Erfahrungen mit CNC Modellsport in Gießen

Lownoise

User
Aus 12€ für ein paar Kugellager wurden 285€. Mir erschließt sich das Geschäftsmodell nicht.
Ich würde tatsächlich auch gerne verstehen, wie sich dieses Geschäftsmodell seit nun schon über einem Jahrzehnt lohnt... Eigentlich müssten alle mit Rechtsschutzversicherung da ne Keinigkeit bestellen und das maximale rausholen bzw. ihn finanziell maximal schädigen. Dann muss er doch irgendwann aufgeben, oder...?! Ich raffs nicht.... Auch verstehe ich ehrlich gesagt nicht, dass man (Behörde, Staat....???) offensichtlich nicht gegen diesen Fake Shop vorgehen kann oder will, warum ist er immer noch offen für weitere Opfer?
 

HWSTE

User
Das Geschäftsmodell funktioniert schon.
Von 10 Fällen werden in der Regel vielleicht 2 Leute was unternehmen. Die Staatsanwaltschaft wird nur wach, wenn viele Strafanzeigen stellen und man Betrugsabsicht nachweisen kann.

Ansonsten ist das eine zivilrechtliche Angelegenheit. Jemand bezahlt und bekommt keine Ware. Also Rechtsanwalt und das übliche Programm.
 

GC

User
Mir hat eimal ein Rechtsanwalt gesagt, dass eine Betrugsabsicht nachzuweisen, so ziemlich das schwierigste ist, was es in der Juristerei gibt. Die Gegenseite kann immer noch behaupten, sie wollte alles in Ordnung bringen, konnte es aber momentan aus finanziellen Engpässen nicht.
 
Ein Mahnverfahren ist bei so manchem Schuldner auch zwecklos. In 2020 ist mir das hier
mit einem RCN Kollegen passiert: 174,90€ überwiesen er wollte innerhalb 1-2 Wochen liefern.
Nach 2 Rückfragen innerhalb von 2 1/2 Monate haben ich das Ganze storniert und habe mein
Geld von ihm zurück haben wollen. Ab da war Funkstille. Mein Anwalt hat dann einen Vollstreckungsbescheid
beim Amtsgericht erwirkt. Der Gerichtsvollzieher war dann mehrmals bei ihm ohne ihn
anzutreffen. Die Vollstreckungsversuche wurden dann eingestellt und das Verfahren zur Abgabe der
Vermögungsauskunft eingeleitet. Dabei kam dann heraus, dass der Schuldner bereits 2 Jahre zuvor
die Vermögungsauskunft abgegeben hat. => Nix mehr zu holen ...

Von Antrag Vollstreckungsbescheid bis zur Einstellung hat es ca. 6 Monate gedauert.
Meine Ausgaben stiegen dabei von ursprünglich 174,90€ auf 440,23€. In Händen halte
ich bis jetzt gar nichts (Da kommt bestimmt auch Nichts mehr). Mein Vertrauen in die Menschen ist
ein wenig angekratzt worden aber noch nicht vollständig erschüttert.
du hättest aber in dem Falle vor Einleitung eines Mahnverfahrens eine Bonitätsabfrage machen können, geht z.Bsp. über Boni-Plus für ca 10€, hier in dem Falle geht es um eine GmbH, und da wäre eine Insolvenz leicht festzustellen mit einem Blick ins Handelsregister, das geht online über die Seite vom Bundesanzeiger, und wie ich schon vorher schrieb, braucht man für ein gerichtliches Mahnverfahren erstmal keinen Anwalt

mfg Rene
 
@ René:

Nach 20 Sekunden Recherche hättest du gesehen, dass die besagte Firma seit zig jahren nicht
mehr veröffentlicht, das ist bei Unterschreitung der Veröffentlichungsgrenzen auch legal.
Aber selbst wenn, dann hättest du ohne betriebswirtschaftliches Fachwissen mit dem Blick
auf rund 2-3 Jahre alte Daten nichts, aber auch gar nichts gewonnen…
So unbedachte Äußerungen helfen den Betroffenen nichts, aber das ist nur meine Meinung.

SG Tobias
 

Patschke

User
du hättest aber ...

Hallo Rene,

hätte ... hätte ... klar hinterher weiß man immer mehr. Wenn, so denke, ich hätte der Rechtsanwalt
daran denken sollen eine Bonitätsabfrage zu machen. Witzigerweise scheint noch nicht einmal der
Gerichtsvollzieher auf diese Idee gekommen zu sein, denn er schrieb mir:

GV1.jpg

und einige Wochen später:
GV2.jpg


Ich wollte hier halt nur mitteilen wie es mir mit einem Mahnverfahren ergangen ist. Hat jetzt aber
so langsam nichts mehr mit dem Thementitel zu tun. Darum ... so long ..
Heinrich
 

StephanB

Vereinsmitglied
Aus den letzten Beiträgen habe ich verstanden, dass es im Falle einer schrägen Privatperson sinnvoll sein kann, sich über deren Bonität vor Einleitung von Maßnahmen Gedanken zu machen. Das ist Heinrichs Fall mit der bereits abgegebenen Vermögensauskunft.

Im Falle CNC handelt es sich um eine Firma. Der Fall liegt anders. Insofern bleibt der Beitrag Nr. 412 des ansonsten nicht weiter in Erscheinung getretenen Users "Hobbyrobbi" für mich dubios.

Gruß
Stephan
 
@ René:

Nach 20 Sekunden Recherche hättest du gesehen, dass die besagte Firma seit zig jahren nicht
mehr veröffentlicht, das ist bei Unterschreitung der Veröffentlichungsgrenzen auch legal.
Aber selbst wenn, dann hättest du ohne betriebswirtschaftliches Fachwissen mit dem Blick
auf rund 2-3 Jahre alte Daten nichts, aber auch gar nichts gewonnen…
So unbedachte Äußerungen helfen den Betroffenen nichts, aber das ist nur meine Meinung.

SG Tobias
hierbei geht es nicht darum die Bilanzen zu veröffentlichen, sondern darum das im Falle einer beantragten Insolvens, diese im Handelsregister veröffentlicht wird, wenn ein Geschäftsführer es trotz Zahlungsunfähigkeit unterläßt einen Insolvenzantrag zu stellen, haftet er wegen Insolvenzverschleppung mit seinem Privatvermögen (der Passus mit der Insolvenzverschleppung war während Corona mal ausgesetzt, sollte jetzt aber wieder gültig sein) , daher hatte ich weiter oben auch geschrieben das im Falle einer erfolglosen Vollstreckung durch den Gerichtsvollzieher mangels Masse, ich den Fremdantrag auf Insolvenz für die Firma stellen würde, da ja durch die erfolglose Vollstreckung ein erheblicher Hinweis auf Zahlnungsunfähigkeit besteht, ob Insolvenzverschleppung vorlag klärt dann der Insolvenzverwalter, an den mich dann erstmal mit meiner Forderung wenden würde, im Falle einer festgestellten Insolvenzverschleppung besteht dann die Möglichkeit die Forderung beim Geschäftsführer durchzusetzen , falls die Firma die Schulden nicht begleichen kann

mfg Rene
 

GC

User
Wenn mehrere Geschädigte sich zu einer Sammelklage zusammenschließen, können Sie hier wohl den Druck erhöhen. Es wäre auch zu prüfen, inwieweit ein Haftbefehl durch den Gerichtsvollzieher erwirkt werden kann.
 

GC

User
Hallo hobbyrobby,
wenn Du schon rätst nicht mit der Macht unserer Gesetze gegen CNC Modellsport bzw. Herrn Hundler vorzugehen, könntest Du hier eventuell die Urteilsbegründung und Kostenrechnung des Gerichts als Bild veröffentlichen, damit andere Geschädigte das Prozessrisikos besser beurteilen können? Private Daten wie Deine Koordinaten kannst Du dabei natürlich unkenntlich machen.
 
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