Jürgen Heilig
User
...
Daran sind dann hinterher die sog. Drohnen schuld, wobei aus Unwissenheit die RC-Kopter gemeint sind.
...
Der EASA einfach Unwissenheit zu unterstellen wäre jetzt sicher doch etwas zu banal.
Jürgen
...
Daran sind dann hinterher die sog. Drohnen schuld, wobei aus Unwissenheit die RC-Kopter gemeint sind.
...
Der EASA einfach Unwissenheit zu unterstellen wäre jetzt sicher doch etwas zu banal.
Jürgen
...
Aber zur Diskussion ein Beitrag aus Österreich:
...
Es gibt allerdings berechtigte Hoffnung, dass das heimische Regelwerk im Sinne der Drohnenpiloten optimiert wird. Die europäische Luftfahrtagentur EASA arbeitet nämlich an einem paneuropäischen Konzept für den Betrieb der "Unmanned Aerial Vehicles" (UAV). Demnach könnte es eine "Open Category" für Drohnen mit wenig Gefährdungspotential geben, die höchstens 500 Meter vom Piloten entfernt sein und maximal in einer Höhe von 150 Metern fliegen dürfen. Der Betrieb soll nur außerhalb von sensiblen Gebieten erlaubt sein. Diese Kategorie soll dann auch für kommerzielle Betreiber gelten, eine Bewilligung durch die Behörden wäre laut dem Entwurf nicht notwendig. Für riskantere Flugeinsätze oder große Drohnen sind laut den EASA-Plänen weitere Kategorien vorgesehen, die weiterhin Bewilligungen der Luftfahrtbehörden vorsehen.
Von Seiten der EASA soll das Regelwerk relativ rasch umgesetzt werden. Bereits im Dezember 2015 möchte man es der Kommission vorlegen.
Quelle:
http://www.austrianaviation.net/new...easa-erleichterungen-fuer-drohnenbetrieb.html
Das ist jetzt aber wirklich "alter Tobak". Hier geht es um das EASA CONOPS für Drohnen vom März diesen Jahres:
http://www.easa.europa.eu/system/files/dfu/204696_EASA_concept_drone_brochure_web.pdf
Das jetzige EASA A-NPA 2015-10 geht da deutlich weiter.
Jürgen
O.K.,
Woran sieht man das aktuelle Datum der EASA Dokumente?
In deinem Link finde ich kein Datum?
12. März 2015 - Guckst Du hier: http://easa.europa.eu/newsroom-and-...atory-approach-remotely-piloted-aircraft-rpas
Jürgen
rubberduck, dein Link ist nicht mit dem von Jürgen identisch!
Betreff:
A-NPA 2015-10 / Introduction of a regulatory framework for the operation of drones
ABLEHNENDE STELLUNGNAHME – GEFAHR DES ZUSAMMENBRUCHS VON
MODELLFLUGSPORT, MODELLHANDEL UND MODELLFLUGTOURISMUS
Sehr geehrte Damen und Herren!
Modellflug wird seit etwa 1800 über Generationen hinweg von sicherheitsbewussten Piloten ausgeübt. Nicht nur als Hobby ist der Modellflug und -bau erheblich älter als die manntragende Fliegerei, er trägt auch maßgeblich zu Entwicklungen in der Fliegerei bei.
Die EASA schlägt Regeln vor, die letztlich einem Verbot des Modellsportes gleichkommen.
Das Regelwerk der EASA ist in einem 41-seitigen englischsprachigen Text verfasst. Die als offiziell publizierte deutsche Übersetzung kommt mit lediglich 9 Seiten aus, zudem werden darin die Aussagen des englischen Originals vollkommen verdreht, abgeschwächt und ins Gegenteil verkehrt, eine höchst fragwürdige und inakzeptablen Vorgangsweise.
Der Modellflug ist eine anspruchsvolle, bildende und sozial wertvolle Freizeitbeschäftigung die weit verbreitet ist. Es ist nicht hinzunehmen, dass der Modell-Flugsport den Regeln der gewerblichen Nutzung von Fluggeräten, die sich in Art und Umfang erheblich vom Modell-Flugsport unterscheiden gleich gesetzt wird. Es wird daher eine klare Trennung zwischen dem Modellflug als Sport und der gewerblichen Nutzung gefordert!
Geofencing und Transponder in der vorgeschlagenen Form sind technisch und regulatorisch vollkommen unausgereift. Die Technik in der vorgeschlagenen Form ist manipulierbar, nicht autorisierte Fremdeingriffe sind möglich – die Piloten stünden einem unkontrollierbaren Missbrauch hilflos gegenüber – z.B. wäre auch eine ungerechtfertigte Nutzung der Kameras möglich – oder etwa geplant? Entgegen dem behaupteten Mehr an Sicherheit entsteht ein zusätzliches und unabsehbares nicht zu verantwortendes Gefährdungspotential.
2014 stehen 1em Toten im Modell-Flugsport (Selbstverschulden) 27500 Tote im Straßenverkehr gegenüber! Trotz dem sind automatische Tempolimiter für PKWs oder Lenksysteme, die dem Fahrer ins Lenkrad fallen um z.B. Geisterfahrten zu verhindern aus gutem Grund verboten.
Obwohl z.B. im Bergsport wesentlich mehr Unfälle mit erheblich mehr an Folgekosten im Vergleich zum Modellsport passieren, würde niemand auf die Idee kommen, den Bergsport so ruinös zu regulieren, wie es in der A-NPA 2015-10 für die Modellfliegerei vorgeschlagen wird!
Die Sicherheit des Luftraumes lässt sich nicht durch die scheinbar taugliche Überregulierung gewährleisten – allein schon die Exekution der bestehenden Gesetze würde ausreichen die Sicherheit zu steigern.
Aus den oben genannten Gründen sind die im Schriftstück A-NPA 2015-10 vorgebrachten Vorschläge als solche rundweg abzulehnen.
A-NPA 2015-10 spiegelt nur mehr Sicherheit vor – in Wahrheit beinhalten die Vorschläge zusätzliches und nicht einschätzbares Gefährdungspotential. Würden sie umgesetzt werden, dann wäre dies der Tod des Modellsportes und in Folge der Zusammenbruch eines Wirtschaftszweiges der in Österreich mit namhaften Firmen vertretenen Sparte des Modellbaufachhandels und Großhandels, der Modellflugschulen und auch ein deutlicher Schaden für die mit der Ausübung des Modellsportes zusammenhängenden Tourismusbranche in Österreich, aber auch in ganz Europa. Es würden damit in unverhältnismäßiger Weise auch erhebliche private Vermögenswerte unbrauchbar gemacht. Insgesamt ein erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden !
OMFV – Österreichischer Modellflieger Verband
Obmann Gschwenter Christian
Ehrentalerstrasse 37
A-9020 Klagenfurt
Email: office@omfv.org
Tel:+43 664 2179385
Das Regelwerk der EASA ist in einem 41-seitigen englischsprachigen Text verfasst. Die als offiziell publizierte deutsche Übersetzung kommt mit lediglich 9 Seiten aus, zudem werden darin die Aussagen des englischen Originals vollkommen verdreht, abgeschwächt und ins Gegenteil verkehrt, eine höchst fragwürdige und inakzeptablen Vorgangsweise.
Nachdem ja noch immer alle Verbände ein Geheimnis aus ihrer Meinung zum EASA-Vorschlag machen...
Die Zeit läuft, werden wir noch informiert? Aus den RCN-User Kreisen kommt wohl nichts ...
Edit: DMFV hat geliefert: http://dmfv.aero/presse/dmfv-sieht-easa-plaene-kritisch/
...
Dennoch sollte jeder einzelne auch von seinem Recht gebrauch machen und mit seiner persönlichen Stimme dem Ende des Modellflugsportes einen Riegel vorschieben.
...
Die EASA lädt - wie immer übrigens - ein, die vorgeschlagenen Gesetztestexte vorab zu sichten und zu kommentieren. ...
...Wer sich im CRT Tool der EASA angemeldet hat, kann die Anzahl der Kommentare zu dem Proposal A-NPA 2015-10 einsehen...
Wo siehst du das denn? Ich habe kommentiert, aber wie viele Kommentare es sind konnte ich nirgends entdecken.