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Wichtige Aktualisierung des DMFV zur Novellierung LuftVO
Sehr geehrte Damen und Herren,
sehr geehrte Ehrenamtsträger,
am 24. April 2017 gab es in der DMFV-Geschäftsstelle in Bonn ein Treffen zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Luftfahrt-Bundesamts, des Deutschen Aero Clubs und des Deutschen Modellflieger Verbands.
Die Parteien erzielten Einigung darüber, dass die Einweisungsbescheinigung für Flugmodelle durch die beiden beauftragten Verbände DAeC und DMFV ausgestellt werden können. Für weitere Verbände wird es über die Beauftragungslösung zunächst keinen Raum zur Erstellung der Einweisung für Piloten von Flugmodellen geben. Beide Verbände sind in der inhaltlichen Ausarbeitung ihrer Einweisungslösungen sehr weit. Beide Organisationen haben sich zum Ziel gesetzt, die strukturellen Möglichkeiten für die Erlangung der Bescheinigung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Unter anderem sind Online- und Printoptionen vorgesehen. Die Personen, die über die Verbände eine solche Bescheinigung erhalten, werden in einer entsprechenden Datenbank registriert. Eine schriftliche Bestätigung für den Inhaber des Kenntnisnachweises wäre somit nicht zwingend erforderlich. Wie bereits bekannt gemacht, kann auch eine Unterbeauftragung von Mitgliedsvereinen erfolgen.
Die „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß der LuftVO (NfL 76/08)“ werden den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für unbemannte Luftfahrtsysteme“ als Teil 2 beigefügt und, voraussichtlich im Mai 2017, in einer neuen NfL veröffentlicht. Wichtig ist, dass es durch die Beifügung als Teil 2 zu keinen inhaltlichen Überarbeitungen, sondern nur zur redaktionellen Anpassung kommt. Voraussichtlich Ende 2017 kann es zu inhaltlichen Aktualisierungen der „Gemeinsamen Grundsätze für Flugmodelle“ kommen. Hier sind auch von Seiten des DMFV noch einige Punkte offen.
Bitte beachten Sie auch die wichtigen Ausführungen zur Thematik „Seitlicher Abstand von 100 Meter zu Menschenansammlungen“ im Anhang. Diese sind unter anderem für die Modellflugveranstaltungen der Vereine von besonderer Bedeutung. Aktualisierung-Seitlicher-Abstand-zu-Menschenansammlungen.pdf.
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