Mal was anderes: Projekt Neubau Einfamilienhaus: welche Heizung ?

wärmepumpe für 1250qm nutzfläche??? und bei der fraglichen nachhaltigen haltbarkeit der geräte? und womit nachts und bei eisigen temperaturen heizen? etwa ein kleines pumpspeicherkraftwerk bauen?:D
nee, hier wird dann wohl doch noch fleißig weiter öl verbrannt, nur wird versucht, den verbrauch weiter einzudämmen. gebäudeabdichtung, dachgeschoßdeckenisolierung, maßvolle heiztemperaturen. alles über 20grad raumtemperatur ist luxus, wen es friert, der muß halt angestrengter arbeiten oder nen pulli anziehen;):D
 

aue

User
Das sehe ich auch so, vor allem wird darüber die Luft trocken und man wird für Erkältungen anfälliger:)
Die "trockene" Luft ist weniger das Problem. Die Konvektion, verursacht durch die meisten Heizungen, verwirbelt immer auch Staub, den wir dann verstärkt einatmen. Das macht mehr Probleme, insb. für Allergiker.

Schöne Grüße
Andreas
 
das ist sicher auch ein argument. das ist auch ein argument für ein "nicht-dichtes" haus. auch ein kaminofen hlft bei einem besseren raumklima, so meine erfahrung. ich habe zwar eine zuluft von außen für beide öfen installiert, aber dadurch, daß mein wohnhaus und praxis bj.2001 nicht 100%ig dicht sind, ziehen die öfen auch immer noch verbrennungsluft durchs haus mit. wobei man aber bei kaminöfen auch auf ein gutes staubmanagement achten muß!
 
Hey,

So nachdem es ja hier sehr interessant ist, mal die versprochenen Grundrisse:
Ein paar Sachen müssen noch geändert werden:
1. Wohnzimmer zu schmal (von Couch zu TV)
2. Diele in EG zu schmal für Schränke, da müsste irgendwie die Speisekammer noch kleiner werden...
3. In die Küche kommt noch eine Tür Richtung Carport.

Mfg
Kai

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und dran denken, daß der transport von fluggeräten durchs haus möglichst barrierearm ist;)

achso, man wird älteroder es kann mal was passieren, auch gleich an spätere barrierearmut/barrierefreiheit und sogar gute voraussetzungen für nen treppenlift denken!!! auch barrierefreier zugang zum und ins haus. leider kein witz dieser gedanke, ich erlebe dese notwendigkeiten seit drei jahren im elternhaus.
 
Also meins wärs nicht. Ist halt so ein moderner 0815 Schnitt der Bauträger.

1. Warum Waschmaschine und Trockner in den Keller. Das ist aus Uraltzeiten.
- Das Abwasser muss hochgepumpt werden.
- Deine Schmutzwäsche fällt im 1. Stock an.
- Warum die frische Wäsche jedesmal zwei Strockwerke hochschleppen.

2. Küche & Wohnzimmer zusammen ist ja "Inn". Wir mögen es nicht den ganzen Abend im Dunst vom Braten zu sitzen.
- Die "Küchenzeile" mit ca. 3m ist viel zu klein.
- Der Abstellraum ist viel, viel zu klein.
- Absolut kein Platz für Hängeschränke! Entweder ist ein Fenster im weg oder der Herd!

3. Der Schornstein im Wohnzimmer da auf der Ecke sollte auch noch überarbeitet werden.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
HAllo,

was ich auf jeden Fall ändern würde:
- Gäste WC größer und Urinal vorsehen (leider ist meien Gäste WC zu klein, um es nachzurüsten)
- Speisekammer weg und Nische mit Apothekerschränken, hochgesetztem Backofen (haben wir nachträglich gemacht)
- Treppe gegen eine geradläufige Podesttreppe austauschen

Die Situation von WC und Treppe ist bei mir ganz ähnlich und hätte mit einem kleinen Erker und Nebenfirst schon gelöst werden können.
Ich ärgere mich heute, dass ich das wegen Mehrkosten von rund 10.000 DM damals nicht gemacht habe.
Wir haben eine großzügige Spindeltreppe, aber die läuft sich eben lange nicht so schön wie eine gerade Podesttreppe und je älter ich werden um so mehr merke ich das.

Hans
 
Also meins wärs nicht. Ist halt so ein moderner 0815 Schnitt der Bauträger.

1. Warum Waschmaschine und Trockner in den Keller. Das ist aus Uraltzeiten.
- Das Abwasser muss hochgepumpt werden.
- Deine Schmutzwäsche fällt im 1. Stock an.
- Warum die frische Wäsche jedesmal zwei Strockwerke hochschleppen.

2. Küche & Wohnzimmer zusammen ist ja "Inn". Wir mögen es nicht den ganzen Abend im Dunst vom Braten zu sitzen.
- Die "Küchenzeile" mit ca. 3m ist viel zu klein.
- Der Abstellraum ist viel, viel zu klein.
- Absolut kein Platz für Hängeschränke! Entweder ist ein Fenster im weg oder der Herd!

3. Der Schornstein im Wohnzimmer da auf der Ecke sollte auch noch überarbeitet werden.

Zu 1:
Wir haben jetzt Spülmaschine/Trockner im Bad und es ist schrecklich:
- sieht im Bad komisch aus, außerdem Platzverschwendung
- ist eigentlich immer laut, man kann weder schlafen, nich in Ruhe baden
- Wäsche hochtragen muss man eh nachdem man sie gebügelt hat und dass macht man ja im Wohnzimmer o.ä.
Und damit sie nach unten kommt gibts nen Wäscheschacht inkl. Schwerkraft :)

Zu 2:
- Küche haben wir schon mal geplant, müsste durch die Breite Halbinsel von zwei Seiten aber doppelt zu nutzen sein.
- offene Küche haben wir lange überlegt, mit einem guten Absauger (nach unten) sollte das aber gehen.

Zu 3:
Der Schornstein im Wohnzimmer ist für einen Kamin ;)

Barrierefreier Zugang zum Haus ist geplant.
Eine Podesttreppe schauen wir uns am Freitag an, da sind wir im Treppenstudio...

Gäste WC wirklich größer ?? Hmm wenn ich überlege dass da eh immer nur einer drin ist ?!

Mit freundlichen Grüßen
Kai
 
Guter Plan

Guter Plan

Hallo Kai,

lass dich nicht beirren.
Wir haben fast den gleichen Grundriss, haben vor 18 Jahren gebaut und ich würde ihn genauso wieder machen.

Die Waschmaschine und der Trockner sind im Keller, genau aus Gründen der Ästhetik und des Lärms.
Auch muss ich kein Wasser hochpumpen, denn das ist eine Vorortproblematik durch Rückstau etc. den es aber bei uns nicht gibt.
Mir war auch wichtig wenn da mal etwas platzen sollte oder die Waschmaschine ausläuft dass das Wasser wegkann. Hier befindet sich in dem Kellerraum dafür ein Ablauf im Boden (Gulli). Der würde sich in einem ansprechend gestaltetem und gefliestem Bad nicht so gut machen:rolleyes:

Die Küche als offenes Element finde ich nach wie vor Klasse. Wenn jemand der Geruch des Essens stört, dann ist es entweder verbrennt oder von minderer Qualität:cry:
des Weiteren ist es als Familie einfach schön hier beim kochen zueinander Kontakt zu haben und nicht dass jemand "einsam" in der Küche steht und alle anderen in einem weiteren Raum.
Auch bei Familienfeiern ist der Bereich total Klasse.

Den Kamin habe ich auch an der Ecke und heize mit dem Kaminofen den kompletten Bereich. Also auch das ist nur zu empfehlen.

Und das Thema Barrierefreiheit ist natürlich nicht zu verachten.
Aber hier sehe ich die nächsten acht-zehn Jahre die Kinder das Haus verlassen und im Fall des Falles verkaufe ich die "Last" des Hauses und kaufe mir eine Wohnung mit der Möglichkeit zur Betreuung durch einen Pflegedienst/BRK usw.

Hau rein, du wirst sehen das wird.

Herzlichen Gruß Michael
 
hat hier irgendwer mal ne profiküche (nicht fernsehshowküche;) )mit wrasenabsaugung nach unten gesehen??? absaugung immer OBEN! und bei geplantem kaminofen wegen der wrasenabsaugung den abnahmeberechtigten schornsteinfeger VORHER konsultieren! sonst kann es mecker bis zur stillegung des ofens geben.
p.s. und dem kaminofen ne eigene zuluft von außen spendieren!
 

Dieter Wiegandt

Chefmoderator
Teammitglied
p.s. und dem kaminofen ne eigene zuluft von außen spendieren!

Das zumindest kann ich bestätigen, da entweder mit dem Kaminofenbauer (1. Wahl), alternativ mit dem Bezirksschornsteinfeger Kontakt machen, der nimmt den Ofen ab. Wobei der gerne vorher wissen möchte, was das hingestellt werden soll, wenn er vorab ein Votum abgeben soll. Ich brauchte auch eine separate Zuluft für einen 6 Kw Ofen.
Und den Querschnitt des Kamins ausreichend dimensionieren, sagen einem auch die beiden genannten Quellen.

Dunstabzughaube nach oben muss ich steinix auch recht geben. Freundin bekommt einer neue Küche, Empfehlung allgemein nix mit Absaugung nach unten.
Empfehlung geht in Richtung des (angeblichen) Mercedes oder von mir aus auch BMW berbel. Bekommt sie jetzt auch
Ich habe keine Verflechtungen zu der Firma ;)
 
ich habe einen sehr großen, offenen wohn-eß-kochbereich. mit offenen treppenauf- und -abgängen. also sehr großzügig offene bauweise... wir haben hier sogar eine unterdruckmessung machen müssen, meine abzugshaube ist zugegeben sehr leistungsstark (geht fast schon als entrauchungsanlage:D) und geht über drei doppelkochfelder. 11kw-nennleistung kaminofen im wohnbreich. luftzuführung für den ofen durch die außenwand direkt am ofen. ich hab die messung bei vollast abzugshaube nur deshalb bestanden, weil ich oben im schafzimmer die balkontür auf kipp hatte;). normal hätte ich einen sicherheitsschalter gebraucht, der die ablufthaube nur bei gekippter terrassentür im küchenbereich freigibt. gut, auf stufe 4 betreibe ich meine haube auch nicht. normal nicht mehr als stufe 2.
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
ich habe einen sehr großen, offenen wohn-eß-kochbereich. mit offenen treppenauf- und -abgängen. also sehr großzügig offene bauweise... wir haben hier sogar eine unterdruckmessung machen müssen, meine abzugshaube ist zugegeben sehr leistungsstark (geht fast schon als entrauchungsanlage:D) und geht über drei doppelkochfelder. 11kw-nennleistung kaminofen im wohnbreich. luftzuführung für den ofen durch die außenwand direkt am ofen. ich hab die messung bei vollast abzugshaube nur deshalb bestanden, weil ich oben im schafzimmer die balkontür auf kipp hatte;). normal hätte ich einen sicherheitsschalter gebraucht, der die ablufthaube nur bei gekippter terrassentür im küchenbereich freigibt. gut, auf stufe 4 betreibe ich meine haube auch nicht. normal nicht mehr als stufe 2.

Hallo,

das Thema ist so vielfältig wie es Kaminkehrer gibt. Ich hatte einen Kaminofen, der nur geschlossen betrieben werden durfte und eine gesonderte Frischluftzufuhr von aussen hatte. Den durfte ich trotzdem nicht ohne Kippschalkter am Küchenfenster betreiben, weil ich ihn einfach Ofen stehen lassen hätte können.

Jetzt habe ich einen neuen Ofen, der die Schiebetür -die zudem automatisch zufällt -zufällt elektronisch überwacht und einen mit Piepsen terrorisiert, wenn man sie nicht schließt. Jettz bruche ich den Sicherheitskippschalter nicht mehr.

Hans
 

Hans Rupp

Vereinsmitglied
Noch mal was steuerliches bei PV-Anlagen: Gewerbesteuer und Steuerfalle bei GbR

Noch mal was steuerliches bei PV-Anlagen: Gewerbesteuer und Steuerfalle bei GbR

Hallo,

ganz aktuell aus den Steueränderungen 2019/2020

Erst mal was erfreuliches:

Mit Einführung im sogenannten "Jahressteuergesetz 2019" (genau: Gesetz zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 29.11.2019) der Nr. 32 des § 3 GewStG werden ab dem Erhebungszeitraum 2019 Photovoltaikanlagen bis zu einer installierten Leistung von 10kwp von der Gewerbesteuer befreit. Dies hat vor allem die Bedeutung, dass man damit nicht mehr Zwangsmitglied bei der IHK ist und damit keinen IHK-Beitrag droht.

Und damit ist auch gesetzlich klargestellt, dass man keine Gewerbe bei der Gemeinde anmelden, sondern die PV-Anlage nur beim Finanzamt anzeigen muss.


Und dann was unerfreuliches für alle, die eine GbR neben der PV-Anlage haben wurde ein Falle eingebaut (Rest braucht das nicht lesen):

Mit § 15 Absatz 3 Nr. 1 EStG wurde eingefügt, dass bei einer Personengesellschaft (also auch GbR) die Einkunfserzielungsabsicht in vollem Umfang als Gewerbebtrieb gilt wenn in der Gesellschaft auch eine Tätigkeit im Sinne des § 15 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG (gewerbliche Tätigkeit) ausgeübt wird.


Das soll nach § 52 Abs 23 Satz 1 EStG rückwirkend für alle Jahre gelten, weil es nur eine klarstellende Wirkung habe.


Der § 15 Abs. 3 Nr.1 zielt eigentlich auf andere Fälle, erwischt aber unter Umständnen PV-Anlagenbesitzer mit.


Nur ein Beispiel von vielen denkbaren Konstellationen:

Das Ehepaar M und F besitzt eine vermietete Immobilie (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) und haben dafür die Rechtsform der GbR gewählt um z.B. suksessive ohne große Kosten Schenkungen an ihre Kinder zu machen.. Darauf installieren sie eine PV Anlage mit 9kwp und erzielen damit Gewerbeeinkünfte (auch wenn die kein gewebe dartseöö, die Einkünfte sind gewerblich). Bestellt und angemeldet habe sie es als GbR ohne darauf hinzuweisen, ob die sie Vermietungs-GbR oder ein neue GbR sein soll, abgewickelt wird alles über das Bankkonto der bestehenden GbR. Das Finanzamt kann und wird vermutlich jetzt dies als weitere Tätigkeit der Vermietungs-GbR mit der Folge ansehen, dass die bisherigen Vermietungseienkünfte wegen der gewerblichen Einkünfte aus der PV-Nlage komplett in Einkünfte aus Gewerbebetrieb umqualifiziert werden.


Folge 1:

Für die bisherigen Vermietungseinkünfte fällt zukünftig Gewerbesteuer an,. die aber bei der Einkommensteuer zumindest bis zu einem Hebesatz von rund 380% bei der Einkommensteru der Beteiligten wird angerechnet wird.


Folge 2 und die ist unter Umständen viel gravierender:

Das Mietshaus wird zum betereibverömegen und dkann admitnicht wei bei vermietung- und Verpachtung nach 10 Jahren im Eigentum steuerfrei verkauft werden. Ein erzielter Veräußerungsgewinn (Verkaufspreis - Buchwert) bleibt auch nach 10 Jahren Haltedauer steuerpflichtig.


Bisher waren solche Fälle kein Problem, wenn die die egwrblciehn einkünfte negativ oder im Verhältnis zu den anderen Einkünften der GbR von ganz untergeordnter Bedeutung waren. Dann fand nämlich keine "Infektion" der andern Einkünfte bis zur einer Grenze von 3% der gesamten Einkünft oder maximal 24.500 € durch die gewerblichen Einkünfte statt. Durch die gesetzliche Regelung fällt die Bagetllregelung weg.

Deshalb:

Wenn PV-Anlagen in der Form einer GbR betrieben werden immer als eigene GbR-betreiben und dies dem Finanzmat gegenüber anzeigen. Wenn es andere personengleiche GbRs gibt nicht aus praktischen Überlkegungen heraus über deren Konten etc. abwickeln, nicht das gleiche Briefpapier verwenden...

Hans
 

Ost

User
Witzig,
da sitze ich gerade dran:D

Natüüüürlich kann ich ne Menge Geld sparen:)
Es handelt sich um eine Viessmann Vitolatror PT2

Hier mal ein paar Screenshots des Angebots.
Der gute Mann hatte leider wenig Zeit.
Die Einsparungen an CO2 mit der Heizung betragen max. 50%.
Die Anlage läuft praktiswch den 24h/Jahr und produziert dabei Strom und Wärme.
Da der Haushalt tagsüber meist unbewohnt ist, geht viel Strom in die Rückspeißung, die ja nicht so dolle bezahlt wird.
Also hat wer anders was von meiner Heizung:) (so hab ich das zumindest verstanden)

Da ich nicht vor habe meine vielen bodentiefe Fenster auszutauschen und auch kein Styro auf das Mauerwerk haue,
halte ich das Ganze für nicht sehr zielführend,
aber seht selbst.....
 

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Ost

User
Warum Umsatzsteuerrückerstattung?

Ich bin Vorsteuerabzugsberechtigt.
Wieso ich die MWSt aber für mein Privathaus (das aber auch mein Firmensitz ist) zurückerhalten soll hab ich bis jetzt auch noch nicht verstanden;)
Das Angebot habe ich per Mail erhalten und lässt sehr viele Fragen offen.......
 
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