das wahrscheinlich nicht weit weg von der Wahrheit.
Weil andere das besser können als man selbst? Oder einfach man selbst immer viel zu nervös dazu ist und Angst davor hat?Warum lässt man sich eigentlich Modelle von anderen einfliegen?
Zum Fall:
Wenn du für jemandem in seinem Auftrag ein Modellflugzeug einfliegst haftest Du für ein Abstürzen, sei es durch technischen Defekt oder persönliche Unfähigkeit natürlich nicht, es sei denn du handelst grob fahrlässig.
Warum ist das so, bei einem Modellflugzeug muss man regelmäßig damit rechnen das es abstürzt und das ist ja auch der Grund warum der Auftraggeber einen Anderen einfliegen lassen will, weil dieser nach seiner Meinung nach geübter ist und ein Verlust unwahrscheinlicher ist.
Da du sowieso nicht mit Vorsatz oder Fahrlässig handelst, ist er nämlich der Punkt wo man einer Brechstange ansetzten könnte: Jemand könnte auf die Idee kommen und dir Vorsatz und/oder Fahrlässigkeit nachweisen zu wollen.... sofern nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit nachgewiesen werden kann. ...
Warum lässt man sich eigentlich Modelle von anderen einfliegen?
Ich mache viele Erstflüge für ein älteres Clubmitglied, das sehr viel und gerne baut. Er fliegt nicht schlecht, aber manchmal sind auch Modelle dabei, die eigentlich zu schnell oder zu kritisch für ihn sind. Oder der Plan hatte so seine Macken, was sich in den Flugeigenschaften auswirkt. Bei mir hat das Modell da bessere Chancen. Ich kann es ihm dann ausgetrimmt geben und auch mit Hinweisen, worauf zu achten ist. Oder auch mit dem Hinweis, daß er es lieber nicht fliegen sollte :-)Weil andere das besser können als man selbst? Oder einfach man selbst immer viel zu nervös dazu ist und Angst davor hat?
Ich würde das immer als Auftrag zum einfliegen schriftlich fixieren, da es unentgeltlich stattfindet ist es auch ein Auftrag und keins Dienstvertrag.
Die Haftung für den Flieger würde ich auch immer noch mal extra fixieren, auch wenn das meiner Meinung nach nicht zwingend nötig wäre, da der Einfliegende im Nahmen des Auftragsgebers handelt und somit ehe nicht haftet, trotzdem würde ich sie explizit noch mal ausschließen.
Auftrag, Auftraggeber???? Davon redet man, wenn ein gewerblicher Kollege(z.B Bauservice) auf Wunsch des Kunden das Modell einfliegt, aber als Gefallen von Vereinskamerad zu Vereinskamerad einen quasi "Haftungausschlußvertrag" in doppelter Ausführung aufsetzen, das wäre mir zu
Ein Jet-Kollege bat mich, ihm seinen Turbinen-Jet einzufliegen.
Für mich sicher kein Problem.
Ich würde mich nur absichern wollen, daß ich im Falle eines Crashes durch Flugfehler oder
technische Störung im Modell nicht für den Schaden am Modell aufkommen muß.
Gibts dazu eine kurze Vorlage für einen Haftungsausschluß?
Der DMFV hat sowas nicht, schreibt aber:
"Sofern der Eigentümer Ihnen das Modell zum Einfliegen überlässt ist es „haftpflichtmäßig“ so zu sehen, als ob er selber sein Modell betreibt."
Das betrifft aber eben nicht den evtl. Schaden am kostbaren Modell.
Also wer was hat, bitte posten.
Besten Dank
Tom
übernehme ich nur die Verantwortung dafür, vorsichtig zu sein