Nevermeggs
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Hallo,die dort verlinkten Pamphlete zeigen leider nur zu deutlich die Idiotie der österreichischen Vorschriften...
Das am Modellflugplatz Glocknerhof, wenn im Höhenfenster 300-500m geflogen wird, die Blitzlichter erforderlich sind, hat nichts mit dem allgemeinen Luftfahrtsrecht in Österreich zu tun, sondern mit der Aufstieggenehmigung für diesen Modellflugplatz. Der Modellflugplatz Glocknerhof liegt in der Flugschneise vom Rettungshubschrauber und es ist ein Wunder für mich, dass die 500m genehmigt wurden.
Ich hoffe, dass die (Gast)Modellflieger die Bedingungen einhalten, denn Überschreitungen, dokumentiert von den Rettungshubschraubern, werden ganz schnell dazu führen, dass die Flughöhe eingeschränkt wird.
Wie so immer im Leben, werden einzelne 'Anders Denkende' die Beschränkungen für alle anderen definieren.
Lieber Gruß aus Graz
Volker