 2023-1-2872 & 2023-1-2873

RCN-Team

Moderator
Teammitglied
Datengrundlage
Gebiete mit Flugbeschränkungen
Gebiete mit Funkkommunikationspflicht
München
im Bundesland
Anlass
Oktoberfest
Aktivierungszeit (Ortszeit)
ED-R München
Sa, 16. September 2023 bis Di, 03. Oktober 2023, täglich von 08:00 Uhr - 01:30 Uhr
Aktivierungszeit (Ortszeit)
RMZ München
Sa, 16. September 2023 bis Di, 03. Oktober 2022, täglich von 08:00 Uhr - 01:30 Uhr



Zur großräumigen Orientierung:

03c - BY_ED-R-RMZ München_Übersicht-2023_4200px.png





Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R) & Funkkommunikationspflicht (RMZ)

03c - BY_ED-R-RMZ München_Detail-2023_3800 px.png


Für eine genauere Beurteilung der Lage dieser Modellfluggelände ist MyMap geeignet!

ED-R München
NfL 2023-1-2872
Mittelpunktskoordinaten
48° 07' 59" N 011° 33' 53" E
Gebietsdurchmesser
6 NM ~ 11,11 km

Betroffene Vereinsgelände
keine bekannt



RMZ München
NfL 2023-1-2873
Mittelpunktskoordinaten
48° 07' 59" N 011° 33' 53" E
Gebietsdurchmesser
18 NM ~ 33,34 km

Betroffene Vereinsgelände
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db registriert haben!
*) Bezüglich der Position dieser Fluggelände
gibt es unter Luftraum: Fragen und Antworten einige spezielle Anmerkungen zur Lage in- oder außerhalb der RMZ!


Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen​
In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt.​
aus NfL 2023-1-2872


Hervorhebung durch RCN-Team.
2. Regelungen​
In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikationspflicht...haben Luftfahrzeuge...
d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund
...den Code A6375...abzustrahlen.​
aus NfL 2023-1-2873

Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.

Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.

Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.

(2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.​



...und zur Erinnerung:


Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")!​




Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.

In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
 

Anhänge

  • NfL 2023-1-2873 RMZ-TMZ München - Oktoberfest.pdf
    127,1 KB · Aufrufe: 62
  • NfL 2023-1-2872 ED-R München - Oktoberfest.pdf
    124 KB · Aufrufe: 61
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