Hier finde ich z.B. die Aussage, das in bayern sogar das Wildfliegen verboten ist.
Wo kann man das Nachlesen (Quelle)
http://www.rc-network.de/forum/content.php/1245-So-meistert-die-Branche-Corona.
Ich habe da Zweifel, weil den Begriff "Wildfliegen" nur Modellflieger so gebrauchen.
Ich telefonierte gestern lang mit einem alten Bekannten. Die fliegen.
Er meinte, dass das in Bayern nicht verboten ist sondern als "Triftiger Grund" ausdrücklich gestattet.
Selbst die Nutzung von Schrebergärten wird ausdrücklich als "Triftiger Grund" betrachtet und bei Beachtung von p7 gestattet. In NRW verboten und mit Bußgeld belegt.
Sie praktiezieren:
Flugvorbereitung am Auto, mindestens 10 m Abstand zwischen den Autos und den Piloten.
Sie halten sich an die Aufstiegsgenehmigung: ohne Flugleiter (also keine Gruppe), Max 3 Piloten, bis 5 Kg.
Sigi
Wo kann man das Nachlesen (Quelle)
http://www.rc-network.de/forum/content.php/1245-So-meistert-die-Branche-Corona.
Ich habe da Zweifel, weil den Begriff "Wildfliegen" nur Modellflieger so gebrauchen.
Ich telefonierte gestern lang mit einem alten Bekannten. Die fliegen.
Er meinte, dass das in Bayern nicht verboten ist sondern als "Triftiger Grund" ausdrücklich gestattet.
(3) Triftige Gründe im Sinn des Abs. 2 sind insbesondere:
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7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung
Selbst die Nutzung von Schrebergärten wird ausdrücklich als "Triftiger Grund" betrachtet und bei Beachtung von p7 gestattet. In NRW verboten und mit Bußgeld belegt.
Sie praktiezieren:
Flugvorbereitung am Auto, mindestens 10 m Abstand zwischen den Autos und den Piloten.
Sie halten sich an die Aufstiegsgenehmigung: ohne Flugleiter (also keine Gruppe), Max 3 Piloten, bis 5 Kg.
Sigi