Die Antwort lautet ganz einfach,
wenn jemand auf einem Modellflugplatz ein Modell schwerer als 2kg fliegen möchte, muss zwingend ein Flugleiter vor Ort sein und ins Flugbuch eingetragen sein. Alleine fliegen ist in dem Fall nicht mehr erlaubt.
So die aktuellen Regelungen.
Wenn man keinen Kenntnisnachweis hat, ist es wenigstens hilfreich die Inhalte zu kennen.
Das mit den 2 kg und den "aktuellen Regelungen" ist Bullshit,
bei uns "muss" ein Flugleiter anwesend sein,
auch wenn das Modell 300 g wiegt.
Das hab ich doch schon beschrieben dass das so in unserer unbefristeten Aufstiegserlaubnis drin steht.
Bei uns dürfen 3 Verbrenner, 5 E-Flugzeuge und unbegrenzt Segler in der Luft sein.
Die gesperrten Sektoren sind für Verbrenner , E-Flugzeuge und Segler unterschiedlich geregelt.
Wir haben Freigabe bis 15 kg Abfluggewicht, wobei die Gewichte Segler und Schlepper zusammen gezählt werden müssen.
Verbrenner müssen 78 DB/A einhalten, wir müssen das überprüfen.
Das RP hat sich selbst vor Ort damals ein Bild gemacht und eine auf den Platz zugeschnittene Aufstiegserlaubnis erlassen.
Wir werden den Teufel tun daran zu rühren oder was ändern zu wollen.
Da werden sonst alle "Träger öffentlicher Belange" angeschrieben und dürfen ihren Senf dazu geben, was das bedeutet könnt ihr euch denken............
Also unsere Flugleiter haben im Betrieb alle vorne und hinten Augen zu haben, da können sie nicht noch Spotter machen...............was auch nicht zulässig wäre.
Gruß Günther