IOM FR Leipzig 13.4.

Le concombre masqué schrieb:
Das es noch Leute gibt die dreistellige Segelnummer aufkleben , wundert mich immer wieder.

:rolleyes:

Aus HP Ulli Finkh Anhang "E"

(b) Regel G1.1(c) ist geändert in: ‚Eine Segelnummer, die aus den beiden letzten Ziffern der Registriernummer des Bootes bestehen muss oder die persönliche Nummer des Teilnehmers ist, die ihm von der für die Vergabe zuständigen Stelle zuerkannt wurde.

Heisst:
‚Eine Segelnummer,
(erster Satz)
>die aus den beiden letzten Ziffern der Registriernummer des Bootes bestehen muss<
oder
(zweiter Satz)
>die persönliche Nummer des Teilnehmers ist, ............<

Ich lese daraus nicht, dass sie nur die letzten beiden Ziffern der persönlichen Segelnummer sein dürfen. Aber was ich lese muss nicht stimmen.
 
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