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Vereinsmitglied
Hallo,
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2015-0261&language=DE
"12. vertritt die Auffassung, dass in diesem künftigen Rechtsrahmen klar zwischen den verschiedenen Verwendungszwecken – Beruf oder Freizeit – von ferngesteuerten Luftfahrtsystemen unterschieden werden muss;"
"D. in der Erwägung, dass RPAS auf zwei unterschiedliche Weisen – für professionelle Anwendungen und zu Freizeitzwecken – eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass sich diese beiden Anwendungsmöglichkeiten unterscheiden und daher unterschiedlichen Auflagen innerhalb desselben EU-Rechtsrahmens unterliegen sollten;"
"20. vertritt die Auffassung, dass die Frage der Identifizierung von Drohnen – unabhängig von ihrer Größe – entscheidend ist; hebt hervor, dass Lösungen herbeigeführt werden sollten, die dem Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken bzw. zu gewerblichen Zwecken Rechnung tragen;"
Interessant ist auch: "Von entscheidender Bedeutung war zudem die Teilnahme der Interessenvereinigung „Europe Air Sports“ als Vertreter der wachsenden Freizeitnutzung von RPAS."
Damit wird die Gleichschaltung gewerblicher RPAS und Flugmodellen schwieriger. Die EASA sollte jetzt noch mal über ihren Entwurf nachdenken. Ob die allerdings eine Entschliessung des Europäischen Parlaments juckt, sei mal dahin gestellt.
Gruss
Frank
gaaaaanz wichtig für uns:Entschließung/Bericht des Ausschuss für Verkehr und Fremdenverkehr des EU Parlaments zum "sicheren Einsatz unbemannter Luftfahrzeuge in der zivilen Luftfahrt", angenommen gestern:
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2015-0261&language=DE
Fordert Registrierungspflicht in ganz Europa und "ID-Chip"-Pflicht.
http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?type=REPORT&reference=A8-2015-0261&language=DE
"12. vertritt die Auffassung, dass in diesem künftigen Rechtsrahmen klar zwischen den verschiedenen Verwendungszwecken – Beruf oder Freizeit – von ferngesteuerten Luftfahrtsystemen unterschieden werden muss;"
"D. in der Erwägung, dass RPAS auf zwei unterschiedliche Weisen – für professionelle Anwendungen und zu Freizeitzwecken – eingesetzt werden können; in der Erwägung, dass sich diese beiden Anwendungsmöglichkeiten unterscheiden und daher unterschiedlichen Auflagen innerhalb desselben EU-Rechtsrahmens unterliegen sollten;"
"20. vertritt die Auffassung, dass die Frage der Identifizierung von Drohnen – unabhängig von ihrer Größe – entscheidend ist; hebt hervor, dass Lösungen herbeigeführt werden sollten, die dem Einsatz von Drohnen zu Freizeitzwecken bzw. zu gewerblichen Zwecken Rechnung tragen;"
Interessant ist auch: "Von entscheidender Bedeutung war zudem die Teilnahme der Interessenvereinigung „Europe Air Sports“ als Vertreter der wachsenden Freizeitnutzung von RPAS."
Damit wird die Gleichschaltung gewerblicher RPAS und Flugmodellen schwieriger. Die EASA sollte jetzt noch mal über ihren Entwurf nachdenken. Ob die allerdings eine Entschliessung des Europäischen Parlaments juckt, sei mal dahin gestellt.
Gruss
Frank