Modellsegelfliegen im Großarltal 2024

Hallo liebe Großarltal,

wieder geht ein schönes Modellfliegerjahr im Großarltal zu Ende. Es war mal wieder eine sehr schöne Zeit im Tal mit schönen Erlebnissen.

Unsere beiden Veranstaltungswochen 2023 im Juli und auch im September waren wieder gut besucht. Wir hatten sehr viel Spaß und das nicht nur beim Fliegen.

Die Organisierten Hüttenabende auf der Unterwandalm und der Hirschgrubenalm, die Grillabende und die Organisation der Fahrten zum Natur-Platz und der Bichelalm, Unterwandalm mit dem Taxi 600 und unserem Transportanhänger verliefen reibungslos und ohne Schaden.

In diesem Jahr hatten wir natürlich auch das beste Wetter für uns reserviert. Die sehr gute Thermik war Täglich unser Begleiter an den Hängen. Es wurde geflogen ohne Ende bis fast zum Sonnenuntergang. Viel Spaß hatten wir auf der Rückfahrt mit dem Taxi 600. Hier wurden kleine Pausen an der Gehwolfalm und der Habachhütte für ein kleines Glas Willi oder Weizen eingelegt. Es war sehr lustig mit bester Laune. So waren alle sehr zufrieden. Vor allem die Piloten, die noch nie in Großarl waren. Alle haben versprochen, dass sie im nächsten Jahr wiederkommen. Also alles richtig gemacht.

Und nun die Neuen Termine für 2024.

Das Fliegen mit Freunde im Juli:

Samstag den 6. Juli bis Samstag den 13. Juli

Das Internationale Freundschaftstreffen:

Samstag den 7. September bis Samstag den 14. September

Bei Fragen steht euch auch das Basis-Hotel Gratz zu Verfügung. Tele. Nummer. 0043 6414-8501

Ich wünsche allen eine schöne Weihnachten und einen guten Rutsch ins neue Fliegerjahr 2024. Ich hoffe, wir sehen uns gesund wieder.
Jürgen Witt
 

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Der Tourismusverband - das Hotel Gratz und auch ich wünschen allen Großarltalfreunden einen guten Rutsch ins neue Fliegerjahr 2024 mit ganz viel Gesundheit und Glück. Vielleicht sieht man sich mal wieder im Tal:cool:

Beste Grüße - Jürgen
 

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Hallo,
kann mir jemand sagen, welche Höhenbeschränkungen es an den einzelnen Startplätzen im Großarltal für den Modellflug gibt?
Gibt es eine Transponderpflicht / Beleuchtung erforderlich?
Welche Bedingungen - Kenntnis-Nachweise und Sonstiges sind aktuell erforderlich um dort als DMFV / DAEC / MFSD Mitglied fliegen zu dürfen?
LBA Registrierung und E-ID auf jedem Modell und weltweite Versicherung über den Verband setze ich mal voraus...

Danke,

Gruß Olaf
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo Olaf,

hier stehen alle wichtigen Informationen.
Falls Du noch mehr benötigst, einfach beim Sepp im Hotel anrufen oder beim Tourismusverband Großarl.

Der A1/A3 ist obligatorisch zum Fliegen außerhalb D.
Kenntnisnachweise deutscher Verbände sind außerhalb D nicht gültig.
 
Hallo Olaf,

hier stehen alle wichtigen Informationen.
Falls Du noch mehr benötigst, einfach beim Sepp im Hotel anrufen oder beim Tourismusverband Großarl.

Der A1/A3 ist obligatorisch zum Fliegen außerhalb D.
Kenntnisnachweise deutscher Verbände sind außerhalb D nicht gültig.
Ich kopiere Mal dir Betriebsbedingungen rein wie im Link beschrieben,

ist zwar leicht zu erfüllen aber doch mit Aufwand verbunden.
Ich hoffe das trotzdem davon reichlich davon Gebrauch gemacht wird.
Diese Genehmigung ist leider nach meinen Informationen zur Zeit in Österreich einmalig und ich hoffe sehr das sich die Touristischen Betreiber von den paar anderen Modellhangfluggebieten an Großarl ein Beispiel nehmen und auf ihren Geländen auch Legalität und Rechtssicherheit herstellen.

ARTIKEL-16
Betriebsbedingungen:
1. Einholen der Genehmigung für den Modellflug beim Verein MFV Großarltal
2. Ein Registrierungs- und Versicherungsnachweis nach EU-VO 2019/947 ist vorzuweisen
3. Internationaler Kenntnisnachweis oder Kompetenznachweis (Drohnenführerschein)
4. Mindestalter für Piloten: 16 Jahre
5. Das Fliegen ist auf Sichtweite ohne optische Hilfsmittel zulässig
6. Das UAS-Modell muss mit Registriernummer gekennzeichnet sein
7. Ein Pilot muss immer als Flugbeobachter agieren (Der Flugbeobachter muss den Flugbetrieb überwachen und den Luftraum auf Annäherungen von Luftfahrzeugen beobachten).
8. UAS-Modelle über 10 kg müssen über ein funktionierendes Anti-Kollisionslicht mit deutlich hell weiß blinkendem Licht verfügen, welches an der Rumpfoberseite oder am Leitwerk angebracht ist.
9. Das UAS-Modell muss für den Betrieb ab einer Flughöhe von 120 m über dem Pilotenstandort über ein Höhenmessgerät verfügen, welches dem Fernpiloten die aktuelle Flughöhe anzeigt, damit gewährleistet wird, dass das UAS zu jeder Zeit innerhalb der Höhenlimits betrieben wird.
10. Der Artikel-16-Bescheid und die MFBO (Modellflugplatzbetriebsordnung) müssen mit Unterschrift (entweder beim Verein oder Online) zur Kenntnis genommen werden.
 
Zuletzt bearbeitet:
Die 6 Plätze in unserer Datenbank:
(Die Loosbühealm ist nur für
Modell-Paragleiter.)
Die Plätze sind auch in den Apps für die Umkreissuche.

Gruß Arno
 
Diese Genehmigung ist leider nach meinen Informationen zur Zeit in Österreich einmalig und ich hoffe sehr das sich die Touristischen Betreiber von den paar anderen Modellhangfluggebieten an Großarl ein Beispiel nehmen und auf ihren Geländen auch Legalität und Rechtssicherheit herstellen.
Hallo Leopold!

Auch der 1.HMS Stetten hat auf dem Braunsberg eine derartige Bewilligung und Gerd Holzner hat für das Event Flying Circus eine temporäre derartige Bewilligung für den Zeitraum der Veranstaltung!
Aber der Weg dahin ist steinig und nur mit viel Aufwand zu erreichen.
  • man muss einen Verein gründen, nur Modellflugvereine können um eine derartige Bewilligung ansuchen
  • Eine Betriebsbewilligung für den Verband erscheint derzeit unerreichbar, ich habe bereits mehrere Versuche in diese Richtung unternommen!
  • Dieser Verein benötigt eine Nutzungserklärung der Besitzer der Startstellen für den Modellflugbetrieb
  • Der Verein (Vereinsvorstand) ist für die nötige Information und Beaufsichtigung des Flugbetriebes mitverantwortlich
  • Zuwiderhandlungen gegen das Regulativ sind der Behörde zu melden
  • Es sind erforderlichenfalls Maßnahmen bei Verstößen zu setzen
  • Schäden und Gefährdungen sind an die Behörde zu melden
  • Jeder der an diesem Artikel 16 Betrieb teilnimmt muss den Bescheid und die Auflagen schriftlich zur Kenntnis nehmen
  • Die Auflagen (Antikollisionsbeleuchtung/verpflichtende Höhentelemetrie) hast du ja schon erwähnt! Nicht jeder Hangflugbegeisterte wird eine Antikollisionsbeleuchtung in seinem Hangflieger einbauen wollen!
In der Luftfahrkarte wird dann als erlaubte Flughöhe "300m über Standort des Piloten" eingezeichnet. Ob dir, als auch Bemannter Sportflieger, das für sinnvoll erscheint, wage ich zu bezweifeln.
Generell halte ich diese Vorgehensweise für hinterfragenswert, denke darüber nach, wie die Karte aussehen wird, wenn wir jeden Hang und jede Erhebung, wo potentiell Hangflug betrieben werden kann, so ausweisen, von den Kosten ganz zu schweigen!
In meinen Augen müsste der Gesetzgeber einfach davon überzeugt werden, dass Modellflug im Luftraum G im VLOS Betrieb ohne fixe Höhenbeschränkung betrieben werden darf, wenn gewisse Spielregeln, die der Sicherheit dienen, eingehalten werden.
Unser Problem ist, dass wir Jahrzehnte die erlaubten 150m über Grund verordnet hatten, niemand sich daran gehalten hat und auch niemand für eine Gesetzesanpassung an die gelebte Praxis lobbyiert hat. Heute, in Zeiten, wo die Gier nach den Lufträumen stärker wird, fällt uns diese Untätigkeit auf den Kopf!
Just my 2 cents
Josef
 
Zuletzt bearbeitet:

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

bitte haltet Euch an den Threadtitel.

Die fünfundneunzigste Diskussion warum es hier und dort anders oder besser ist, weil jemand etwas gemacht oder nicht gemacht hat, bitte in den bereits vorhandenen Threads führen.

Hier geht es um das Hangfliegen im Großarltal.

Danke schön.
 
Nicht jeder Hangflugbegeisterte wird eine Antikollisionsbeleuchtung in seinem Hangflieger einbauen wollen!
Aber diese Vorschrift bietet wenigstes die Chance den Modellflieger doch zu sehen, der Gesetzgeber hat da sehr wohl gewußt was er vorschreibt und was so mancher will oder nicht, nah ja, dann soll es es bleiben lassen und auch gleich das Modellfliegen!

Diese Ganze Art.16 Vorschrift ist leicht zu erfüllen, da hätte viel mehr passieren können, das muß man mal so akzeptieren! Bei uns im Verein hat das jetzt 2 Jahre super funktioniert, die Mitglieder halten sich daran, trotzdem Verantwortlicher als Vereinsvorstand will ich nicht sein.

Bin selber schon öfters am Naturplatzl geflogen und werde in Zukunft noch lieber dort fliegen.
Bin auch schon gespannt wie der Flugbetrieb dort abläuft, wie das vorgeschriebene gehandhabt wird.

Jedenfalls besteht jetzt zumindest in Großarl die erste Möglichkeit in Österreich, hochalpin an einer gut erreichbaren Flugmöglichkeit „ordentlich“ zu fliegen. Ich hoffe es wird rege davon gebrauch gemacht!
 
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Hallo Leopold!


  • Der Verein (Vereinsvorstand) ist für die nötige Information und Beaufsichtigung des Flugbetriebes mitverantwortlich
  • Zuwiderhandlungen gegen das Regulativ sind der Behörde zu melden
  • Es sind erforderlichenfalls Maßnahmen bei Verstößen zu setzen
Just my 2 cents
Josef
Hallo Josef.
Das kann ich mir nicht vorstellen, dass ich als Vorstand für den Flugbetrieb verantwortlich bin. Dann müsste ich mein Amt als Vize gleich mal niederlegen. Gibt es da einen Gesetzestext? Bei uns im Verein ist der Vorstand dafür verantwortlich das alle Mitglieder die Verordnung unterschrieben haben. Danach ist jeder für sich selber verantwortlich, da ja Unterschrieben.
Gruß Wolfgang
 
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