Nicht nur motzen, sondern mitsprechen! "Drones operations" in EASA-Land

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schaut man sich etwas um, steht die EASA nicht so besonders gut da: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-09-02/EASA_und_LBA aber bei uns kleinen können sich ja alle austoben...:confused:

Auszug:
Die EASA hat keinerlei Möglichkeiten, renitente oder überforderte Behörden zur Konformität anzuhalten. Die Kölner Behörde erweist sich als ein zahnloser Tiger, der Papier, Arbeit und Kosten produziert, aber doch keine einheitliche Gesetzgebung schafft. Und eine nationale Aufsicht durch das Verkehrsministerium findet aufgrund politischer und bürokratischer Stellungskriege nicht statt.
 
Bezgl. Flugbeschränkungen für Drohnen sind manche schon einen Schritt weiter:

http://www.handelsblatt.com/unterne...erkehr-die-neue-plage-am-himmel/12802422.html

Zitat:

"Seit Juni vergangenen Jahres ist klar geregelt: Ohne Genehmigung beziehungsweise Freigabe durch die DFS dürfen Flugmodelle bis fünf Kilogramm Gesamtgewicht maximal 30 Meter hoch fliegen, bei einem Gewicht bis zu 25 Kilogramm gilt die Grenze 50 Metern Flughöhe. "

Andere arbeiten schon an Lösungsansätzen:

http://www.heise.de/newsticker/meldung/CES-2016-Airbus-wehrt-Drohnen-ab-3066925.html

Sehr schön der unterschiedliche Ansatz in EU und USA ;)

Und für alle die, die noch hoffen, daß es eine Technische Abgrenzung zwischen ferngesteuerten Modellflugzeugen und Drohnen geben könnte:

http://www.chip.de/news/CES-Parrot-enthuellt-erste-Flugzeug-Drohne_87800239.html

Es bleibt spannend...

Oliver
 
Von solchen Halbwahrheiten in den Medien sollten wir uns nicht beirren lassen.

Beispiel: Artikel Handelsblatt, die Höhenbeschränkung stimmt ja, allerdings im 1,5 km Umkreis um definierte Flughäfen, der Geschäftsflieger mag durchaus eine Drohne gesehen haben, wie gross die "Region Frankfurt" ist, mag dahingestellt sein, in 1100 m kann sein, aber wer sagt, dass keine Genehmigung vorlag? Vielleicht war das Ding von der US Airforce, DHL, etc.?

Also: vergiss es...
 

rubberduck

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Was derzeit in dem Medien vor sich geht, erinnert mich an Russland oder Nordkorea, vielleicht stammen manche Schreiberlinge auch aus der Ex DDR.

So einseitig war eine Berichterstattung selten. Irgendwie hat jemand politisch viel Druck ausgeübt, sonst wären die Meinungen gemischter.

Kommerzielle Drohnen werden komplett ausgeklammert.
 
schaut man sich etwas um, steht die EASA nicht so besonders gut da: https://www.pilotundflugzeug.de/artikel/2015-09-02/EASA_und_LBA aber bei uns kleinen können sich ja alle austoben...:confused:

Nicht die EASA wird in diesem Beitrag angeprangert, sondern das LBA:

Manche Behörden führen, übernehmen Verantwortung und machen schon seit Jahren das richtige und fachlich Vernünftige. Andere Behörden ziehen wenigstens mit und legen mit Rückendeckung der EASA die problematischen Passagen des Teil-FCL praxisorientiert aus. Und schließlich gibt es das LBA. Dort werden selbst eindeutige und von der EASA bereits klar interpretierte Fragen maximal restriktiv und schlichtweg rechtsfehlerhaft ausgelegt.

:) Jürgen
 
Von solchen Halbwahrheiten in den Medien sollten wir uns nicht beirren lassen.

Beispiel: Artikel Handelsblatt, die Höhenbeschränkung stimmt ja, allerdings im 1,5 km Umkreis um definierte Flughäfen, der Geschäftsflieger mag durchaus eine Drohne gesehen haben, wie gross die "Region Frankfurt" ist, mag dahingestellt sein, in 1100 m kann sein, aber wer sagt, dass keine Genehmigung vorlag? Vielleicht war das Ding von der US Airforce, DHL, etc.?

Also: vergiss es...

Aber auch hier wieder "Halbwahrheiten". Es geht hier ausschließlich um die Kontrollzonen der DFS, also die Bereiche um die großen Verkehrsflughäfen.

Im Abstand von 1.5km von der Flughafenbegrenzung darf man da garnicht fliegen. Außerhalb dieses Kernbereichs gilt eine Freigabe für den Aufstieg innerhalb der Kontrollzonen bei Einhaltung bestimmter Auflagen generell als erteilt (NfL 1-437-15):

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/Services/Luftsport & Freizeit/Flugmodelle | "Drohnen"/

Wer innerhalb der Kontrollzonen höher fliegen will, muss die Freigabe bei der DFS einholen. Daran hat sich nichts geändert.

:) Jürgen
 
Nicht die EASA wird in diesem Beitrag angeprangert, sondern das LBA: :) Jürgen

in der Einleitung:
Die EASA hat keinerlei Möglichkeiten, renitente oder überforderte Behörden zur Konformität anzuhalten. Die Kölner Behörde erweist sich als ein zahnloser Tiger, der Papier, Arbeit und Kosten produziert, aber doch keine einheitliche Gesetzgebung schafft.

und weiter unten:
Während das Ministerium politisch blockiert ist, erweist sich die EASA als zahnloser Tiger. Die Behörde produziert Papier. Anweisen, aufklären oder durchgreifen kann sie nicht. Entsprechend hilfesuchend beschworen die EASA-Vertreter denn auch die Teilnehmer an der Sicherheitstagung in Rom. Die Piloten und Betroffenen sollten „Druck auf ihre nationalen Behörden“ ausüben, mit der neuen Linie der EASA mitzuziehen. Nichts macht die tatsächlichen Machtverhältnisse zwischen den Behörden in Europa deutlicher.
 
Von solchen Halbwahrheiten in den Medien sollten wir uns nicht beirren lassen.

Beispiel: Artikel Handelsblatt, die Höhenbeschränkung stimmt ja, allerdings im 1,5 km Umkreis um definierte Flughäfen, der Geschäftsflieger mag durchaus eine Drohne gesehen haben, wie gross die "Region Frankfurt" ist, mag dahingestellt sein, in 1100 m kann sein, aber wer sagt, dass keine Genehmigung vorlag? Vielleicht war das Ding von der US Airforce, DHL, etc.?

Also: vergiss es...

Korrektur: die Höhenbeschränkung gilt in der Kontrollzone div. Flughäfen bis 1,5 km um die Flughafenbegrenzung, im Artikel ist von einer generellen Beschränkung die Rede.
 
Korrektur: die Höhenbeschränkung gilt in der Kontrollzone div. Flughäfen bis 1,5 km um die Flughafenbegrenzung, im Artikel ist von einer generellen Beschränkung die Rede.

Das ist doch schon wieder falsch. Bis zum Abstand von 1,5km von der Flugplatzbegrenzung darf man garnicht fliegen. Die Kontrollzone reicht jedoch weit darüber hinaus. Hier gilt eine Freigabe für den Aufstieg bei Einhaltung bestimmter Auflagen generell als erteilt (NfL 1-437-15):

https://www.dfs.de/dfs_homepage/de/...elle | "Drohnen"/1-437-15_DFS_Drohnen_CTR.PDF
 

rubberduck

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Wie hoch ist denn der Anteil kommerziell genutzter Drohnen? Zudem kommen diese als "Übeltäter" bei Verstößen kaum in Frage, da deren Betreiber registriert sind und die Aufstiege genehmigt sind.

:) Jürgen


Warum sollen die nicht in Frage kommen?

Wenn jemand für den WDR "genehmigt" über unsere Trinkwassertalsperre fliegt und dies von Spaziergängern beobachtet wird, die den "Vorfall" bei der Polizei melden oder einer Tageszeitung berichten, haben wir solch einen typischen " Vorfall mit einer Drohne". Und für Medien reicht solch ein Vorfall für einen Dreizeiler.

Von derartigen "Vorfällen" gibt es bekanntermaßen einige.

Wenn der Verursacher hinterher nicht mehr greifbar war, muss es deswegen nicht automatisch immer ein Hobbypilot gewesen sein.


Übrigens fliegen auch gewerbliche Kopterpiloten (Fotografen und Videofilmer) mit "Hobbydrohnen" z.B. DJI Phantom 3 oder Inspre One.

Wer will hinterher sagen, ob der Flug genehmigt war oder nicht?
Für den Durchschnittsbürger macht es ohnehin keinen Unterschied.


Jürgen
 

rubberduck

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rubberduck

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Es scheint sich herauszulesen, wo die Planung von EASA und EU hingeht:


Oben, Linienverkehr.
Darunter, Instrumentenflug
Darunter, Sichtflug
Darunter, kommerzielle Drohnen
Darunter, Modellflug

Ich denke, bestehende Modellflugplätze haben weiterhin Bestandswahrung "Grandfathering".

Ob die kommerziellen Drohnen darum herumfliegen müssen und sich der Luftraum über einem Modellflugplatz wie eine Röhre nach oben erstrecken wird, bleibt fraglich.

Das sog. Wildfliegen ausserhalb von Modellflugplätzen wird wohl "gedeckelt".

Jürgen
 
Ich denke, bestehende Modellflugplätze haben weiterhin Bestandswahrung "Grandfathering".

Ob die kommerziellen Drohnen darum herumfliegen müssen und sich der Luftraum über einem Modellflugplatz wie eine Röhre nach oben erstrecken wird, bleibt fraglich.

Jürgen

mmh, bei pauschaler Höhenbegrenzung auf z.B. 100m wäre es rechtlich keine Bestandssicherung (grandfathering clause) mehr. Gruss Dietmar
 
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rubberduck

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mmh, bei pauschaler Höhenbegrenzung auf z.B. 100m wäre es rechtlich keine Bestandssicherung (grandfathering clause) mehr. Gruss Dietmar

Tja, das Problem haben alle Hausbesitzer, wenn z.B. unter ihrem Haus hindurch eine U-Bahn gebaut wird, wenn die Start- oder Landebahn eines Flughafens ausgebaut wird, oder Anflugschneisen verändert werden.

Bestandsschutz gegen Verkehrsplanung.

Jürgen
 
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