Erlaubte Flughöhe 150 Meter/Österreich

Also es gibt mehr Verrückte, die weisse Punkte durch den Himmel schieben, als man glaubt. Die sind sogar süchtig danach, speziell die aus dem Flachland, und fragen schon immer, wann es wieder so weit ist. Das ist wohl ein Flugvergnügen dass sich nur in der Schweiz erleben lässt. Die Verlustquote ist bei blauem Himmel in >10 Jahren gleich Null (ohne Landeunfälle etc.); lediglich bei aufziehenden Cirren oder beginnendem Altostratus wird es heikel.

Der Reiz ist schwer in Worte zu fassen, aber er ist vorhanden ;) ... es ist schon speziell, im Prinzip ungebremst bis in die Stratosphäre oder so weitersteigen zu können und den Sichtverlust nur durch Wegfliegen aus der Aufwindzone verhindern zu können. Auch ohne Vario schafft man in der übrigens völlig laminaren Luft je höher desto mehr Steigen, 100m/min ist häufig - der Segler wird also manchmal innert weniger Minuten recht klein.

Das wäre sicher auch in Österreich im Winter machbar, und es ist schade dass das nicht erlaubt ist. In den hochalpinen Tälern besteht wohl auch kaum eine Gefährung; also wir hatten jedenfalls noch keine gefährliche Luftsituation, auch nicht mit Rettungshelikoptern die fleissig zum linken Grat fliegen (von noch weiter links kommend).

6%20Segler%20ohne.jpg

Bertram
 

udogigahertz

User gesperrt
Also es gibt mehr Verrückte, die weisse Punkte durch den Himmel schieben, als man glaubt. Die sind sogar süchtig danach, speziell die aus dem Flachland, und fragen schon immer, wann es wieder so weit ist. Das ist wohl ein Flugvergnügen dass sich nur in der Schweiz erleben lässt. Die Verlustquote ist bei blauem Himmel in >10 Jahren gleich Null (ohne Landeunfälle etc.); lediglich bei aufziehenden Cirren oder beginnendem Altostratus wird es heikel.

Der Reiz ist schwer in Worte zu fassen, aber er ist vorhanden ;) ... es ist schon speziell, im Prinzip ungebremst bis in die Stratosphäre oder so weitersteigen zu können und den Sichtverlust nur durch Wegfliegen aus der Aufwindzone verhindern zu können. Auch ohne Vario schafft man in der übrigens völlig laminaren Luft je höher desto mehr Steigen, 100m/min ist häufig - der Segler wird also manchmal innert weniger Minuten recht klein.

Das wäre sicher auch in Österreich im Winter machbar, und es ist schade dass das nicht erlaubt ist. In den hochalpinen Tälern besteht wohl auch kaum eine Gefährung; also wir hatten jedenfalls noch keine gefährliche Luftsituation, auch nicht mit Rettungshelikoptern die fleissig zum linken Grat fliegen (von noch weiter links kommend).

6%20Segler%20ohne.jpg

Bertram

Beim Anblick dieses Bildes kann man schon neidisch auf die Schweizer werden, eine wunderschöne Bergwelt, wenn da nicht immer diese weiße Pracht wäre ........

Wie wir weiter oben gelesen haben, sind solche Flüge auch in Österreich möglich, wenn nur der Startplatz hoch genug ist. Also rauf auf einen Berg und dann 10 Kilometer entfernt fliegen, geht doch.


Grüße
Udo
 
Wie wir weiter oben gelesen haben, sind solche Flüge auch in Österreich möglich, wenn nur der Startplatz hoch genug ist. Also rauf auf einen Berg und dann 10 Kilometer entfernt fliegen, geht doch.
Grüße
Udo

Ich weiss ja nicht was Du gelesen hast - aber das da oben war ein Auszug aus der DEUTSCHEN LuftVO.

Im aktuellen (!) österreichischen Luftfahrtgesetz (LFG) - hier - finde ich bei §24c (1) und (2) dummerweise nur: nicht gewerblich und max. horizontale Entfernung: 500m.
Es steht keine Maximalhöhe dabei und nicht einmal "nur ausserhalb von Kontrollzonen und im unkrontollierten Luftraum" oder so (letzteres ist aber aus §3 (1) ableitbar).

Da ich mir sicher bin, dass die Diskussion um die ominösen 150m schon woanders - sicher wohl in Österreich - lebhaft geführt wurde, wäre ich um einen Link dankbar, unter welchem man diese 150m-Angabe fundiert nachprüfen kann.

Bertram


P.S.: die weisse Pracht ermöglicht erst diese Flüge: reflektiert die Sonne und wirkt wie Flak-Scheinwerfer. Im Sommer sind solche Flüge unmöglich
 
Lesen ist spannend...

In §3 (kontrollierter Luftraum) wird nur (!) von Luftfahrzeugen geschrieben.
In §11 (Begriffsbestimmung) werden die Flugmodelle von den Luftfahrzeugen a b g e s o n d e r t (:eek:!!) und auf §24c,f,g verwiesen. (f) und (g) gelten für Gewerbliches und grosses Zeugs, in §24c steht: nicht gewerblich und max 500m horizontale Entfernung.

Also nur aus dem LFG abgeleitet darf mit Flugmodellen in einem Zylinder mit 1km Durchmesser und unbegrenzter Höhe geflogen werden, fast wie bei uns.

Nur traue ich diesem Frieden nicht... Da wird irgendwo eine Ausführungsbestimmung o.ä. sein und ein Link auf dieselbe wäre schön.

Bertram

Nachtrag: unbegrenzt doch nicht. Direkter Sichtkontakt ohne Hilfsmittel ist Pflicht. Also >1km geht.
 

udogigahertz

User gesperrt
Lesen ist spannend...

In §3 (kontrollierter Luftraum) wird nur (!) von Luftfahrzeugen geschrieben.
In §11 (Begriffsbestimmung) werden die Flugmodelle von den Luftfahrzeugen a b g e s o n d e r t (:eek:!!) und auf §24c,f,g verwiesen. (f) und (g) gelten für Gewerbliches und grosses Zeugs, in §24c steht: nicht gewerblich und max 500m horizontale Entfernung.

Also nur aus dem LFG abgeleitet darf mit Flugmodellen in einem Zylinder mit 1km Durchmesser und unbegrenzter Höhe geflogen werden, fast wie bei uns.

Nur traue ich diesem Frieden nicht... Da wird irgendwo eine Ausführungsbestimmung o.ä. sein und ein Link auf dieselbe wäre schön.

Bertram

Nachtrag: unbegrenzt doch nicht. Direkter Sichtkontakt ohne Hilfsmittel ist Pflicht. Also >1km geht.
Dann stimmt das hier nicht?:
Flugmodelle
Modellflugzeuge werden nach Gewicht in unter/ab 25kg eingeteilt, was an die alte Regelung angelehnt ist und somit für bestehende Großmodelle höchstens kleine Unterschiede verursacht. Dabei fallen wahrscheinlich 99% aller Modelle in die erste Kategorie, für die speziell in Hinblick auf den populär gewordenen FPV-Flug die Regeln präzisiert wurden. Es darf maximal in einer Höhe von 150m über dem Boden, bis zu einer Entfernung von 500m vom steuernden Piloten und lediglich in ausreichendem Abstand zu fremden Sachen und Personen geflogen werden.
Quelle: http://www.austrianaviation.net/new...15/neue-regeln-fuer-unbemannte-flugzeuge.html

Und der im ersten Beitrag erwähnte Modellpilot hat ganz zu Unrecht wegen Fliegens über 150 Meter Höhe eine Anzeige bekommen? Willkür in Österreich?

Warum diskutieren wir hier überhaupt?


Grüße
Udo
 
Dann stimmt das hier nicht?:Quelle: http://www.austrianaviation.net/new...15/neue-regeln-fuer-unbemannte-flugzeuge.html

Und der im ersten Beitrag erwähnte Modellpilot hat ganz zu Unrecht wegen Fliegens über 150 Meter Höhe eine Anzeige bekommen? Willkür in Österreich?

Warum diskutieren wir hier überhaupt?


Grüße
Udo

- Details zur Anzeige fehlen bisher. Evtl. flog er in einer Flughafen-Kontrollzone?
- Der von Dir zitierte Beitrag stammt von einer Privatperson und von einer privaten/gewerblichen Webseite.
- Meine Links führen zur offiziellen Regierungsseite. U.U. fehlen mir aber irgendwelche Ausführungsbestimmungen. Im LGF wirst Du "150m" nicht finden...

Was ist wohl relevant?

Bertram...

... der immer noch gerne wüsste, wie in den bekannten österreichischen Hangfluggebieten jetzt geflogen wird, legal oder illegal...?
 
Ich empfehle PROP.AT und dort das Infoblatt zum LFG.

122m/400ft Höhe stand im Entwurf des Gesetzes, fehlt aber in der Endfassung.

Im Infoblatt des OeAC (ist übrigens von Ende 2013) stand noch etwas von einer alten Fassung mit §3 (5), die die Höhe auf 150m begrenzt.
In der geltenden Fassung fehlt das aber vollständig, die früher dort ebenfalls erwähnten Fesselballone und Drachen wurden z.B. nach §128 ausgelagert und dürfen inzwischen den gesamten unkontrollierten Luftraum nutzen (abenteuerlich... :eek::eek: )

Übrigens werden auch in §22 die Flugmodelle ausdrücklich von den (bemannten oder unbemannten - letzteres sind alle Drohnen) Luftfahrzeugen abgegrenzt :eek:.

Das LFG scheint sehr liberal zu sein. Modellflugplätze können grössere Flugareale beantragen als mit 500m Radius. Die Flughöhe ist lediglich durch die direkte Sichtverbindung begrenzt, und eigentlich sind die Modelle ausdrücklich nicht vom kontrollierten Luftraum ausgeschlossen! (Letzteres würde ich aber im Flachland nicht ausnutzen, in Tälern zwischen hohen Bergen aber schon).

Was den bestraften Piloten im Eröffnungsthread betrifft: Ich nehme an, dass es sich um eine endgültige Verurteilung nach altem Luftrecht §3(5) handelt, vielleicht waren es zwei Instanzen. Aber wissen tue ich es auch nicht...

Also freue ich mich auf das nächste Mal im Bregenzer Wald...

Bertram
 
Servus,

leider gibt es nicht nur das Luftfahrtgesetz (LFG), sonder auch die Luftverkehrsregeln (LVR) und in diesen stehen unter §18.(1) diese 150 m Maximalhöhe über Grund (wird immer senkrecht nach unten gemessen). Modellflugplätze können bei der Austrocontrol um eine Erhöhung dieses Limits ansuchen, kostenpflichtig selbstverständlich.
Übrigens gelten die 150 m Maximalflughöhe schon etliche Jahre, wenn nicht schon Jahrzehnte, es hat sich nur niemand darum gekümmert. Das Ganze wurde erst zum Thema als im Entwurf zum aktuellen LFG eine Maximalhöhe von 122 m / 400 ft drinnen standen. Wurde glücklicherweise nicht in den Gesetzestext übernommen.

Hoffe alle Unklarheiten beseitigt zu haben. :)

Liebe Grüße,

Kurt
 

udogigahertz

User gesperrt
Servus,

leider gibt es nicht nur das Luftfahrtgesetz (LFG), sonder auch die Luftverkehrsregeln (LVR) und in diesen stehen unter §18.(1) diese 150 m Maximalhöhe über Grund (wird immer senkrecht nach unten gemessen).

Liebe Grüße,

Kurt
Wie jetzt? Senkrecht nach unten? Also doch ein allgemeines Hangflugverbot in Österreich? Was ist denn jetzt mit den 150 Metern vom Startplatz aus gemessen? Gilt das doch nicht? Oder wie?



Grüße
Udo
 
Servus,
wie schon erwähnt gelten diese 150m nicht erst seit vorigem Jahr. Ich möchte mich nicht festlegen aber ich glaube diese Regel gilt schon 20 Jahre oder länger. Bisher galt eben: Wo kein Kläger da kein Richter.
Das ist natürlich keine 100% befriedigende Lösung.
Es gibt neben dem Österreichischen Aeroclub auch noch den Östrreichischen Modellfliegerverband, die sich leider ein bißchen wie Hund und Katz verhalten anstatt sich gemeinsam für uns Modellflieger stark zu machen. Möchte hier keinen Glaubenskrieg vom Zaun brechen. Ich erwähne das nur weil es auf der Seite des OMFV einen Kommentar zum Luftfahrtgesetz gibt der, unter anderem, genau diese Problem anspricht.(Punkt 6 Persönliche Bemerkungen).
Ich bevorzuge keine diese beiden Vertretungen, ich sehe nur hin und wieder auf beiden Webseiten vorbei.
Das Problem das ich sehe ist, je umfangreicher Gesetze und Regelungen werden desto einschränkender und skurriler werden sie. Auf der anderen Seite kann ich jeden sehr gut verstehen der sich eine klare Regelung wünscht. Na ja, eigentlich ist ja alles klar, aber sehr unbefriedigend für uns Hangflieger.

Liebe Grüße,

Kurt
 
@Kurt:
Danke für den Link. So etwas hatte ich schon befürchtet.
Bertram
 

UweHD

User
Ich schätze mal, dass man als Modellflieger unter anwendung der aktuellen Rechts- und Verordnungslage in Österreich relativ sicher ist, wenn man nicht höher als 150m über Grund am Startplatz und nicht weiter weg als in einem 500m Radius um den Startplatz fliegt.
Das mit der Höhe über Startplatz wird zwar nicht konkret erwähnt, ergibt sich aber eigentlich aus der Natur des Modellflugs. Eine anderslautende Auslegung wäre für den Modellflieger mit dem heutigen Stand der Technik auch nicht kontrollierbar - er müsste also eine Regelung beachten, die er schlussendlich nicht beachten kann und das würde einem faktischen Verbot gleichkommen. Auch wird ja bei der Horizontaldistanz ganz klar der Steuerer als Bezugspunkt genommen, was ja auch Sinn macht.

Ich würde es im Zweifel auf einen Rechtsstreit ankommen lassen, sollte mir jemand ein Knöllchen wegen der Flughöhenregelung anhängen wollen, und ich die 150m Höhe ü. Grund am Startplatz nicht überschritten hatte.
 
Servus,

@Bertram:
Gerne, aber Kopf nicht hängen lassen. (siehe weiter unten)

@Schwebmann:
Danke fürs Lob
icon7.gif
und schönen Urlaub in Österreich (siehe ebenfalls unten)

@UweHD:

So oder so ähnlich wird das ohnehin schon immer praktiziert.

Eine genaue Höhenbestimmung über Grund ist für denn Modellpiloten bei hügeligem Gelände oder im Gebirge nur schwer möglich. Wie soll dann ein Helipilot im Flug aus einer relativ großen Entfernung feststellen können ob ich mehr als 150m über Grund bin. Der erkennt wahrscheinlich nicht einmal mit Sicherheit ob er oder das Modell höher ist. Perspektiven können ganz schön arg täuschen. Ja, natürlich macht es einen Unterschied ob ich jetzt 150m oder 600m Meter hoch bin. Aber selbst 600m über dem Talboden bedeuten nicht daß ich zu hoch über Grund war, wenn ich nur nahe genug am Hang fliege. Mit dem freien Auge läßt sich das alles kaum mit Sicherheit erkennen und beweisen. Es sei denn Modell und manntragender Flieger kommen sich zu nahe.
Wer "wild" fliegt sollte den Luftraum gut beobachten. Gibt es hier Drachenflieger, Hängegleiter etc., Hubschrauber sind meistens schon einige Zeit vorher zu hören. Wenn sich ein manntragender Flieger nähert holt man das Modell näher zu sich oder landet.
Wenn man diese simplen Grundregel beachtet sollte es keine Probleme mit Luftverkehr in Österreich geben und wenn es zu keinen Zwischenfällen kommt gibt es auch keine Gründe für schärfere Gesetze in der Zukunft.
Ich wurde noch nie wegen meiner möglicherweise zu großen Höhe angesprochen.
Eine weiter Möglichkeit wäre es seinen Hangflugurlaub in einer darauf spezialisierten Unterkunft mit hauseigenem Fluggelände zu verbringen oder an einem der allseits bekannten Hotspots zu fliegen. Am besten von orstkundigen Piloten "einschulen" lassen. Dann sollte der Hangflugurlaub in Österreich ein tolles Erlebnis werden. (Bin nicht in der Tourismusbranche tätig
icon8.gif
)

Liebe Grüße,

Kurt
 
Danke für das Schreiben.

Die Problematik ist halt das die meisten der Copterflieger die sich nicht an Höhen/Schutzzohnen halten keine Modellflieger sind. Die sind in keinem Verein, haben keine Ahnung was sie für uns anrichten und es kümmert sie daher auch herzlich wenig was in Vereinen kommuniziert wird.

Was mich halt echt wundert ist das die Piloten nicht erwischt werden. Der Copter muss doch in maximal 15 Minuten landen und dann hat man auch den Piloten.
Hier z.B. http://wien.orf.at/news/stories/2794943/ , warum geht da nicht einer vom Stützpunkt raus und sieht nach wo der Copter landet und wer ihn abholt. Oder macht wenigstens ein Foto welches den Vorfall dokumentiert.



Andreas
 

BZFrank

User
Was mich halt echt wundert ist das die Piloten nicht erwischt werden.

Weil es wie hierzulande ein Vollzugsdefizit gibt. An Gesetzes/Verwaltungsvorschriften herrscht wahrlich kein Mangel, aber die Personaldecke der Exekutive wird immer mehr abgebaut. Da kommt dann der Streifenwagen nach einer halben Stunde frühstens...
 
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten