Germanikus
User
Nun ist sie da, beschlossen, besiegelt und verkündet. Welche Folgen hat es nun auf mich Freiflieger?
§19, b. (3) Wenn das Modell schwere als 250g ist, muss an „…. sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“ (Name des Eigentümers) Gute Idee, eine Adressenaufkleber habe ich seit über 40 Jahren immer schon dran, will den Flieger ja auch wieder haben, wenn mal was schief geht. Aber feuerfest heißt, es muss 1500 Grad ab können. Keramikfliesen sind zwar feuerfest, aber dauerhaft? Feuerfest ist laut Definition alles was nach Eisen schmilzt. - Hier bin ich mal auf die technische Umsetzung gespannt.
§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
4. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
Das heißt: alle Motorflieger brauchen eine Erlaubnis, die Seglerklassen also nicht. Supi
Wenn diese Einschränkung nicht wäre, müssten Sperr- und Diskuswerfer auch eine Erlaubnis haben. Das wäre ein Spaß bei WM oder EM in Deutschland! Hier wollte man wohl unnötige Bürokratie vermeiden?
§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle
mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,
Was bleibt ist der Deckel von 100m Höhenbegrenzung.
§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,
summa summarum: Verbesserung für Multikopter, Verschlechterung für Modellflug
Eine Frage bleibt offen: Wenn ich eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3 hätte, brauche ich für jedes Bundesland wo ich fliege eine? Ist ja schließlich Ländersache. Kostet ja „nur“ 25 € für fünf Jahre pro Bundesland.
Oder muss man gar „LuftfahrzeugFührer“ sein? Eigentlich wird (sollte) jeder disqualifiziert werden, der im Freiflug sein Modell steuert!?
§19, b. (3) Wenn das Modell schwere als 250g ist, muss an „…. sichtbarer Stelle seinen Namen und seine Anschrift in dauerhafter und feuerfester Beschriftung an dem Fluggerät anbringen.“ (Name des Eigentümers) Gute Idee, eine Adressenaufkleber habe ich seit über 40 Jahren immer schon dran, will den Flieger ja auch wieder haben, wenn mal was schief geht. Aber feuerfest heißt, es muss 1500 Grad ab können. Keramikfliesen sind zwar feuerfest, aber dauerhaft? Feuerfest ist laut Definition alles was nach Eisen schmilzt. - Hier bin ich mal auf die technische Umsetzung gespannt.
§ 20
Erlaubnisbedürftige Nutzung des Luftraums
4. der Betrieb von ungesteuerten Flugkörpern mit Eigenantrieb
Das heißt: alle Motorflieger brauchen eine Erlaubnis, die Seglerklassen also nicht. Supi
Wenn diese Einschränkung nicht wäre, müssten Sperr- und Diskuswerfer auch eine Erlaubnis haben. Das wäre ein Spaß bei WM oder EM in Deutschland! Hier wollte man wohl unnötige Bürokratie vermeiden?
§ 21a
Erlaubnisbedürftiger Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
(1) Der Betrieb von folgenden unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen bedarf der Erlaubnis:
1. unbemannte Luftfahrtsysteme und Flugmodelle
mit mehr als 5 Kilogramm Startmasse,
Was bleibt ist der Deckel von 100m Höhenbegrenzung.
§ 21b
Verbotener Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen
8. in Flughöhen über 100 Metern über Grund, es sei denn,
a) der Betrieb findet auf einem Gelände im Sinne des § 21a Absatz 4 Satz 2 statt, oder,
b) soweit es sich nicht um einen Multicopter handelt, der Steuerer ist Inhaber einer gültigen Erlaubnis als Luftfahrzeugführer oder verfügt über eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3,
summa summarum: Verbesserung für Multikopter, Verschlechterung für Modellflug
Eine Frage bleibt offen: Wenn ich eine Bescheinigung entsprechend § 21a Absatz 4 Satz 3 Nummer 2 oder 3 hätte, brauche ich für jedes Bundesland wo ich fliege eine? Ist ja schließlich Ländersache. Kostet ja „nur“ 25 € für fünf Jahre pro Bundesland.
Oder muss man gar „LuftfahrzeugFührer“ sein? Eigentlich wird (sollte) jeder disqualifiziert werden, der im Freiflug sein Modell steuert!?