Da ist nix zu machen.
Frequenzzuteilung und Gebührenfestsetzung sind 2 getrennte Verwaltungsakte. Man kann nicht gegen einen Bescheid Widerspruch einlegen, der noch gar nicht ergangen ist. Gegen die Frequenzzuteilung Widerspruch einzulegen, ist wohl nicht beabsichtigt.
Also hat man nen Verfahrensfehler begangen, und schon schlägt die Behörde zu. Das ist nämlich einer der sehr seltenen Fälle, wo sie genau weiß was zu tun ist.
Immerhin ist die Sache in diesem Fall leicht flickbar: Den Widerspruch zurückziehen und gut ist. Wenn ein Gebührenbescheid kommt (in nächster Zeit nicht zu erwarten), gegen diesen (!) Widerspruch einlegen.
Moral: Nicht irgendwas, was irgendwer hier gepostet hat, nach oberflächlichem lesen falsch befolgen, vor allem nicht, wenns um irgendwelche Verfahrensdinge geht.
Gruß, Gunter