Neue Gebühren bei RegTP Anmeldung ?

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

mir gefällt die Aussage bzw. die Forderungen von Winni nicht:

Hallo zusammen,
ja sicher, die Rechtsabteilung des DMFV untersucht alle Möglichkeiten.....
Es wird zur Zeit noch untersucht und untersucht und untersucht !
Die Verbände haben also keinen offiziellen Protest eingelegt, die Verbände haben sich nicht schriftlich an die Politiker gewandt, die Verbände habe nicht ihre Mitglieder aufgefordert die RegTp mit Protestschreiben zuzuschütten und die Verbände haben nicht die Öffentlichkeit genutzt, um massiv auf diese Abzocke hinzuweisen.
Es wird erst einmal nur untersucht :confused:
Versteht Ihr was ich meine ?????
Das Nichtbeachten des abgelaufenen Zeitrahmens seit dem Bekanntwerden der Neufassung der Gebühren ist schon ein Vernachlässigen der Möglichkeiten. Dem DMFV sind die Änderungen Ende Dezember zur Kenntnis gekommen, also der Zeitraum zwischen Weihnachten und Neujahr – heute ist der 23. Januar. Seht Euch bitte einmal die möglichen Arbeitstage an...

Ich erwarte von meinem Verband, dass er für die Gemeinschaft tätig wird, dann aber in einer Form, die wohl abgewogen und erfolgversprechend ist. Schnellschüsse aus der Hüfte, selbst auf dem von Winni aufgezeigten Weg, gehen ins Beinkleid bei den Getroffenen, wenn sie nicht Hand und Fuß haben. Diesen blinden Aktionismus möchte ich nicht, ich sehe auch noch keinen Grund, Untätigkeit zu unterstellen.

Auch wenn die Gebühr für unsere Fernsteuerungslizenz nur eine unter vielen ist, ist doch schon aus dieser Diskussion hier zu erkennen, wie viele Argumente und Sichtweisen für eine niedrigere Gebühr sich hier jetzt schon angesammelt haben, vielleicht folgen noch mehr. Wer alles schon mit Beginn der Diskussion gewusst hat, der melde sich bitte, ich möchte vor ihm meinen Hut ziehen!

Die Außenstellen der RegTP verfügen noch nicht über die zugehörigen Ausführungs- bzw. Übergangsbestimmungen, aber von den Verbänden soll der wohlformulierte, sachliche und überzeugende Protest vorliegen – bitte auf dem Teppich bleiben...
Und hätte der Verband vor 14 Tagen eine Eilmeldung dazu verbreitet, dann hieße es wieder: „Die wollen sich wieder profilieren...“

Da ich davon ausgehe, dass die Verbände hier mitlesen, können wir gemeinsam annehmen und erwarten, dass wir mit unseren Gedanken ihnen eine Hilfe sind, denn Volkes Stimme spricht...
;)
 
...denn Volkes Stimme spricht... und NICHTS wird passieren, alle zahlen...

Das ist doch nun wirklich nix neues in diesem Staat.

Alle regen sich auf und nix passiert.
Damals wollte auch KEINER 2,-DM für'n Liter Sprit bezahlen... und? Nun zahlen doch alle brav.

Also, wie immer, einfach nur zahlen...

Nix für Ungut,

Greez, Andy
 

Michi

User
Hi Ihr "Hübschnen"

@ Winni: "Wenn dann die "Luftraum Benutzungsgebühr" kommt, prüfen die Rechtsabteilungen der Verbände sicher erst wieder alle Möglichkeiten....."

DIE gibts schon viele Jahre. Diese Gebühr. Auf Komunaler Ebene. Hängste an Deine Hauswand die direkt an die öffnetliche Straße grenzt nen Kasten (Schaukasten z.B.) Kömmt wer und errechnet den Luftraum den Du oberhalb der komunalen Einrichtung "Bürgersteig" nutzt und schickt Dir denn nen Gebührenbescheid. Das gilt im übrigen auch führ Fahnen. Also nix für ungut....

@back to topic:

Ich kanns ja nachvollziehn, eine Verdoppelung von Gebühren, mal eben so, kann einen schon ärgern. Initialkosten = Verdoppelt - ABER - "cost of ownership ??? Schon mal gerechnet?

Einstiegsalter: 17 Jahre = alle 10 Jahre 59 €
mit 77 hört der auf sprich Gesamt 354 €

gegen 130 € und wenn er meint kanner noch mit 87 nochmal seinen Hotti jagen - vorausgesetzt die Elektronik zwischen den Ohren funzt noch und die Servomotoren der Fingerchen haben noch kein Frequenzflattern.

[ 23. Januar 2003, 15:37: Beitrag editiert von: Michi ]
 
Was passiert eigentlich, wenn ich ihn nicht abschicke.....
@Markus:
Zunächst mal dürftes du bei einer Kontrolle auffallen. Aber derartige Kontrollen sind ja eher selten. Außerdem gibt es wohl keine festgesetzte Strafe für einen solchen Verstoß.

Aber, was vielleicht viel schlimmer ist:
Wenn die Anzahl der ausgestellten Frequenzzuteilungen zurückgeht könnte die RegTP zu der Auffassung kommen, dass das 35MHz-Band gar nicht mehr genutzt und dann den Frequenzbereich einem der zahlreichen anderen Bedarfsträgern zuordnen. Das wäre, darüber sind wir uns wohl einig, fatal !!

Grüße
Holger Maske
http://www.mbg-bocholt.de/
http://home.arcor.de/hmaske/hobby.htm

[ 24. Januar 2003, 08:21: Beitrag editiert von: kunstflieger ]
 

Eckart Müller

Moderator
Teammitglied
@ Holger...

Außerdem gibt es wohl keine festgesetzte Strafe für einen solchen Verstoß.
Antworten auf solche Fragen findest Du in unserem MAGAZIN.

Hier ein Auszug, um Dir die Suche zu ersparen:

§ 47 TKG
legt fest, dass jeder, der eine Anlage im 35MHz-Band oder im Bereich von 433,1-433,75MHz betreibt, einen Frequenzzuteilungsbescheid benötigt. Dieser Bescheid wird durch die für den Ort zuständige Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf Antrag ausgestellt.
Wer gegen dieses Gesetz verstößt, begeht nach § 96 (10) TKG eine Ordnungswidrigkeit, die mit einem Bußgeld bis 500.000 EUR belegt werden kann.

Es kann also bei Nichtbeachtung richtig teuer werden!
 

axman

User
Hallo,

die Antwort der RegTP ist doch ein Schlag ins Gesicht aller ausländischen Wettbewerbsteilnehmer und Urlaubspiloten. 130 Euretten auch für eine Kurzzeitnutzung ? Und wie lange dauert dann der Verwaltungsvorgang bis zur Genehmigung ? Also das kanns doch nicht sein !

In Europa wird versucht die Frequenzbereich für Fernsteuerung zu harmonisieren und andererseits wird das ganze durch eine Verwaltungsbehörde derart behindert. Was soll das ??

Ich wiederhole mich ungern, aber meine "Genehmigung zum Errichten und Betreiben von Amateurfunkstellen" gilt ohne weitere Genehmigungsverfahren und Kosten in weitaus mehr Ländern als Europa. Es gibt dort ein sogenanntes CEPT-Abkommen, in dem alle Teilnehmerländer zu diesem Schluss gekommen sind. Sowas brauchen wir im RC-Bereich mit wesentlich geringeren Reichweiten und Störpotential ja wohl auch !

Hoffentlich gibt die RegTP hier kein Beispiel für andere europäische Fernmeldebehörden, ich wollte schon noch gerne Modellflugurlaub in Nachbarländern machen...

Gruss

Axel
 
Glaubt wirklich ein Deutscher Beamter dass ein Gastpilot für ein, zwei Flüge an einem Flugtag 130 Euronen ausgibt??
Irgendwo stimmt da irgendetwas nicht!
Gruss Jürgen
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin Jürgen N.,

ob da nun ein Beamter dran glaubt oder nicht, steht hier eigentlich nicht zur Debatte. Die Außenstellen der RegTP sind nur ausführende Organe.

Bekommt ein Beamter oder Angestellter einer Außenstelle den Auftrag, die Lizenzen auf einer internationalen Veranstaltung in Deutschland zu kontrollieren, dann hat er das zu machen, egal welchen Glauben er dazu hat. Und ich bin der Überzeugung, daß dann der Veranstalter und die Lizenzlosen mit einem ganz schön kurzen Hemd dastehen - und die dann zu treffenden Maßnahmen nach der neuen Verordnung sind auch eindeutig!

@ All
Quintessenz für mich, vielleicht auch für Euch:
Bombardiert Eure Verbände mit Euren Ansichten, Einwänden und Vorschlägen, nur so kann für den Bereich Modellflug etwas erreicht werden. Von der Verordnung her ist der Modellflug nur einer unter vielen Punkten, aber nur Wenigen ist bekannt, wieviele Modellflieger sich dahinter verbergen!

Für den Bereich DMFV habe ich meinen Gebietsbeauftragten und den Präsidenten auf diesen Fred aufmerksam gemacht und werde es weiter tun. Nach meinen Informationen findet am 15. Februar ein Treffen in Bonn statt, dort muß dieses Thema auf den Tisch!
Hier findet Ihr die nötigen Anschriften aller Organisationselemente, an die Ihr Euch wenden könnt.

Für den Bereich DAeC sehe ich die Möglichkeiten über die Landesverbände und über den Vorsitzenden der Sportfachgruppe Modellflug, zumal hier auch noch die Verbindung zur internationalen Ebene (FIA usw.) gegeben ist, denn von internationalem Interesse ist diese Angelegenheit ebenfalls.

Also ran an die Stellungnahmen, die Zeit drängt...
 

Konrad Kunik

Moderator
Teammitglied
Moin zusammen,

der Vollständigkeit halber hier auch noch einmal der Inhalt einer Mail, die mich heute von der Außenstelle Kiel der RegTP erreicht hat:
Sehr geehrter Herr Kunik,
bezugnehmend auf unser Telefonat aus dem Januar diesen Jahres teile ich Ihnen zu befristet erteilten Frequenzzuteilungen für Flugmodellfunkanlagen folgendes mit:
Inhaber von befristeteten Frequenzzuteilungen können vor Ablauf der Befristung einen Antrag auf Umwandlung in eine unbefristete Zuteilung bei der Reg TP vorlegen.
Die Kosten für die Ausstellung der neuen Urkunde betragen einmalig 60 Euro.
Wird ein Antrag zur Umwandlung einer befristeten Urkunde in eine unbefristete Urkunde erst nach Ablauf der vorhandenen Befristung vorgelegt,
kann nur eine Neuausstellung auf der Grundlage eines Neuantrages für einmalig 130 Euro erfolgen.
Ich hoffe Ihnen mit diesen Erläuterungen geholfen zu haben; für eventuelle Fragen stehe ich Ihnen unter der angegebenen Rufnummer oder über E-Mail gern
zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
Habe es hier schon eingebracht.
 

bie

Vereinsmitglied
Hmmm,

Konrad, heißt das jetzt, dass die Umwandlung einer befristeten in eine unbefristete Lizenz generell 60 € kostet?

Weiter oben hieß es mal, die 60 € würden nur fällig, wenn man auch eine neue Urkunde haben wollte (im Gegensatz zu einem einfachen Schreiben der RegTP, dass die Umwidmung der befristeten in eine unbefristete Lizenz bestätige). :confused:

Und im Übrigen noch mal ein ganz anderer Gedanke:

Hier geht es u.a. auch des öfteren darum, was einem Gastflieger passieren kann, der ohne Lizenz bei uns fliegt.

Wie ist das denn, wenn wir im Ausland fliegen? Wie sind da die gesetzlichen Regelungen? Und ich meine jetzt nicht die erlaubten Frequenzen!

Vielleicht gibt es ja in Österreich, Italien, Schweiz, etc. ähnliche Vorschriften wie bei uns, dass man auch dort eine Lizenz beantragen muss.

Wer weiß es?
 
Hallo Leute,
Wie sieht das eigentlich mit der EG-Gesetzgebung bei den Gastfliegern generell aus?
Wenn einer in einem EG-Land einen Führerschein oder ein Flugfunkzeugniss bekommen hat muss er doch auch nicht als Gast in einem anderen EG-Land
das Zeugs nochmals beantragen und bezahlen!!!

Gruß
Eberhard
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
mal eine Anmerkung am Rande:
Diejenigen, die eine Frequenzzuteilung haben, die noch einige Jahre Laufzeit hat, sollten jetzt nicht die Nerven verlieren, sofort eine unbefristete Zuteilung beantragen und dafür 60 Teuros blechen. Es könnte die Situation eintreten, das vor Ablauf der befristeten Zuteilungen eine Zuteilungspflicht für 35 MHz im Rahmen der europäischen Harmonisierung entfällt und die ganze Geschichte gebührenfrei wird. Diese Harmonisierung wird irgendwann kommen. Die Frage ist nur, wann. Es scheint daher empfehlenswert, die ganze Sache auszusitzen und mit der Beantragung einer unbefristeten Zuteilung bis zum letzten Termin zu warten. Eines ist sicher: Hat man bezahlt und die Anmeldepflicht fällt weg, gibts kein Geld zurück.
Gruss Frank
 

DD8ED

Vereinsmitglied
Hallo zusammen,
noch eine Ergänzung zum meinem Beitrag weiter oben.
Im Geltungsbereich der CEPT (die Mutter aller Funkvorschriften :D ) gibt es nur noch 2 Länder (Deutschland und Rumänien), in denen eine Frequenzzuteilung für 35 MHz notwendig ist. Mein (gewöhnlich gut informierter) Kontakt bei dieser, unserer Fernmeldehoheit vermutet, dass sich da mittelfristig etwas ändert und auch die Reg-TP sich an die international üblichen und von der CEPT empfohlenen Spielreglen hält. Daher wäre die Devise: abwarten !
Gruss Frank
 
Hi

ich hab ne Anfrage per E-Mail an die RegTP geschickt mit der Frage, wass denn nu wirklich los ist.

Die haben mich dann angerufen und folgende offizielle Version abgegeben:

-eine Aenderung der der Urkunde kostet 60Euro, ist dann auf Lebenszeit gueltig
-eine Neuerteilung kostet 130 Euro und gilt ebenfalls auf Lebenszeit.
-wenn eine alte Urkunde ablaeuft, und eine neue beantragt wird, wird der Betrag der NEUERTEILUNG, d.h. 130 Euro faellig !!!!!! ziemliche abzocke find ich.
-Technische Aenderungen (neue Anlage etc) erfordern keine Meldung oder Aenderung der Urkunde.
-Woertlich: Umsonst machen wir GAR NICHTS.
Die Geschichte mit den "nur wer auf eine neue Urkunde besteht muss die 60Euro zahlen" habe ich angesprochen. Der Mitarbeiter meinte, das stimme DEFINITIV NICHT!

Folgendes Prozedere hat mir der Sachbearbeiter vorgeschlagen: Vor Ablauf der bestehenden Genehmigung diese "versehentlich Verlieren" und dann eine neue Urkunde, die die alte ersetzen soll, beantragen. Dann koscht´s 60 Euro. Wer denen schreibt, meine Urkunde ist abgelaufen, bitte schickt mir ne neue, zahlt 130, denn er macht formal eine Neuanmeldung.

Der Mitarbeiter war sich nicht sicher, ob nicht evtl. die ganze Anmeldepflicht im Rahmen der Umorganisiererei ganz entfaellt und wir
irgendwann mal ganz ohne Abzocke unser Zeug betreiben duerfen. Da herrscht bei der RegTP allgemeine Verwirrung. In meinem Fall (Anlage laeuft in diesem Jahr noch aus) nuetzt das wohl
aber nichts mehr.

soviel meine Version, entsprechend einem Telefonat mit der RegTP vom letzten Donnerstag.

mfg
andi
 

bie

Vereinsmitglied
Jürgen und Andi,

danke für die Infos!

(Und allen anderen natürlich auch: Danke! ;) )
 
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