Kenntnisnachweis - Gibt es etwas Neues?

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Doch schon?

R E S P E K T!

Wenn da 2016 gestanden hätte, ja dann...

CU Eddy
Ich find's auch eine totale Frechheit, dass der DMFV nicht schon ein Jahr bevor man was vom Kenntnisnachweis gehört hat, bereits dessen Details ausgearbeitet hat :)
Ich hatte nicht 2015 geschrieben. ^^

Ich weiß ja nicht, wie es bei Dir mit der Erinnerung aussieht,
aber das Wort "Kenntnisnachweis" stammt tatsächlich aus 2016.
Ich suche es Dir gerne raus, müsste ca. 9 Monate her sein.
Und da hatten wir noch lang 2016. Du nicht?

In 9 Monaten kriegen Frauen ein Baby und das ist dann fertig.

CU Eddy
 

Thomas L

Vereinsmitglied
Warum hackt ihr eigtl. immer auf dem dmfv rum ?
Die idee mit dem kentnisnachweis stammt doch vom daec, was kommt denn von denen zum thema ?
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo

Ob DAEC oder DMFV irgendwas in den letzten 9 oder 12 Monaten irgendetwas von sich gegeben haben ist völlig egal.
Federführend, im wahrsten Sinne des Wortes ist letztendlich das BMVI. Die entscheiden wie der Kenntnisnachweis auszusehen hat. Die Verbände werden Vorschläge machen bzw. machen diese bereits. Aber sie sind nicht die Entscheider.
Einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die verwaltungstechnischen und verwaltungsjuristischen Dinge nicht so einfach sind, wie man das mit seinem normalen Menschenverstand gerne hätte. :cry:
 
Ich verstehe auch gar nicht, warum ihr euch so verrückt macht. Seid ihr so geil auf Prüfungsstress? :D

Wartet doch mal ab und geht so lange etwas fliegen, zur Entspannung. Da wird sich schon jemand melden, der was weiß. Ich bin mir ziemlich obersupersicher, dass auf unserem Platz in den nächsten 15 Jahren NIEMAND kontrollieren kommen wird. Wer auch? Also, immer schön durchatmen.

Gruß Mirko
 

micbu

User
Warum macht ihr euch hier denn solch einen Stress? Ist schon mal jemand kontrolliert worden? Nein? Also worüber wird hier denn überhaupt gestritten, denn es fliegt doch sowieso niemand höher als 100m, gelle? Und wer (ausserhalb von Modellfluggeländen mit AE) aktuell höher fliegt hat doch sowieso einen Pilotenschein und darf es. Warum zerfleischen sich Modellflieger hier gegenseitig, wenn es auf Seiten der Behörden aktuell niemanden interessiert die Verordnung zu kontrollieren. Dort arbeiten auch Leute mit einem gesunden Menschenverstand.

Michael
 
Hallo !

Was spricht dagegen, einen vorläufigen Kenntnisnachweis, Gültigkeit bis 30.09.2017 auszustellen ?
Dieser muss ja nur die angesprochenen Punkte abhandeln, was ja durch einen Multiple-Choice bogen gut geht.

Prinzipiell muss ja dieser auch erst ab 1.10. auf verlangen vorgezeigt werden, Inhalt ist also vorher fast egal.

Viele Grüße,
Sebastian
 

glipski

User
Hallo

Ob DAEC oder DMFV irgendwas in den letzten 9 oder 12 Monaten irgendetwas von sich gegeben haben ist völlig egal.
Federführend, im wahrsten Sinne des Wortes ist letztendlich das BMVI. Die entscheiden wie der Kenntnisnachweis auszusehen hat. Die Verbände werden Vorschläge machen bzw. machen diese bereits. Aber sie sind nicht die Entscheider.
Einfach mal zur Kenntnis nehmen, dass die verwaltungstechnischen und verwaltungsjuristischen Dinge nicht so einfach sind, wie man das mit seinem normalen Menschenverstand gerne hätte. :cry:

Hallo Claus,

dass verwaltungstechnische und verwaltungsjuristische Dinge nicht so einfach sind ist ja weithin bekannt, aber vielleicht wissen es die "Verursacher" selbst nicht, sonst hätten Sie keine Verordnung erlassen, ohne zeitgleich die Einhaltungskriterien zu schaffen. (Polemik On: Aber es ist ja Wahljahr und da musste schnell was gegen die Drohnengefahr gemacht werden. Polemik Off). Der 200m-Deckel und die noch fehlende Möglichkeit, die geforderte Voraussetzung einzuhalten, ist schon ein toller Schildbürgerstreich, von allen Beteiligten, auch den Verbänden. und die Pilotenlizenz zu erwerben ist ja nun keine wirkliche Alternative, außer fur Späßlemacher.

Interessant und traurig, wenn es nicht so lustig wäre, ist halt auch, wie man von den Verantwortlichen nun von einer Stelle zur Nächsten verwiesen wird. Hier ein Auszug aus der Antwort des BMVI auf meine Anfrage hin

>>>>>Zitat

Es ist daher sicher zielführend, sich mit Ihrem Anliegen an den zuständigen beauftragten Luftsportverband zu wenden.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Vorname Nachname (Anm: Name von mir geändert)
____________________________________________________
Referat K 14 - Bürgerservice, Besucherdienst
Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur
Invalidenstraße 44
10115 Berlin
Tel.: 030 2008 3060
Fax: 030 2008 1942
E-Mail: buergerinfo@bmvi.bund.de
Internet: www.bmvi.de

<<<<Zitat Ende

Aber was soll's. Fliegen wie bisher und sich einen Sch... um dieses absurde Spiel kümmern. Ist halt leider so.

Gruß

Gerhard
 
Da man einen Kenntnisnachweis noch nicht bekommen kann,
ist er genau das: NICHTS!

Es ist schon toll, wie angeblich zivilisierte und denkende Menschen
sich über Nichts in die Haare kriegen können...

Habt ihr Langeweile? Dann denkt doch nochmal drüber nach ^^

CU Eddy

Moin Eddy,

Steffen hat doch einen Kenntnisnachweis nach seiner eigenen Aussage in Post #22.
Also müsste er doch den als Muster rausrücken können und der Rest von uns unwissenden weiß Bescheid.

Ich troll mich mal zum Fliegen und den anderen Hobbys bevor bei mir auch noch Langeweile aufkommt.
 
Vielleicht hat Steffen einen Ersatz für den Kenntnisnachweis: "eine gültige Pilotenlizenz" ?? ;)
 
Vielleicht hat Steffen einen Ersatz für den Kenntnisnachweis: "eine gültige Pilotenlizenz" ?? ;)

Moin Hans,

etwas in der Richtung war schon klar, ist aber eben genau der hier schön vorbildlich und mehrfach praktizierte "Ich hau mal eben einen Spruch am Thema vorbei raus".
Die Frage ging ausdrücklich um den kommenden erforderlichen Kenntnisnachweis, der ja nachweislich immer noch in der Mache ist
und nicht um andere, statt dessen zulässige, schon existierende Dokumente.

Ist halt schön, wenn man andern stets bemüht erklärt, wie die eigene Lösung für ein Problem aussieht, das für andere damit nicht lösbar wird.
 
Zitat Beginn:

Wichtige Aktualisierung des DMFV zur Novellierung LuftVO



Sehr geehrte Damen und Herren,

sehr geehrte Ehrenamtsträger,

am 24. April 2017 gab es in der DMFV-Geschäftsstelle in Bonn ein Treffen zwischen Vertretern des Bundesministeriums für Verkehr und digitale Infrastruktur, des Luftfahrt-Bundesamts, des Deutschen Aero Clubs und des Deutschen Modellflieger Verbands.

Die Parteien erzielten Einigung darüber, dass die Einweisungsbescheinigung für Flugmodelle durch die beiden beauftragten Verbände DAeC und DMFV ausgestellt werden können. Für weitere Verbände wird es über die Beauftragungslösung zunächst keinen Raum zur Erstellung der Einweisung für Piloten von Flugmodellen geben. Beide Verbände sind in der inhaltlichen Ausarbeitung ihrer Einweisungslösungen sehr weit. Beide Organisationen haben sich zum Ziel gesetzt, die strukturellen Möglichkeiten für die Erlangung der Bescheinigung zeitnah zur Verfügung zu stellen. Unter anderem sind Online- und Printoptionen vorgesehen. Die Personen, die über die Verbände eine solche Bescheinigung erhalten, werden in einer entsprechenden Datenbank registriert. Eine schriftliche Bestätigung für den Inhaber des Kenntnisnachweises wäre somit nicht zwingend erforderlich. Wie bereits bekannt gemacht, kann auch eine Unterbeauftragung von Mitgliedsvereinen erfolgen.

Die „Gemeinsamen Grundsätze des Bundes und der Länder für die Erteilung der Erlaubnis zum Aufstieg von Flugmodellen gemäß der LuftVO (NfL 76/08)“ werden den „Gemeinsamen Grundsätzen des Bundes und der Länder für unbemannte Luftfahrtsysteme“ als Teil 2 beigefügt und, voraussichtlich im Mai 2017, in einer neuen NfL veröffentlicht. Wichtig ist, dass es durch die Beifügung als Teil 2 zu keinen inhaltlichen Überarbeitungen, sondern nur zur redaktionellen Anpassung kommt. Voraussichtlich Ende 2017 kann es zu inhaltlichen Aktualisierungen der „Gemeinsamen Grundsätze für Flugmodelle“ kommen. Hier sind auch von Seiten des DMFV noch einige Punkte offen.

Bitte beachten Sie auch die wichtigen Ausführungen zur Thematik „Seitlicher Abstand von 100 Meter zu Menschenansammlungen“ im Anhang. Diese sind unter anderem für die Modellflugveranstaltungen der Vereine von besonderer Bedeutung. Aktualisierung-Seitlicher-Abstand-zu-Menschenansammlungen.pdf.

Zitat Ende
 
Für meine Einschätzung ist das Risiko einer möglichen Strafe bei einer Kontrolle eher untergeordnet. Das Risiko, kontrolliert zu werden, und zwar in einer Art und Weise, dass die Überschreitung des 100m-Deckels sicher nachgewiesen werden kann, ist in der Tat sehr gering, und auch das Strafmaß wird einen nicht umbringen.

Wichtiger für mich ist, dass meine Versicherung nicht beeinträchtigt ist. Ein schwerer, unversicherter Schaden kann einen in den Ruin treiben. Ich habe deshalb bei meiner Versicherung nachgefragt und schriftlich (per email) die Bestätigung bekommen, dass ein Betrieb >100m bis 1.10. auch ohne Kenntnisnachweis versichert ist. Das reicht für mich.

Patrick
 

UweHD

User
...Ich weiß ja nicht, wie es bei Dir mit der Erinnerung aussieht,
aber das Wort "Kenntnisnachweis" stammt tatsächlich aus 2016.
Naja, das Wort "Kenntnisnachweis" ist schon bedeutend älter, das stand schon im letzten Jahrhundert im Duden :D

Die Verpflichtung der Modellflieger zu einem Kenntnisnachweis ist erst dieses Frühjahr beschlossen worden. Wie soll ein Verband da schon in 2016 mit Details um die Ecke kommen?
 

glipski

User
Die Verpflichtung der Modellflieger zu einem Kenntnisnachweis ist erst dieses Frühjahr beschlossen worden. Wie soll ein Verband da schon in 2016 mit Details um die Ecke kommen?

So plötzlich ist das mit dem Kenntnisnachwei ja nun nicht. Im Herbst letzten Jahres hat der DMFV schon das damalige Verhandlungsergebnis der damals geplanten neuen Verordnung mit dem BMVI offiziell verkündet und dargestellt, dass mit einem Kenntnisnachweis über 100m ausserhalb von Modellflugplätzen geflogen werden darf. Im November gab es dazu eine Pressemitteilung des DMFV
https://www.dmfv.aero/presse/existenzielle-bedrohung-abgewendet/, in der steht, dass (sogar) der Referentenentwurf bereits diesen Kenntnisnachweis vorgesehen hat. Also wird dieses Thema locker 12 Monate bekannt sein.

Dieser Teil des damaligen Entwurfs bzgl. der 100m und des Kenntnisnachweises wurde dann auf Grund eines angeblichen Einspruchs des Verteitigungsministeriums gekippt, fehlte in der Vorlage zum Budesrat und wurde nachträglich wieder eingeführt. Wie ich oben schon geschrieben habe, hat der Geschäftsführer des DMFV auf der Faszination Modellbau in Friedrichshaven im November letzten Jahres auf dem DMFV-Stand im Vorträgen erklärt, welche Kriterien num Erlangen des Kenntnisnachweises notwendig sein werden und dass man ihn online erlangen lönnen wird. Das klang alles recht konkret. Der wird sich das ja auf der Messe nicht aus den Fingern gesaugt haben.

Gruss

Gerhard
 
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