IOM-Baumniederholer

Hi Andi,

ok, mit der Frage nach einer verboten Kombination von verstellbaren Wanten und höhenverstellbaren Mastfuß habe ich mich geirrt, vermutlich hatte ich das mit der verbotenen Kombination von seitlichen Verstagungen und Maststütze verwechselt. Jedenfalls finde ich nach kurzer Durchsicht auch nichts entsprechendes, weder in den 95iger noch den aktuellen.

Aber dennoch halte ich die Konstruktion für durchaus anfechtbar:
In den Regeln ist ein „Mastfuß“ als Teil des Mastes unterhalb der unteren Messmarke erlaubt. Es steht aber nirgends, daß ein Mastfuß höhenverstellbar sein darf. Es steht aber sowieso nichts zur Ausführung eines Mastfußes drin – auch nicht in den lieben ERS......

Da aber die IOM-Regel davon ausgeht, daß alles, was nicht in den Regeln ausdrücklich erlaubt und erwähnt ist, auch automatisch verboten ist, würde ich für mein Empfinden einen höhenverstellbaren Mastfuß als illegal ansehen, weil er über die elementare anzunehmende Funktion eines „Mastfußes“ (-> Mast in sicherer Position am Boot einstecken und sonst nichts) durch die Zusatzfunktion einer variablen Riggspannungserzeugung hinausgeht.

Sorry, nur meine eigene Ansicht zu diesem Punkt.

Vielleicht frag doch mal gelegentlich bei den offiziellen IOM’lern nach, mir ist es schnuppe, womit Du fährst, auch wenn es ein silber lackierter Kohlemast oder eine schwarz bemalte Gold-Bombe wäre. :D

Gruß
Thomas
 

Gast_633

User gesperrt
dann hast du auch nix gegen meinen mit kohlerovingen innen verstaerkten aluumast. ;)

ne werde keine leute fragen und solange damit segeln wie es jemnad definitiv verbietet.habe keine lust fuer jedes rigg ein neuen luemmelbeschlag zu bauen. und die hoehen verstellung kann ich gerne fixieren. die nuetze ich eh nicht. was soll sie sonst fuer vorteile bringen gegenueber anderen.bin ich deswegen so schnell???? ;)
andreas
 
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