in welchem Bundesland (Wo) darf man jetzt noch Fliegen.

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Hier finde ich z.B. die Aussage, das in bayern sogar das Wildfliegen verboten ist.
Wo kann man das Nachlesen (Quelle)

http://www.rc-network.de/forum/content.php/1245-So-meistert-die-Branche-Corona.

Ich habe da Zweifel, weil den Begriff "Wildfliegen" nur Modellflieger so gebrauchen.

Ich telefonierte gestern lang mit einem alten Bekannten. Die fliegen.
Er meinte, dass das in Bayern nicht verboten ist sondern als "Triftiger Grund" ausdrücklich gestattet.

(3) Triftige Gründe im Sinn des Abs. 2 sind insbesondere:
.
.
7. Sport und Bewegung an der frischen Luft, allerdings ausschließlich alleine oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes und ohne jede sonstige Gruppenbildung

Selbst die Nutzung von Schrebergärten wird ausdrücklich als "Triftiger Grund" betrachtet und bei Beachtung von p7 gestattet. In NRW verboten und mit Bußgeld belegt.

Sie praktiezieren:
Flugvorbereitung am Auto, mindestens 10 m Abstand zwischen den Autos und den Piloten.
Sie halten sich an die Aufstiegsgenehmigung: ohne Flugleiter (also keine Gruppe), Max 3 Piloten, bis 5 Kg.

Sigi
 
Das ist DMFV, da halten sich alle DMFV Vereine dran

Aber dieser Satz steht auf der Seite des DMFV

Nach Aussage vom Luftamt Südbayern ist Modellfliegen generell in Bayern nach der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) verboten. Zwar ist darin in § 4 Abs. 3 Nr. 7 auch Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt, doch fallen Modellfliegen wie Bergwandern usw. nicht darunter. Modellfliegen wird demnach als „längerer Aufenthalt im Freien“ definiert, welcher verboten ist.

Aber kurz vor Ostern ging es übers Fernsehen, dass man die Bevölkerung bittet, nicht in die Berge zu gehen (enge Wege, kleine Gipfel) oder gar zu klettern, (Unfallgefahr, Bergrettung). Hier war dann keine Rede von Verboten.

Wie kommt das Luftamt Südbayern zu dieser Aussage, klar, da hat der DMFV gefragt und Antwort bekommen.

Sigi
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Sorry Siggi

Du fragst danach in welchen Bundesländern das Fliegen noch erlaubt ist und beschäftigst Dich erst mal mit den Aussagen zu Bayern. Ziemlich durchsichtig, oder nicht? Es gibt einige inzwischen geschlossene Threads zu dem Thema. Schon wieder einen dazu öffnen führt wohin???

Außerdem lebst Du ja scheinbar in NRW. Bayern ist da ganz schön weit weg. ;)
 
Hier noch mal das Zitat, da steckt noch eine falsche Aussage drinn.

Nach Aussage vom Luftamt Südbayern ist Modellfliegen generell in Bayern nach der Bayerischen Verordnung über Infektionsschutzmaßnahmen anlässlich der Corona-Pandemie (Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung – BayIfSMV) verboten. Zwar ist darin in § 4 Abs. 3 Nr. 7 auch Sport und Bewegung an der frischen Luft erlaubt, doch fallen Modellfliegen wie Bergwandern usw. nicht darunter. Modellfliegen wird demnach als „längerer Aufenthalt im Freien“ definiert, welcher verboten ist.

„längerer Aufenthalt im Freien“ ist in der Bayrischen Verordnug nicht verboten, die Definition gibt es da gar nicht.

https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV/true

Sigi
 

Helihans

User
Ich habe die Erlaubnis zum Modellfliegen beantrag und erhalten

Ich habe die Erlaubnis zum Modellfliegen beantrag und erhalten

Servus liebe Modellflugfreunde,
wer freundlich fragt bekommt auch die Erlaubnis!
Ich habe mir aus einem DIN A4-Blatt einen schönen Flieger gefaltet und darf nun mit offizieller Erlaubnis in meinem Garten fliegen.
Fast so schön wie Hangflug. Ich denke, ich verkaufe meine CFK-Flieger ............ :)
Auch eine missglückte Landung macht nicht`s.

Ich weiß es ist in diesen Tagen nicht leicht - aber tragen wir es mit etwas Gelassenheit - es wird schon wieder mal gehen.

Grüße an Allen welche unter STARKEN Entzugserscheinungen leiden
Hans
 

Eisvogel

User
bei rcn nachfragen bringt nichts!

bei rcn nachfragen bringt nichts!

einfach weil alle Posts nur Vermutungen und Interpretationen von Veröffentlichungen sind.

Deshalb hab ich beim DMFV nachgefragt und um die Quelle der zuständigen Behörde gebeten in der klar und deutlich niedergeschrieben ist, daß Modellfliegen auf der Wiese oder am Hang verboten ist.
Die heutige Antwort war schon mal genauso nichtssagend wie alle bisherigen Aussagen, die ich dazu gelesen hab.

Ich hab heute nochmal um die Angabe der Quelle gebeten, die den DMFV veranlasst hat, dieses "Verbot" niederzuschreiben. Denn eins ist sicher, der DMFV hat nicht die Zuständigkeit das zu bestimmen!
Mal schaun ob ich morgen ne brauchbare Antwort bekomme.
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
Wenn du ein Ergebnis hast, schreibe mir bitte eine PN, Erwin.
Ich öffne dir dann wieder, damit du das wieder geben kannst.
Ansonsten vorerst mal zu.
 
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