Super, erst einmal vielen Dank für die ausführliche Antwort!
Kurze Frage zum Punkt "Versteuerung des Eigenverbrauchs": Du sprichst hier die UST Versteuerung an. Meines Wissen muss der Eigenverbrauch aber auch als Ertrag versteuert werden, der Wert der selbst verbrauchten Kilowattstunden stellt einen Eigenverbrauch (Privatentnahme?) dar. Stimmt das?
Kurze Antwort: Ja, aber Bemessungsgrundlage bei der Einkommensteuer ist nicht der Vergleichspreis örtlicher Anbieter, sodnern die eiegen Erzeugungskosten, außer es kommt insgemsat zum Schluß, dass keine gewinnerzeielunsgabsicht vorliegt, dann muss man keinen Eigenverbrauch versteuern, kann aber Verluste z.B. der Anfangszeit auch nicht absetzen.
Eigenverbrauchsbesteuerung Umsatzsteuer (siehe schon vorstehend):
Das Finazamt in BaWü erkennt hier aktuell für 2018 noch ohne Nachweis 20 Cent netto, also ohne USt an was 23,8 Cent brutto entspricht. Damit errechnet sich der umsatzsteuerliche Eigenverbrauch wie folgt.
Bei einem Eigenverhauch von 1.000 kwh * Vergleichspreis Netto am Ort von 0,20 €/kwh = 200 € * 19% = 38 €.
Bei einem Eigenverhauch von 2.000 kwh * Vergleichspreis Netto am Ort von 0,20 €/kwh = 400 € * 19% = 76 €.
Eigenverbrauchsbesteuerung Einkommensteuer:
Hier muss ich zunächst die Erzeugungskosten für eine kwh errechnen.
Anlage 1 soll 10.000 € netto kosten und eine Leistung von 7,2kwp haben. Je nach Region sind dann pro jahr ein Erzeugung von 6.000 bis 7.200 kwh realistisch , je nach ausrichtung, Abschattung usw. Die Abschreibung erfolgt laut Richtlinien der Finazverwaltungen über 20 Jahre, es wird eine Versicherung gegen Blitzschlag, Hagel etc. für 200 €/Jahr abgeschlossen, der Steuerberater will auch noch mal 200 € für die Steuererklärungen der PV-Anlage(Einnahmeüberschußrechung, Gewerbesteuererklärung und Umsatzsteuererklärung). Die Kosten pro Jahr belaufen sich somit auf 500 € Abschreibung + 200 € Versicherung + 200 € Steuerberater = 900 €.
Da die Anlage schlecht ausgerichtet ist, werden nur 6.000 kwh erzeugt. Die kwh kostet somit 900 € / 6.000 kwh = 0,15 € , die einsoeisvergütung beträgt aber derzeit nur knapp 0,10 € -> keine Gewinnerzielungsabsicht, keine Eigenverbrauchsbesteurung
Anlage 2 (meine Situation) soll 12.000 € netto kosten und eine Leistung von 9,9kwp haben. Das Dach hat ein unverschattete Südausrichtung und liegt in Süddeutschland, es wird ein Jahresertrag von 10.000 kwh prognostiziert
Die Abschreibung erfolgt auch hier über 20 Jahre, es wird eine günstigere Versicherung gegen Blitzschlag, Hagel etc. für 150 €/Jahr abgeschlossen, die Steuererkläruengn werden selbst angefertigt.
Die Kosten pro Jahr belaufen sich somit auf 600 € Abschreibung + 150 € Versicherung= 750 €.
Die kwh kostet somit 750 € / 10.000 kwh = 0,075 € , die Einspeisevergütung beträgt 0,10 € -> Gewinnerzielungsabsicht, der Eigenverbauch muss mit 0,075 € je kwh besteuert werden.
Von den 10.000 erzeugten kwh sollen 8.000 eingespeist werden, somit 2.000 kwh Eigenverbrauch (unrealistisch hoch ohne Batteriespeicher, bei mir wären unter 1.000 kwh realistisch, aber so ergebn scih schöne Zahlen)
Bei der Einkommensteuer werden somit somit Einnahmen von 800 € Einspeisevergütung+ 152 € USt vom Netzbetreiber + 150 € Eingeverbrauch + 76 € Umsatzsteuer auf Eigenverbrauch = 1.178 € angesetzt
Die Werbungskosten betragen 600 € Abschreibung + 150 € Versicherung + (152 € + 76 €) an das Finazamt zu zahlende Umsatzsteuer = 978 €.
Der zu versteuernde Überschuss der Einnahmen über die Werbungskosten belaufen sich somit auf 1.178 € - 978 € = 200 €
Die darauf zu zahlende Steuern betragen bei Spitzensteuersatz 42% + 8% Kirchensteuer + 5,5% Solidaritätszuschlag = rund 47,5% oder 95 €.
Es verbleiben einem also 105 € Uberschuß nach Steuer und man spart noch die Differenz zwischen Erzeugungskosten und Strompreis am Markt von rund 2.000 kwh Eigenverbrauch.
Jetzt ergänzen wir die Anlage um einen Batterispeicher mit 6kwh , der 3.500 € netto kosten soll, dazu kostet das Batteriemanagement 500 € netto zusätzlich, also insgesamt 4.000 € netto + 760 € Umsatzsteuer. Da die Anlage in BaWü errichtet wird und der Batteriespeicher zusammen mit der PV-Analge gekauft wird, bekommen wir die Umsatzsteuer vom Finanzamt zurück, es wird als eine Anlage behandelt und somit der Batteriespeicher auch über 20 jahre abgeschrieben. Die Abschreibung erhöht sich um 200 € , die Erzeugungskosten je kwh steigen um 0,02 € je kwh und belaufen sich nun auf 0,095 € je kwh, damit immer noch knapp unter Einspeisevergütung.
Wir speisen jetzt noch 6.000 kwh ein, bekommen somit 600 € Einspeisevergütung + 114 € USt + Eigenverbrauch 4.000 kwh * 0.095 € = 380 € + (4.000 kwh*0,20 €*19%)= 152 € USt auf Eigenverbrauch = 1.246 € Einnahmen.
Die Werbungskosten sind jetzt 800 € Abschreibung + 150 € Versicherung + 266 USt ans Finanzamt = 1.216 €
Der zu versteuernde Überschuß beträgt dann sagenhafte 30 € , ich muss noch rund 15 € an Einkommensteuer etc. zahlen.
Wir zählen wieder zusammen: 15 € Überschuß + die Differenz zwischen Erzeugungskosten und Strompreis am Markt von rund 4.000 kwh Eigenverbrauch.
Das beste zum Schluß: wenn ich umsatzsteuerlich als Kleinunternehmer zur Umsatsteuer optiere, dann bich für die nächsten 5 Jahre daran gebunden. Das heißt aber auch, nach Abkauf der 5 Jahre kann ich meinem Finanzamt und dem Netzbetreibe , mitteilen dass ich auf die Option zur Regelbesteuerung zukünftig verzichte, muss umsatzteuerlich keine Eigenverbauch mehr versteuern und muss nicht mal die anfänglich zu 100% erstattete Vorsteuer aus der Anlage zurückzahlen.
Klingt erst Mal super, aber die Lebensdauer des Batteriespeichers mit 20 Jahren klingt mir sehr optimstisch. die Elektronik hält öfters nicht so lange und der Eigenverbrauch ist auch eher zu hoch angesetzt (bei mir werden es aktuell ohne Batteriespeicher rund 1.000kwh und mit rund 2.000kwh sein bei insgesamt rund 3.000kwh Gesamtverbrauch). Der Batteriespeicher von LG RESU 48v ist der günstigste, den ich gefunden habe, schön dass er an meine Elektronik von SolarEdge passt und die für Elektronik mit Batteriemanagement nur wenig Aufpreis verlangen.
Wenn man jetzt nur wenig an den Zahlen dreht landet man vor allem mit Batteriespeicher schnell bei Liebhaberei. Aber wir reden hier über keine riesigen Summen. Ganz ehrlich, das kann gar nicht so schlecht sein, denn ich erspare mir den Aufwand der Steuererklärungen für Einkommen und Gewerbesteuer, wenn ich nicht zur Umsatzsteuer optiere auch die zur Umsatzsteuer. Ich muss auf der Gemeinde kein Gewerbe anmelden und weitere bürokratische Schmankerl wir Anrechnung auf Elterngeld, vorgezogene Altersrente, Arbeitslosengeld, eventuell Krankenversicherungsbeiträge bei freiwillig Krankenversicherten ... erspare ich mir alles. Im Gegenzug kostet es mich vieleicht ein paar Euro an Vorsteuern, aber dafür habe ich mehr Zeit für schönere Dinge wie Modellfliegen oder Modellbauen.
Bei der privaten Rentabiltästberechnung wird immer noch gerne berücksichtigt, dass die Strompreise in Zukunft ansteigen werden. Deshalb kommen da viel schönere Werte für die Ersparnis raus. Bei mir wird es so sein, dass ich dieses oder nächtes Jahr meine Ölheizung rauswerfe und Brauchwassser und eine Teil der Heizleistung per Wärmepumpe erzeugen werde. Dann steigt mein Strom-und möglicher Eigenverbrauch an, aber die meiste Heizleitzung bräuchte ich nachts im Winter...
Hans