Küstenschreck
User
EU-Recht ist halt nur zum Lachen und Grundsätzlich gegen Deutsche
Ich habe einen Hinweis erhalten, wonach sich die Vorgaben der EU für 2,4-GHz-Geräte vergangene Woche geändert haben:
In dem Amtsblatt vom 2. Dezember 2009 (Download: http://eur-lex.europa.eu/JOHtml.do?uri=OJ:C:2009:293:SOM:DE:HTML) soll auf Seite 8 ein Sternchen hinzugekommen sein. Da steht
EN 300 328 V1.7.1 (*)
Elektromagnetische Verträglichkeit und Funkspektrumangelegenheiten (ERM)
- Breitband-Übertragungssysteme - Datenübertragungsgeräte, die im 2,4-GHz-ISM-Band arbeiten und Breitband-Modulationstechniken verwenden - Harmonisierte EN, die wesentliche Anforderungen nach R&TTE-Richtlinie Artikel 3 Absatz 2 enthält
Das Sternchen wird auf Seite 32 des Amtsblatts erläutert:
(*) Bei Einhaltung dieser Fassung der Norm ist von der Konformität mit den Bestimmungen von Artikel 3 Absatz 2 der Richtlinie 1999/5/EG auszugehen, sofern folgende Voraussetzung erfüllt ist: Die Anlagen müssen einen geeigneten Mechanismus für die gemeinsame Nutzung des Frequenzspektrums enthalten, wie z. B. LBT ("Listen Before Talk"), DAA ("Detect And Avoid") o. Ä., damit die Anforderung von Abschnitt 4.3.5 dieser Fassung erfüllt ist. Ein derartiger Mechanismus soll eine gemeinsame Nutzung durch die verschiedenen technischen Systeme und Anwendungen ermöglichen, die es derzeit gibt, und den Nutzern bei Überlastung einheitlichen Zugang sichern (so dass die Störung des Funkdienstes für alle Nutzer gleich ausfällt). Einheitliche Verfahren für die Bewertung der Wirksamkeit der einzelnen Mechanismen zur gemeinsamen Nutzung des Frequenzspektrums werden derzeit vom Europäischen Institut für Telekommunikationsnormen (ETSI) im Rahmen eines Entwurfs der Norm EN 300 328 (Fassung 1.8.1) entwickelt.
Die Geräte dürfen demnach zukünftig erst dann senden, wenn sie überprüft haben, dass der Funkkanal frei ist. Für die meisten Produkte am Markt bedeutet das wohl eine erhebliche technische Änderung, die womöglich zur Inkompatibilität mit der aktuell verkauften Version führt.
Über die fällige Präzisierung des Begriffs Medium Access Protocol wird ja schon länger diskutiert. Kommt das jetzt auf uns zu? Ich bin im Normendschungel nicht bewandert und kann die Bedeutung dieses Hinweises, der aber von einem Profi stammt, nicht zuverlässig einschätzen. Deshalb vermisse ich Stellungnahmen aus berufenem Mund.
Frank, was ist davon zu halten?
Das einizge System das dieser Forderung heute nachkommt scheint mir Spektrum zu sein. In wieweit da aber Konflikte dann zu anderen Bestimmungen der neuen Fassung EU Verordnung vorliegen kann ich gar nicht einschätzen.
Zitat Persson:
Da gab es doch mal diesen Vortrag des Robbe Vertreibsleiters Schäfer in dem gesagt wurde, dass bei FASST sehr wohl das Band vom Sender zunächst abgehört wird und erst dann freigeschaltet wird wird wenn es keine Kollision gibt - deshalb doch auch nur 38 Sender gleichzeitig möglich. Bei mehr als diese 38, geht der Sender nicht auf Sendung.
Assan auch...Nix freier Kanal,nix Sendung.FASST scannt den Frequenzbereich eben vorher nicht. Nach dem 38 Sender geht auch der 39 Sender auf Betrieb.
Fein raus in der Sache sind Hitec und Spektrum, beide haben LBT und DAA implementiert.
Also ich bin mir sicher, das Schäfer das so gesagt hat - dass der 39. nicht auf Sendung geht. Leider ist das Video nicht mehr auf der homepage.FASST scannt den Frequenzbereich eben vorher nicht. Nach dem 38 Sender geht auch der 39 Sender auf Betrieb.
...
FASST scannt den Frequenzbereich eben vorher nicht.
Und lässt dann trotzdem keinen einzigen Kanal aus, wohl eher eine Alibifunktion.
Wie man es richtig macht zeigen Hitec, WEA und andere adaptive Hoper.