Datengrundlage | |
Gebiete mit Flugbeschränkungen Gebiete mit Funkkommunikationspflicht | München |
im Bundesland | |
Anlass | Oktoberfest |
Aktivierungszeit (Ortszeit) ED-R München | Sa, 16. September 2023 bis Di, 03. Oktober 2023, täglich von 08:00 Uhr - 01:30 Uhr |
Aktivierungszeit (Ortszeit) RMZ München | Sa, 16. September 2023 bis Di, 03. Oktober 2022, täglich von 08:00 Uhr - 01:30 Uhr |
Zur großräumigen Orientierung:
Gebiete mit Flugbeschränkungen (ED-R) & Funkkommunikationspflicht (RMZ)
Für eine genauere Beurteilung der Lage dieser Modellfluggelände ist MyMap geeignet!
ED-R München | NfL 2023-1-2872 |
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Mittelpunktskoordinaten | 48° 07' 59" N 011° 33' 53" E |
Gebietsdurchmesser | 6 NM ~ 11,11 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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keine bekannt |
RMZ München | NfL 2023-1-2873 |
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Mittelpunktskoordinaten | 48° 07' 59" N 011° 33' 53" E |
Gebietsdurchmesser | 18 NM ~ 33,34 km |
Betroffene Vereinsgelände |
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1 - MFC Dachau e.V.* 2 - Mallertshofener MFG e.V.* 3 - IFM e.V. 4 - MFC Red Baron e.V. 5 - MCM e.V. 6 - Modellbau-IG Hachinger Tal 7 - MFG Schäftlarn e.V.* 8 - MFG Helmut Kermess e.V.* |
Es können natürlich nur diejenigen Vereine genannt werden, die sich bei ma-db registriert haben!
*) Bezüglich der Position dieser Fluggeländegibt es unter Luftraum: Fragen und Antworten einige spezielle Anmerkungen zur Lage in- oder außerhalb der RMZ!
Bitte beachten:
2. Art der Flugbeschränkungen In dem vorstehend beschriebenen Gebiet mit Flugbeschränkungen sind alle Flüge einschließlich des Betriebs von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen untersagt. |
aus NfL 2023-1-2872
Hervorhebung durch RCN-Team.
2. Regelungen In dem oben beschriebenen Gebiet mit Funkkommunikationspflicht...haben Luftfahrzeuge... d) mit Ausnahme von Flugmodellen und unbemannten Luftfahrtsystemen bis zu einer Höhe von 120 m über Grund ...den Code A6375...abzustrahlen. |
aus NfL 2023-1-2873
Alle Darstellungen dienen nur der bildlichen Beschreibung eines Sachverhalts und sind für navigatorische Zwecke ungeeignet.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
Außerdem wird keine Gewähr für Vollständigkeit oder Fehlerfreiheit übernommen.
Hinweis:
(1) Wer als Führer eines Luftfahrzeugs den Anordnungen über Luftsperrgebiete und Gebiete mit Flugbeschränkungen zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist. (2) Wer die Tat fahrlässig begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft. |
...und zur Erinnerung:
Da laut §1 Abs. 2 Nr. 9 LuftVG Flugmodelle luftrechtlich "Luftfahrzeuge" sind, ist der sogenannte "Fernpilot" in diesem Zusammenhang der "Führer eines Luftfahrzeugs". Folglich gilt daher §62 LuftVG auch für Modellflieger ("Fernpiloten")! |
Verbindliche Auskunft erteilt das AIS-Centre (AIS-C), Telefon: 06103 707 5500.
In der Rubrik Rechtsfragen ist eigens für die Diskussion der Luftraumthematik ein spezieller Thread
Luftraum: Fragen und Antworten
eingerichtet worden. Wer also irgendwelche diesbezügliche Unklarheiten hat, ist herzlich eingeladen, dort seine Frage(n) zu stellen.
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Luftraum: Fragen und Antworten
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