Robinhood
Vereinsmitglied
Der DMFV verbreitet folgende Information zur kommenden EU-Verordnung https://www.dmfv.aero/presse/eu-verordnung-das-muessen-modellflieger-wissen/
Der DMFV weist auf seine besondere Leistung hin:
Weiter im Text lese ich:
Toll!! Habe ich mir gedacht. Damit ist der Hangflug gerettet. Bis ich das hier las:
Daß das nur im Ausland und nicht in Deutschland gelten soll, ist wohl irreführend. Denn
Ich interpretiere das so, daß auch in Deutschland die 120m-über-dem-Piloten Gesetz wird, wenn man sich außerhalb eines genehmigten Modellfluggeländes befindet. Was ja beim Hangflug im Gebirge eher die Regel ist. Aber egal wo - 120m über dem Piloten ist doch besonders beim alpinen Hangflug ein Witz! F3F und Fliegen an der Meeresdüne sind damit legal, aber wer mit einem großen Modell ins Gebirge geht, für den sind 120m lächerlich wenig.
Und was mit Modellen über 10kg angedacht ist, darüber wird gar nichts geschrieben. In den über 200 Seiten EU-Entwurftstext auf Juristenenglisch habe ich (noch) nichts dazu gefunden.
Mich wundert, daß sich noch niemand dazu gemeldet hat. Ist den alpinen Großseglerpiloten das herzlich egal? Liebe Freunde aus Österreich und der Schweiz: Auch Ihr seid damit gemeint!
Der DMFV weist auf seine besondere Leistung hin:
In den letzten Monaten ist es dem DMFV in enger Zusammenarbeit mit dem Schweizerischen Modellflugverband gelungen, eine Reihe wichtiger Änderungen an den Entwürfen durchzusetzen – dank der Unterstützung durch deutsche EU-Parlamentarier. Die dabei gewonnenen Freiheiten für den Modellflug sollten es möglich machen, auch unter EU-Recht die guten Bedingungen zu bewahren, die bisher gelten.
Weiter im Text lese ich:
Höchstens 120 Meter Flughöhe über Grund als gesetzliche Auflage hätten Hangflug außerhalb des Rahmens von Vereinen und Verbänden unmöglich gemacht.
Toll!! Habe ich mir gedacht. Damit ist der Hangflug gerettet. Bis ich das hier las:
Gemeinsam mit den befreundeten Verbänden hat der DMFV im Gespräch mit der EU-Kommission jedoch erreicht, dass Segelflugmodelle bis 10 Kilogramm nun bis zu 120 Meter über dem Piloten fliegen dürfen. Wer also irgendwo im europäischen Ausland einen Hang nutzen will, der nicht durch andere Auflagen für den Modellflug geschlossen ist, darf das tun. Sein Segler (oder Elektrosegler) kann dabei ruhig einige hundert Meter über Grund fliegen, so der Pilot auf Sichtweite fliegt und das Modell nicht höher als 120 Meter über sich selbst hinaussteigen lässt.
Daß das nur im Ausland und nicht in Deutschland gelten soll, ist wohl irreführend. Denn
die EU-Kommission wird diese in den nächsten Monaten als neues europäisches Gesetz verkünden. Mit einer Übergangsfrist bricht die neue Verordnung dann auch Landesrecht.
Ich interpretiere das so, daß auch in Deutschland die 120m-über-dem-Piloten Gesetz wird, wenn man sich außerhalb eines genehmigten Modellfluggeländes befindet. Was ja beim Hangflug im Gebirge eher die Regel ist. Aber egal wo - 120m über dem Piloten ist doch besonders beim alpinen Hangflug ein Witz! F3F und Fliegen an der Meeresdüne sind damit legal, aber wer mit einem großen Modell ins Gebirge geht, für den sind 120m lächerlich wenig.
Und was mit Modellen über 10kg angedacht ist, darüber wird gar nichts geschrieben. In den über 200 Seiten EU-Entwurftstext auf Juristenenglisch habe ich (noch) nichts dazu gefunden.
Mich wundert, daß sich noch niemand dazu gemeldet hat. Ist den alpinen Großseglerpiloten das herzlich egal? Liebe Freunde aus Österreich und der Schweiz: Auch Ihr seid damit gemeint!