Kenntnisnachweis - Gibt es etwas Neues?

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Racerbuk

User
Da geb ich dir leider nicht recht. Du siehst ja wie das teilweise von der Presse aufgenommen wird wenn sich ein paar Uneinsichtige nicht an Regeln halten.
Diehnt ja auch dir wenn wir weiter fliegen dürfen.
Bei Autos etc. weiss jeder dass da ein Führerschein nötig ist, bei unserem Hobby war das bisher aber nicht der Fall. Will hier ja nicht gleuch Absicht unterstellen. Und nicht jeder Neuling verfolgt auch aktiv unser Forum, gell...
 
Na ja, strenggenommen tut es das ja, und zwar bei vielen Modellen (und Bausätzen) in der "Bedienungsanleitung" ...

Es geht wohl eher darum, den Verbraucher VOR dem Kauf darauf hinzuweisen, dass er mit zusätzlichen Kosten zu rechnen hat und das er evtl. nicht mit dem Produkt irgendwelchen Blödsinn veranstalten darf.
Ist wohl wieder mal typisch deutsch.

Wenn ich in einen neuen Bereich einsteige, ist es für mich selbstverständlich, dass ich mich entsprechend informiere. Entweder hält man den Verbraucher für blöde oder es ist wirklich so.
Kein AUtohändler hat mich bisher aufgeklärt, dass ich einen Führerschein zum Betrieb des Produktes benötige und dass ich mich an die Verkehrsregeln halten soll.

Das alles habe ich selber und ohne Hilfe heraus gefunden...so und nun lobt mich mal !
 
Nu ma Butter bei die Fische .... welche Versicherung versichert aktuell das Fliegen auf der grünen Wiese, egal welches Fluggerät ???
 
Aber (hoffentlich) der Fahrlehrer

Aber klar...aber es geht doch hier darum, dass der Händler den Kunden über alle Folgekosten und gesetzliche Vorgaben vor dem Kauf aufklären soll.
Da werde ich dann auch mal rein setzen müssen, dass bei einem Absturz des Modells damit zu rechnen ist, dass ein neues Modell angeschafft werden muss, um weiter fliegen zu können.

Ich habe für eigentlich für alles Verständnis. Aber irgendwie verblöden die Leute hier immer mehr oder man hält uns für blöde.
Aber das ist mit Sicherheit wieder ein lukratives Geschäftsmodell für notleidende Rechtsverdreher, die über Abmahnungen Geld verdienen wollen. Mal gespannt, wann die ersten Händler abgemahnt werden.
 
Ich habe für eigentlich für alles Verständnis. Aber irgendwie verblöden die Leute hier immer mehr oder man hält uns für blöde.
Aber das ist mit Sicherheit wieder ein lukratives Geschäftsmodell für notleidende Rechtsverdreher, die über Abmahnungen Geld verdienen wollen. Mal gespannt, wann die ersten Händler abgemahnt werden.
Rechtlich sicher wirds wahrscheinlich erst wenn es dem Kunden nachweislich angezeigt wurde. Bei dir könnte er über Google direkt auf die Artikelseite kommen und bestellen. Eine Seite wo er vorbei kommen muss wäre der Warenkorb...

ABER ich bin voll bei dir. Ist blodsinniger schwachsinn ;)

Und der Vergleich mit dem Autokauf ist schon passend.
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hmm leider enthält dein Link keine genauen Versicherungsbedingungen und die Seite ist wohl von 2015? Das Kleingedruckte meiner Versicherung (Zusatz zu meiner normalen Haftpflicht) ist durch die VO unwirksam geworden da diese den Wortlaut der vorher der Versicherung zu Grunde gelegen hat umdreht.

Meine Frage bezog sich also explizit auf eine Versicherung die die durch die VO veränderten Betriebsbedingungen berücksichtigt ...

lg
 
Inwiefern ist die DFS bei der gegenwärtigen Abstimmung involviert - hast Du dazu Informationen?

Hallo Mike, nein, konkrete Infos habe ich nicht.
Den Text habe ist so formuliert, weil mir bekannt ist, die Ministerbehörden gehen halt nach einem Schema bundesweit vor, eventuell muss auf Ministerebene auch mit dem Verteidigungs- und Juristenbereich abgestimmt werden, nach dem Motto, lieber einen mehr.
Es dürfte im eigenen BMVI-Bereich zu gewährleisten sein, dass ein Grundsatzreferat im LBA (da nachgeordnete operative Fachbehörde) beauftragt wird, welches dann wiederum schauen muss, wer im Beich Luftfahrt/Modellflug zu beteiligen ist. Ich schätze, daher ist die DFS dabei, auch wenn diese den KN-Katalog nur abnickt, damit zustimmt, und die DFS GmbH zittert sicher schon vor der hereinbrechenden Arbeit (insbesondere aus dem Bereich der kommerziellen und militärischen Nutzer) und hat eventuell schon Anträge für Stellenaufstockungen laufen. Solange die dann nicht umgesetzt sind, kann sich sehr gut dahinter versteckt werden, wenn was nicht sofort läuft. Weil niemand will angreifbar sein in einer Behörde, wenn es künftig laufend schlecht klappt mit den UAVs oder wie man sie auch immer nennen mag.

Die richtige Verwaltungskeule, das habt ihr schon lange erkannt, kommt dann via EU mit unsagbar viel Abstimmungspapieren (Stil der USA) und Gutachtern und NGOs = zivilgesellschaftlich zustande gekommener Interessenverband, nicht durch ein öffentliches Mandat legitimiert. Aber ich bin optimistisch, wenn wir uns hier in D eng zusammenschliessen, können wir unter Nutzung der heutigen Medienmöglichkeiten sehr gut mitmischen. DMFV und DAEC sind auch NGOs, sie müssen von uns -meiner Meinung nach- nochmal richtig aufgeweckt werden. Das ginge perspektivisch im Moment z.B. über zunächst angedrohte Massenkündigungen von Mitgliedern. In der Folge würden die Funktionäre sehen, dass sie über weniger Geld verfügen und damit käme es zum Stillstand oder zum Aufwachen. Alternativ müsste zeitgleich ein dritter Weg via neuer NGO aufgebaut werden, der wiederum führt sich wegen der Zeitabhängigkeiten schnell ad absurdum, zumal es einen fetten Link zwischen BMVI und DAEC gibt, der ist quasi historisch, daher DAEC eine Art "NGO+"?

Bisher ging es meiner Erfahrung nach gerade in der Fliegerei wegen der Besonderheiten fair und kameradschaftlich zu, hier beziehe ich die Luftfahrtbehörden ausdrücklich mit ein.
Ich schätze, das alles könnte der vor der Tür stehenden völligen Kommerzialisierung des "unteren" Luftraumes zum Opfer fallen. Demächst dürfen wir dann für einen Flug die "Airtime" buchen, ähnlich wie die Autobahngebühr. Aber nur, wenn wir uns nicht endgültig auf positive Art zusammenschliessen und zwar jetzt, aber dazu brauch es auch ein Führungsgremium und zwar zuerst.

Gruss Dietmar
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Das geht zwar jetzt in eine völlig andere Thematik, aber was soll's: Rouven, was meinst Du mit "...eine Versicherung die die durch die VO veränderten Betriebsbedingungen berücksichtigt."? Was soll/muss da Deiner Meinung nach berücksichtigt werden?
 
Das geht zwar jetzt in eine völlig andere Thematik, aber was soll's: Rouven, was meinst Du mit "...eine Versicherung die die durch die VO veränderten Betriebsbedingungen berücksichtigt."? Was soll/muss da Deiner Meinung nach berücksichtigt werden?

Sehe ich auch so, versichert ist das FLuggerät und wenn dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben genutzt wird, sehe ich keinen Grund, warum sich da was ändern sollte.
 
Das ist doch der Haken ... " Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben betrieben" ... und das heisst aktuell über 2 Kg nur auf Plätzen mit AE (zu den alten Versicherungsbedigungen).
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
Hmm, wenn ich das richtig verstehe, suchst Du eine Versicherung, die Deine, um es mal drastisch zu formulieren, illegalen Aktivitäten versichert? :eek: Vermutlich habe ich da aber etwas falsch verstanden. :rolleyes:
 
Wenn wir, wie gewohnt, Hangfliegen oder Drohnen über 2 Kg (wie die im Shop angebotenen) auf der grünen Wiese betreiben, tun wir alle was illegales ... daher ist der Hinweis zur Versicherung im Shop auch ein Witz .... eigentlich müsste man beim Verkauf ehrlich angeben dass man das Ding zwar kaufen kann, aber zZ ausser auf speziellen Plätzen nicht fliegen darf, genau wie bei allem andern über 2 Kg.

lg
 
Wenn wir, wie gewohnt, Hangfliegen oder Drohnen über 2 Kg (wie die im Shop angebotenen) auf der grünen Wiese betreiben, tun wir alle was illegales ... daher ist der Hinweis zur Versicherung im Shop auch ein Witz .... eigentlich müsste man beim Verkauf ehrlich angeben dass man das Ding zwar kaufen kann, aber zZ ausser auf speziellen Plätzen nicht fliegen darf, genau wie bei allem andern über 2 Kg.

lg

Dann sind wir doch wieder da, wo wir schon mal waren. Ist es die Aufgabe des Handels, den Verbraucher bis ins kleinste Detail darauf hinzuweisen, wo er was darf und was nicht.
Kann eine Versicherung Sachen versichern, die illegal sind ? Macht Dich Deine Autoversicherung darauf aufmerksam, dass Du evtl. nicht versichert bist, wenn Du auf dem Nürburgring mit ein paar anderen ein privates Rennen fährst.

Wenn Du so ein Ding kaufst, dann musst Du dich selber erkundigen, wo Du fliegen darfst und wo nicht.

Leute fasst euch mal an den Kopf und schaltet den gesunden Menschenverstand ein. Jeder ist für sein Handeln selber verantwortlich und es kann nicht die Aufgabe des Handels sein, für den Kunden zu denken.
 

jreise

User
Wenn wir, wie gewohnt, Hangfliegen oder Drohnen über 2 Kg (wie die im Shop angebotenen) auf der grünen Wiese betreiben, tun wir alle was illegales ...
Och Leute, erst meint ihr, über 100m geht nicht mehr und nun soll schon über 2kg auf der grünen Wiese ab sofort verboten sein. Lest die Verordnung nochmal, wartet den 1. Oktober ab und postet nochmal, wenn es dann den Kenntnisnachweis noch nicht gibt.
:rolleyes:

Gruß Jörg
 
...
Es wäre langsam angebracht den Begriff "xxxflieger" adacta zulegen, es gibt dazu keine rechtliche Grundlage, dieser Begriff kann in der Öffentlichkeit schnell falsch verstanden werden. Gerade ein Verbandsvertreter sollte sich an den offiziellen Thermini orientieren.

Es gibt nur Startplätze mit und ohne AE...

Wir sind hier in einem Fachforum und da sollte der Begriff "Wildflieger" bekannt sein (ansonsten hilft die Suchmaschine).

Was bitteschön ist ein Startplatz mit AE? Ich kenne Modellfluggelände mit und ohne AE (da kann man nicht nur starten, sondern auch landen ;)) und den genehmigungsfreien bzw. genehmigungspflichtigen Modellflug außerhalb von Modellfluggeländen.

:) Jürgen
 
Das ist doch der Haken ... " Im Sinne der gesetzlichen Vorgaben betrieben" ... und das heisst aktuell über 2 Kg nur auf Plätzen mit AE (zu den alten Versicherungsbedigungen).

Das Thema "Versicherung und Gesetzliche Vorgaben" wurde in diesem Thread (ca. #130-#144) und in einem anderen Thread schon einmal diskutiert.

Interessant dazu auch dieser auf der Seite des LVB geschilderte Beispielfall.

Ich fasse das ganze nochmal zusammen, ohne Anspruch auf Rechtssicherheit:

Die Versicherungen schließen laut Formulierung der Vers.bed. die Leistung im Schadensfalle aus, wenn die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten worden sind.
Gerichtsurteile bestätigen aber, dass die Definition als "Ausschluss" in den Vers.bed. nicht zulässig ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine sog. "verdeckte Obliegenheit".
Nun ist es aber so, dass eine Obliegenheitsverletzung nur dann zum Leistungsausschluss führen darf, wenn sie ursächlich für das Schadensereignis ist.
In der Regel wird das beim Fliegen in z.B. einem FHH-Gebiet nicht zutreffen. Der Versicherungsschutz sollte also nicht gefährdet sein, man muß sich aber darauf einstellen, dass man sich dieses Recht evtl. vor Gericht erkämpfen muß.

Und nochmals das wichtigste aus meiner Sicht:
Gerade Verbände wie der DMFV oder DAeC stehen hier meiner Meinung nach in einem Interessenkonflikt, weil sie einerseits die Interessen der Modellflieger vertreten wollen, andererseits aber auch Versicherer (oder Versicherungsvertreter?) sind und als solche derartige kundenunfreundliche Formulierungen in den Vers.Bedingungen vertreten. Hier besteht Nachbesserungsbedarf!

Patrick
 
Das Thema "Versicherung und Gesetzliche Vorgaben" wurde in diesem Thread (ca. #130-#144) und in einem anderen Thread schon einmal diskutiert.

Interessant dazu auch dieser auf der Seite des LVB geschilderte Beispielfall.

Ich fasse das ganze nochmal zusammen, ohne Anspruch auf Rechtssicherheit:

Die Versicherungen schließen laut Formulierung der Vers.bed. die Leistung im Schadensfalle aus, wenn die rechtlichen Vorgaben nicht eingehalten worden sind.
Gerichtsurteile bestätigen aber, dass die Definition als "Ausschluss" in den Vers.bed. nicht zulässig ist. Vielmehr handelt es sich dabei um eine sog. "verdeckte Obliegenheit".
Nun ist es aber so, dass eine Obliegenheitsverletzung nur dann zum Leistungsausschluss führen darf, wenn sie ursächlich für das Schadensereignis ist.
In der Regel wird das beim Fliegen in z.B. einem FHH-Gebiet nicht zutreffen. Der Versicherungsschutz sollte also nicht gefährdet sein, man muß sich aber darauf einstellen, dass man sich dieses Recht evtl. vor Gericht erkämpfen muß.

Und nochmals das wichtigste aus meiner Sicht:
Gerade Verbände wie der DMFV oder DAeC stehen hier meiner Meinung nach in einem Interessenkonflikt, weil sie einerseits die Interessen der Modellflieger vertreten wollen, andererseits aber auch Versicherer (oder Versicherungsvertreter?) sind und als solche derartige kundenunfreundliche Formulierungen in den Vers.Bedingungen vertreten. Hier besteht Nachbesserungsbedarf!

Patrick
Hi Patrick,
an Deinen Ausführungen ist einiges nicht ganz richtig.

1. weder DAeC, noch DMO, noch DMFV sind Versicherer! Es sind Versicherungsvermittler für eine Kollektiv-Versicherung.
Dadurch gibt es natürlich einen guten Rabatt, welche einen deutlichen Preisunterschied zu einer Einzelversicherung
bei einer Vers-Gesellschaft ausmacht. Dahinter können zB Allianz, Signal Iduna oder andere Versicherer stehen.

2. eine gesetzlich vorgeschriebene Haftpflichtversicherung kann eine Leistung im Schadenfalle gar nicht ausschliessen!
Der Schaden wird IMMER an den Geschädigten beglichen.
Aber:
bei einem Fehlverhalten des VersicherungsNEHMERS kann/wird die Versicherung diesen in REGRESS nehmen. Das heisst,
die Versicherung holt (versucht) sich den geleisteten Schadenersatz nachträglich/hinterher vom Versicherungsnehmer zurück.

Beispiel "betrunken Autofahren und Unfall". Die Versicherung zahlt erstmal an den Geschädigten und nimmt später den VN
in Regress, weil man nicht besoffen Autofahren darf.
Das ist eben der Sinn einer gesetzlich vorgeschriebenen Haftpflichtversicherung: das Opfer steht nicht im Regen.

Ich vermute, Du lehnst Dich da etwas zu sehr an die "Privat-Haftpflicht" an. Die schreibt der Gesetzgeber aber nicht vor.
Die ist freiwillig. Und eben bei der privaten Haftpflicht sind eben meist Dinge ausgeschlossen, für die eine Versicherung
gesetzlich vorgeschrieben ist. Des wegen muss man hier besonders aufpassen, ob eine Luftfahrzeughalterversicherung
überhaupt enthalten ist.

CU Eddy
 
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