Hallo,
was ja mal vom Interesse wäre, wäre eine stichhaltige Begründung für die hier propagierten Position, dass ein KN zum Flugbetrieb auf einem AE-Platz ohne Flugleiter sinnvoll und notwendig sein soll und was das für Vorteile haben könnte.
Ich hab den Eindruck, wir drehen uns im Kreis und dabei haben einige die Orientierung verloren. Ob ein KN auf einem AE-Platz ohne Flugleiter SINNVOLL ist, steht überhaupt nicht zur Debatte. Genauso gut könnte man fragen, ob die neue LuftVO "sinnvoll" ist. Ebenso sinnlos ist die Frage nach den Vorteilen des KN, ob mit oder ohne AE. Die LVO ist da und das war's!
Und dort lautet § 21a (4): Steuerer von unbemannten Fluggeräten mit einer Startmasse von mehr als 2 kg müssen ab dem 01.10.17 ... Kenntnisse in ... nach Satz 3 nachweisen. (Dies) gilt nicht, sofern der Betrieb auf Geländen stattfindet, für die eine AE erteilt
und für die eine Aufsichtsperson bestellt worden ist.
Satz 3: Der Nachweis wird erbracht durch
1. ...
2. ...
3. eine Bescheinigung über eine erfolgte Einweisung durch einen beauftragten Luftsportverband usw., usw. (= KN).
Heißt auf Deutsch: Wer auf einem AE-Platz
mit einer bestellten Aufsichtsperson fliegt, braucht keinen KN. Im Umkehrschluss: Ist keine Aufsichtsperson bestellt, ist auch auf einem AE-Platz der KN bei über 2 kg erforderlich. Die Verbindung von "AE" und "Aufsichtsperson" durch das Wörtchen "und" im §21a weist darauf hin, dass nicht automatisch mit Erteilung der AE auch eine Aufsichtsperson bestellt ist. Anderenfalls wäre der Hinweis auf die "bestellte Aufsichtsperson" entfallen.
Womit wir wieder am Anfang sind: Wer ist die "bestellte Aufsichtsperson"?
Solange das nicht "amtlich" geklärt ist, kann man trefflich spekulieren, der DMFV ebenso wie der DAeC. Aber nichts davon ist von sich aus "wahr". Die zitierte Interpretation des Herrn Phiesel aus dem BMVI scheint nach bisherigem Kenntnisstand die einzig (halb)-"amtliche" zu sein und sie stützt die DMFV-Version, wonach die "bestellte Aufsichtsperson" ein eingeteilter Flugleiter ist. Zudem erscheint das, auch wenn sich Herr Phiesel dabei etwas ungelenk ausgedrückt haben mag, logisch und sinnvoll.
Nebenbei: Mit Flugordnung etc. hat das alles gar nichts zu tun. Die Flugordnung ist lediglich eine verkürzte Wiedergabe der AE mit vereinsinternen Einsprengseln, sie ist in der AE gefordert. Die neuen Regelungen des § 21a LVO konkurrieren nicht mit der AE (ginge schon aufgrund der Rechtshirarchie nicht), sie sind sozusagen "on top". Der KN ersetzt (natürlich!) nicht die Flugordnung, er existiert unabhängig von AE und Flugordnung daneben. Sollten die AE und die von ihr abgeleitete Flugordnung der neuen LVO in irgendeinem Punkt widersprechen, müsste die AE geändert werden (von Amts wegen), nicht die LVO!