Neue Gebühren bei RegTP Anmeldung ?

Tja, aber wenn ich jetzt nur noch 5 Jahre zu leben haette waer das echt n schlechter Deal...

@Siggi: Die Frechheit daran ist ja auch noch, dass die IAG-eigene Fernsteuerung GEBUEHRENBEFREIT ist...
 

fb0816

User
Hallo Andi,
hat der "Betreiber" dieser "Anlage" also eine "Befreiung" von einer "Frequenzzuteilung", wenn ja, auf was für einer Gesetzesgrundlage?

[ 13. Februar 2003, 16:18: Beitrag editiert von: Dieter F. Heinlin ]
 
Hi..

Also der Betreiber der Anlage ist das Land aden-Wuerttemberg, die RC-Anlage ist Landeseigentum und wird von einer landeseigenen Forschungs- und Lehreinrichtung benutzt.

Zunächst erfolgt auf den Antrag eine Gebühren-Abrechnung ("ganz normal") nach §48 abs 1 TKG.

Auf meine Anfrage, wer denn als "Halter" eingetragen wird, wurde man bei der RegTP stutzig und hat den Gebührenbescheid aufgehoben. Der entsprechende Gesetztestext liegt mir leider nicht vor.

Es ist aber anscheinend "normal", dass oeffentliche EInrichtungen keine TKG-Gebühren zahlen müssen. Das gilt auch für unseren Betriebsfunk hier.

mfg
andi

P.S. die Anlage HAT eine Frequenzzuteilung und die entsprechende Urkunde, ist aber von den GEBÜHREN befreit.

[ 13. Februar 2003, 16:43: Beitrag editiert von: FlugFisch ]
 

Sebastian St.

Vereinsmitglied
Hallo,
habe vergangene Woche meine neue Urkunde bekommen,mit dem Hinweiß,daß der Gebürenbescheid später folgen soll.Die wissen anscheinend selber nicht,was sie berechnen sollen/dürfen.

Seppel
 

Gernot Steenblock

Moderator
Teammitglied
Hi Jungs,

der Einspruch des DMFV zeigt erste Erfolge. Diese Pressemeldung ist seit gestern auf der Seite des DMFV online.

Erste Erfolge des DMFV in Sachen Frequenznutzungsgebühr

Die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post hat mitgeteilt, dass eine Gebührenfestsetzung und somit der Erlass eines Gebührenbescheides aufgrund der neuen Gebührenverordnung bisher noch nicht erfolgt sei und kurzfristig auch noch nicht erfolgen wird. Damit dürften die intensiven Bemühungen des DMFV erste Erfolge zeigen. Das Rechtsmittel des Widerspruchs ist damit allerdings derzeit noch nicht statthaft, denn die Erhebung eines Widerspruchs setzt den vorherigen Erlass eines Gebührenbescheids voraus. Bei der Regulierungsbehörde eingehende Widersprüche ohne Erlass eines Gebührenbescheids werden daher von dieser kostenpflichtig zurückgewiesen, es sei denn, sie werden durch den Widerspruchsführer selbst zurückgenommen. Die Mitglieder sollten zur Vermeidung unnötiger Kosten beachten, dass das vom DMFV empfohlene Rechtsmittel des Widerspruchs erst möglich ist, nachdem ein Gebührenbescheid vorliegt.

Wir werden Sie auf dem Laufenden halten.

Ihr DMFV
Also wird wohl im Moment keiner bezahlen müssen bis die Sache endgültig geklärt ist.
Und da sage mal noch einer. "Die Verbände tun nix" ;)
 

Klaus

User
Ein neues Mitglied unserer Jugendgruppe muß auch den Sender anmelden. Ich hatte den Eltern das Formular zur Frequenzzuteilung vorbereitet und ebenfalls das Widerspruchsschreiben des DMFVs ausgedruckt. Beides haben die Eltern letzte Woche an die RegTP Fulda abgeschickt.

Es kam folgendes zurück:
1. die Frequenzzuteilung
2. der Hinweis, daß, falls die Eltern auf den Widerspruch bestehen, eine Straf/Bearbeitungsgebühr über 25,-Euro ansteht.Wir sind leider ins offene Messer gelaufen, das Posting des DMFV vom 11.4. kam ein paar Tage zu spät. Somit müssen jetzt die Eltern in schriftlicher Form ihren Widerspruch zurückziehen und auf die Rechnung in Höhe von ??? warten.
Alles sehr unschön...

Grüsse
Klaus
 
Da ist nix zu machen.

Frequenzzuteilung und Gebührenfestsetzung sind 2 getrennte Verwaltungsakte. Man kann nicht gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, der noch gar nicht ergangen ist. Gegen die Frequenzzuteilung Widerspruch einzulegen, ist wohl nicht beabsichtigt.

Also hat man nen Verfahrensfehler begangen, und schon schlägt die Behörde zu. Das ist nämlich einer der sehr seltenen Fälle, wo sie genau weiß was zu tun ist.

Immerhin ist die Sache in diesem Fall leicht flickbar: Den Widerspruch zurückziehen und gut ist. Wenn ein Gebührenbescheid kommt (in nächster Zeit nicht zu erwarten), gegen diesen (!) Widerspruch einlegen.

Moral: Nicht irgendwas, was irgendwer hier gepostet hat, nach oberflächlichem lesen falsch befolgen, vor allem nicht, wenns um irgendwelche Verfahrensdinge geht.

Gruß, Gunter
 
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