Nicht nur motzen, sondern mitsprechen! "Drones operations" in EASA-Land

Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Jürgen

PS:
Das Seltsame an dieser Diskussion finde ich, ist die Tatsache, das sich die meisten Modellflieger für das Thema gar nicht interessieren, oder zumindest denken "das wird unser Vorstand schon machen und wenn nicht macht es der DMFV oder DAeC".

Hallo Jürgen, ja, volle Zustimmung zu Deinem P.S. Ich schätze, bei vielen brodelt es doch schon. Nur sich überhaupt eine eigene Meinung bilden, das ist in diesem Thema nicht einfach, dann artikulieren, aber wie und wo, das ist möglicherweise für viele völlig ungewohnt in unserem Nanny-Staat.
Gruss Dietmar

Hab auch noch zwei Zitate als P.S., die ich persönlich für geeignet halte. Darauf zielt auch der Themen-Titel dieses Textfadens oder Threads.
Hier das Erste fürs Verkehrsministerium mit seinen Referenten.
Ich hab hier bloß ein Amt und keine Meinung.
Friedrich von Schiller, Wallensteins Tod, 1799
Meine Interpretation, wir müssen auch mit einer teuren Gutachterschlacht rechnen.

und das Zweite natürlich für uns
Wir könnten viel, wenn wir zusammenstünden.
Friedrich von Schiller »Wilhelm Tell, I, 3, Stauffacher zu Tell«, 1804
Meine Meinung, wir brauchen einen Kapitän und einen Taktschläger, am Besten in einer Person.
 

rubberduck

User gesperrt
Ohh, da hat Wallenstein aber lange gelebt. ;)

Zu dem Zitat "Wir brauchen einen Taktschläger",
So denkt man im Verein, der Taktschläger ist der Vorstand und der wirds schon richten.
Und der Vorstand überlässt das dem Verband.

Wenn dann was geändert wird, hat man wenigstens einen Schuldigen, oder mehrere.


Jürgen
 
Hallo Jürgen,
wir kommen nur mühsam zusammen...

Ok, die Vorschläge für die neue EU-Regelung enthalten unter anderem eine Klassifizierung nach Gewicht (MTOM), verbotene, eingeschränkte oder "freie" Zonen und Flughöhen je nach Klasse, Zone und so weiter.
Worauf ich abziele ist der Vorschlag der EASA, für uns Modellflieger in bestimmten Gebieten diese neue EU-Regelung nicht gelten zu lassen sondern das jetzt geltende Recht. Wenn das funktioniert brauche ich mich erst einmal nicht mehr um EU-Kategorien, EU-Zonen und EU-Höhen kümmern, es gelten die alten Vorschriften (national und lokal).
Um es klar zu sagen was ich da lese: Der Bestandsschutz soll in bestimmten Gebieten für den Betrieb von Flugmodellen gelten. Zum Betrieb gehört auch die erlaubte Flughöhe.
Natürlich ist damit zu rechnen, dass man auf nationaler oder sogar lokaler Ebene versuchen wird, "EU-ähnliche" Einschränkungen zu erlassen - daher gilt inzwischen allgemein: Das was jetzt gegen Minister Dobrindt nicht verteidigt werden kann (Höhen!!) kann dann die EU nicht wieder gut machen.

Zu Deinen Kommentaren 1):
Wenn der Bestandsschutz so funktioniert wie ich ihn in der TechOp lese, dann ist ein Platz für Modelle bis 25kg ohne weitere Grenze erstmal weiterhin genau so benutzbar (meiner Meinung nach ohne Höhenbeschränkung, also Luftraum G).
Natürlich werden immer wieder interessierte Kreise, einmal ein nicht ganz kompetenter (sorry) Minister oder ein UAV-DACH kommen und versuchen, an diesen Grenzen - auf nationaler oder lokaler Ebene - zu kratzen und der Kampf wird nie enden.

Zu Deinen Kommentaren 2):
Wenn das neu zu schaffende EU-Recht für uns Modellflieger an einem bestimmten Platz nicht gilt, dann gelten auch nicht die EU-Zonen sondern die national und lokal geltenden Beschränkungsgebiete.
Der Platz meines Vereines liegt in einer C(HX)-Kontrollzone und die Erlaubnis-Verhältnisse sind ziemlich kompliziert (:-). Sie gelten weiterhin wenn der Bestandsschutz so funktioniert wie ich das herauslese (ich bin kein Jurist und kein Flugaufsicht-Spezialist).
Selbstverständlich ist davon auszugehen, dass die verschiedenen Zonen im neu zu schaffenden EU-Recht und die bisher und weiterhin gültigen Flugbeschränkungsgebiete zumindest eine gewisse Ähnlichkeit haben werden (wär' ja absurd: in einer C(HX)-Kontrollzone würde UAV-Betrieb bis 150m freigegeben sein...).
Man wird immer wieder versuchen, bisher gültige und vom neuen EU-Recht unabhängige Freiheiten des Modellfluges mehr und mehr einzuschränken (UAV-DACH und auch mal wieder ein Minister), der Kampf wird nie enden.

zu 3): das ist jetzt ausführlichst durchgekaut.

Dass der gesamte Bestandsschutz, den die EASA gewähren will überhaupt "durchkommt" ist ungewiss.
Ebenso ungewiss ist, was dabei heraus kommt, wenn man vor(!) und nach der Einführung des zu schaffenden EU-Rechtes unsere vorhandenen Rechte beschneiden/vernichten will.

Zu Deinem P.S.: Da sind wir uns völlig einig.

An alle:
Weitere Anmerkungen zu Missverständnissen:
Jürgen, Du hast den Pilotenschein erwähnt: In der 'open'-Kategorie, also unter 25kg, ist das seitens der EASA nicht beabsichtigt (TechOp, Kap. 3.5.6, unter Proposal 15). Eine Schulung, auch von Seiten der Verbände soll genügen.
Geofencing wird als optionale Ausrüstung vorgeschlagen, es ist in dieser TechOp nicht angedacht, dies vorzuschreiben. Wer kein Geofencing hat muss sich um die Zonengrenzen selber mit seiner eigenen Denkerbse kümmern.
Eine "Sense & Avoid"-Technik wird an einer Stelle einmal erwähnt, es gibt aber keine Absicht, diese (jetzt schon) zu definieren oder gar vorzuschreiben. Dennoch müssen natürlich die Augen offen gehalten werden damit nicht 2 Jahre später der Luftraum unzugänglich wird weil wir kein 20k€-Gerät in ein Modell einbauen können.
Die 'specific'-Kategorie interessiert mich eigentlich nicht so sehr weil >25kg. Davon verstehe ich nichts. Aber ich habe a) keine Vorschläge für Exklusiv-Rechte für die 'specific'-Drohnen gefunden, noch b) ein exklusives Höhenband. Ob Mississip & Co. hier besonders bedient werden sollen kann ich so nicht sehen. Trotzdem macht es selbstverständlich Sinn wachsam zu sein.

Hier wird ein ganz bestimmt nicht absurdes, sicherlich logisches, vielleicht dennoch falsches Gedankengebäude aufgestellt, das unseren Modellflugbetrieb extrem betreffen kann, insbesondere den Betrieb auf der grünen Wiese, über dem Wasser und am Hang.
Wer von den hier beteiligten hat Einblick in, vielleicht sogar ein wenig Einfluss auf das, was beim DMFV vorgeht?
Für den DAeC liest und schreibt dankenswerterweise Frank Tofahrn mit und es gibt noch weitere einflussreiche, respektierte und bewanderte Leute hier.
Bitte meldet Euch!
Ist das Mist was ich hier schreibe? Dann erlöst mich! Bis jetzt hat nicht einmal einer "Nein, Blödsinn" gesagt!
Ist es kein Mist? Dann sagt wenigstens, dass die Wild-, Wasser- und Hang-Problematik angekommen ist und moderiert Ideen/Einfälle.
Mit meinen "eingeschränkten Modellflugplätzen" (ohne bauliche Maßnahmen, ohne Lärmproblematik, ohne >25kg, ohne...) bin ich ja noch nicht sehr weit gekommen, vielleicht auch gut so, aber dann fehlen gute Ideen.

Nochmal 'n guten Rutsch, bis nächstes Jahr.
Schöne Grüße,
Helmut
 
Zuletzt bearbeitet:

rubberduck

User gesperrt
Zitat Helmut:

Zu Deinen Kommentaren 1):
Wenn der Bestandsschutz so funktioniert wie ich ihn in der TechOp lese, dann ist ein Platz für Modelle bis 25kg ohne weitere Grenze erstmal weiterhin genau so benutzbar (meiner Meinung nach ohne Höhenbeschränkung, also Luftraum G).

-------

Es gibt etliche Modellflugplätze, die bislang ganz andere Luftraumobergrenzen über sich haben.
Der eine hat E der andere G und die in der Nähe von Flughäfen teils ganz eigene Obergrenzen, wie zb. 100m.
Was aber vielen gemeinsam ist, zumindest bei den Plätzen mit Verbrennerzulassung ist die 25kg Obergrenze.
Für ein Motormodell sind ja 100m dicke genug, für einen F-Schlepp nicht. So war es auch jetzt schon.

Die Frage nach der Flughöhe stellt sich also nicht für jeden Platz in gleicher Weise.

Der Bestandsschutz jedoch schon, da alle Modellpiloten ihre Modellfluggelände behalten möchten.
Welcher Betrieb dann darauf später möglich sein wird, ist eine andere Frage.


Hoffentlich hält eine EASA so etwas ebenfalls auseinander.

Der Minister der bislang nichts auseinanderhalten konnte, wird es auch in dieser Frage kaum tun.
 
...
Wer von den hier beteiligten hat Einblick in, vielleicht sogar ein wenig Einfluss auf das, was beim DMFV vorgeht?
Für den DAeC liest und schreibt dankenswerterweise Frank Tofahrn mit und es gibt noch weitere einflussreiche, respektierte und bewanderte Leute hier.
Bitte meldet Euch!
...

Wie oft soll man das denn noch schreiben?: http://www.rc-network.de/forum/show...m-Aus-quot-)?p=3896555&viewfull=1#post3896555

https://www.dmfv.aero/presse/dmfv-sieht-easa-plaene-kritisch/

https://www.dmfv.aero/presse/fachlich-unausgegoren-und-praxisfremd/

https://www.dmfv.aero/presse/post-fuer-horst-seehofer/

https://www.dmfv.aero/presse/wir-wollen-zukunft-und-sicherheit/

Ziel ist der Erhalt des "Status quo" für den Modellflug in Deutschland.
 

BZFrank

User
Ziel ist der Erhalt des "Status quo" für den Modellflug in Deutschland.

Ich hoffe das... und ich denke dem DMFV ist auch klar das er sich von seinem Präsidenten so sehr gewüschten 100000er Mitgliederanzahl verabschieden kann wenn diesbezüglich Einschränkungen kommen.
 
Ich hoffe das... und ich denke dem DMFV ist auch klar das er sich von seinem Präsidenten so sehr gewüschten 100000er Mitgliederanzahl verabschieden kann wenn diesbezüglich Einschränkungen kommen.

Sollte es zu Einschränkungen kommen, dann will sich jedenfalls keiner vorwerfen lassen, man habe nicht "alle Register gezogen".

Der DMFV ist nicht nur die größte Modellflugorganisation in Europa, sondern hat auch genaue Zahlen über die Schadensfälle seiner 86.000+ Mitglieder und kann damit argumentieren. Er kann seine Mitglieder, egal ob Vereinsmitglied oder Einzelmitglied, über das Verbandsmagazin informieren. Er konzentriert sich dabei auf den Modellflug als Hobby und Sport. Das sind Merkmale, die den DMFV von anderen Organisationen unterscheidet und erfolgreich gemacht haben:

http://www.woebbeking.de/blog_dmfv_daec.html

Bei 86.000+ Mitgliedern kann man es sicher nicht jedem 100% recht machen. Das hat sicher jeder schon als Mitglied in einem Verein, Gemeinschaft, Gruppe o.ä. selbst erfahren. Offensichtlich hat man beim DMFV nicht viel falsch gemacht, sonst wären die o.a. Zuwachszahlen nicht zustande gekommen. Steigende Mitgliederzahlen sind aber nicht das Hauptziel, sondern eher das Nebenprodukt erfolgreicher Verbandsarbeit. ;)

:) Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Eine dritte Meinung dazu:

Ich finde den Aufruf des DMFV an die Vereine am besten, ihre Protestnote zur geplanten Neuregelung über den DMFV an die EASA und die EU Kommision zu schicken.

Wenn 500 oder mehr Vereine ihre Protestnote abgeben, muss man sich alleine den Stapel an Papier vorstellen, den die Urheber der Neuregelung erreicht.

Einem einzelnen Verbandfunktionär wird man wenig Aufmerksamkeit widmen, aber an einer gesammelten Stimme aller Vereine kommt man so ohne weiters nicht vorbei. Wenn das keinen Eindruck verschafft, weiss ich nicht.


Jürgen
 

rubberduck

User gesperrt
Es gibt mindest zwei verschiedene Meinungen zu dem Thema:

Soll man seine Vereinsmitglieder durch diese Diskussion beunruhigen?

Oder soll man abwarten, was geschieht?
(Viele sind für abwarten)


Jürgen
 
HPR40;3894195wer ist eigentlich außer D noch übrig? Briten schrieb:
Frankreich hat ebenfalls geliefert. Puenktlich zum Jahresende. ;)
http://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/Guide_Aeromodlisme_v1-0.pdf

Gerade im FPV Bereich wird es doch sehr viel einfacher. Je nach Kategorie brauchen wir den vorher obligatorischen Kopiloten mit l/s nicht mehr. Gerade fuer die racer ist diese Aenderung sehr wichtig.

Auch wird nun endlich die Frage geklaert ob ein automatischer Flug (gps waypoints) legal und erlaubt ist. Unter den erlaeuterten Bedingungen ist er es.

So wie ich das sehe, sind wir noch weit entfernt von einer Laenderuebergreifenden reglementierung unseres Hobbys. Jeder kocht weiterhin sein eigenes Sueppchen. Was ja auch ok ist. Schade ist nur, dass es keinen wirklichen Willen gibt die ueber 25kg Modelle europaweit zuzulassen. Das waere in meinen Augen eine wichtige Aufgabe der verschiedenen europaeischen Verbaende.

Frohe Neues Jahr 2016

Nico
 
Frankreich hat ebenfalls geliefert. Puenktlich zum Jahresende. ;)
http://www.developpement-durable.gouv.fr/IMG/pdf/Guide_Aeromodlisme_v1-0.pdf

Gerade im FPV Bereich wird es doch sehr viel einfacher. Je nach Kategorie brauchen wir den vorher obligatorischen Kopiloten mit l/s nicht mehr. Gerade fuer die racer ist diese Aenderung sehr wichtig.
[...]
Schade ist nur, dass es keinen wirklichen Willen gibt die ueber 25kg Modelle europaweit zuzulassen.

Mein Französisch ist arg "eingerostet", aber mit diesem 150m Deckel wird Segelflug und Kunstflug witzlos.
Ganz abgesehen vom Flug mit Modellen über >25 kg, das dürfte auch keine Freude machen.

Wie geht man damit in F um, bzw. habe ich da eine Ausnahme von den 150m übersehen?

In der letzten Konsequenz tötet man den klassischen Modellflug, und fördert Copter (dann halt unter 150m).

Gruß

Dirk
 

BZFrank

User
Tolle Lotte, da verkündet die EASA ein "Grandfathering" und dann werden rechtzeitig die zu "grandfathern'den" Regeln von den EU-Staaten exakt auf die geplanen Einschränkungen der EASA gesetzt (50m/150m wie in Riga letztes Jahr schon besprochen). Kein Wunder hat Dobrindt diesen Zeitpunkt gewählt, da ist nichts zufälliges daran.

Wenn jetzt noch nach den Verhandlungen mit den Verbänden ein 150m Höhenlimit rauskommt und sich alle im Glanze des Erfolges sonnen bin ich nicht überrascht. Sch**ss Politik.
 
...
Wie geht man damit in F um, bzw. habe ich da eine Ausnahme von den 150m übersehen?...

Steht unter 5.2 Activité pratiquée sur le site d’une association d’aéromodélisme:

Auf Modellfluggeländen der FFAM sind Sonderregelungen durch die regionalen Behörden möglich. Bedürfen aber neben der grundsätzlichen Genehmigung auch den jeweiligen Veröffentlichungen (AIP ENR 5.5), die den Ort, Art der Tätigkeit, die maximale Höhe, Zeiten und mögliche zusätzliche Bedingungen angeben.

:) Jürgen
 
Steht unter 5.2 Activité pratiquée sur le site d’une association d’aéromodélisme:

Auf Modellfluggeländen der FFAM sind Sonderregelungen durch die regionalen Behörden möglich. Bedürfen aber neben der grundsätzlichen Genehmigung auch den jeweiligen Veröffentlichungen (AIP ENR 5.5), die den Ort, Art der Tätigkeit, die maximale Höhe, Zeiten und mögliche zusätzliche Bedingungen angeben.

Ok, danke, allerdings lese ich da nicht sofort heraus, dass diese maximale Höhe dann auch über den 150m sein könnte. Aber siehe oben, mein Französisch ...

Das entspräche somit in D dann einer Aufstiegsgenehmigung, und würde somit bei einer ähnlichen Regelung in D vermutlich das "Aus" für Plätze ohne platzbezogene AG (<5kg) bedeuten. Bzw. eben eine AG erforderlich machen, die aber ja nicht zwingend erteilt werden muss.

Nicht schön.

Gruß

Dirk
 

rubberduck

User gesperrt
mittels Google aus dem französischen übersetzt:
(sinngemäß ist es einigermassen zu verstehen)

5. Wo kann man ein Modellflugzeug zu verwenden?

5.1. Allgemein
Fall 7
Das Ziel der Verordnung ist es, Menschen und Sachwerte auf dem Boden und andere Nutzer
des Luftraums zu schützen.
Soweit nicht autorisierte oder Vereinbarungen muss das Flugmodell nicht entwickeln:
Mehr als öffentlichen Raum agglomération8
Agglomeration
Regelungen für die Flugzeugmodell hat den Begriff "Agglomeration" nicht definieren.
In der Praxis kann man bedenkt,
dass das sind die Bereiche durch eine Rollbahn serviert "eingebaute" unter der
Straßenverkehrsordnung (Artikel R. 110-2).
Öffentlicher Raum
Der öffentliche Raum im Stadtgebiet besteht aus öffentlichen Straßen und Plätze
für das Publikum geöffnet, das heißt, deren Zugang ist kostenlos (Strände, Parks,
öffentliche Spaziergänge ...) oder zu denen der Zugang ist möglich, auch bedingt,
in dem Maße, dass jeder, der will, kann diese Bedingung (Zahlung einer Eintrittskarte
zum Beispiel) zu erfüllen.

Privaten Raum in städtischen Gebieten Städtische Umgebung, mit einem Modellflugzeug
ist in privaten Räumen erlaubt, Thema: - Die Genehmigung des Inhabers, und -
Um mit einer Geschwindigkeit und maximale Höhe auf die unmittelbare Umgebung (Gebäude, Bäume, ...)
zur Begrenzung der Risiken im Falle von Verlust der Kontrolle anzupassen sind. Siehe auch §§ 6, 7
für andere Sicherheitsbedingungen und § 8 für die Fragen der Achtung des Privatlebens.
Autorisierte öffentlichen Raum in städtischen Gebieten Kontaktieren Sie die Präfektur,
um potenzielle öffentliche Plätze für die Praxis der Agglomeration Flugmodell erlaubt
zu identifizieren

In Gebieten, in denen der Zugang reguliert oder verboten ist, um zu sichern:
sensiblen Standorten (Kernkraftwerke, Militäranlagen, historische Denkmäler, Krankenhäuser,
Gefängnisse, Nationalparks, Naturschutzgebiete usw.) oder  Spezialantenne Aktivität
(zB Militärverkehr). Diese Bereiche werden in den regulierten Zugang als "Luftfahrtinformationen"
veröffentlicht. Aeronautical Information In Frankreich von der Aeronautical Information Service
(AIS) vorgesehen ist, enthält es einen Anteil von Dauerinformationen (Aeronautical Information
Publications - AIP9) und andererseits eine dringende oder temporäre Daten (NOTAM Ergänzungen der AIP).
Diese Dokumente sind auf http://www.sia.aviation-civile.gouv.fr erhältlich.
Luftfahrtkarten bieten eine grafische Darstellung im AIP festgelegten Dauerzonen.

Bereiche, in denen die Aktivität 10 verbotenÄnderungen im Flugmodell innerhalb der "Sperrzonen"
permanent (AIP ENR 5.1) oder temporär (NOTAM und AIP SUP) verboten. Für bestimmte Sperrgebiete
können Überflugrechte gewährt werden, werden die Bedingungen für die Ausgabe dann durch die
Luftfahrtinformationen (AIP ENR 5.1) festgelegt.Änderungen im Flugmodell über Nationalparks
und Naturschutzgebiete in AIP ENR 5.6 aufgeführt wird, es sei denn im Rahmen der vom
Luftfahrtinformationen (AIP ENR 5.6) oder in den Verordnungen über diese Nationalparks oder
Naturschutzgebiete festgelegten Bedingungen zulässig.Bereiche, in denen die Aktivität über
50 mètres11 verbotenBereiche der militärischen Manövern und Ausbildung, veröffentlichten
Listen der Anwendung: Siehe § 7.2.Bereiche, in denen die Aktivität erfordert die Erlaubnis
préalable12- "Flugverbotszonen" und "Gefahrenbereiche" permanent (AIP ENR 5.1) oder temporär
(NOTAM und AIP SUP). In diesen Bereichen ist eine vorherige Genehmigung immer für unbemannte
Flugzeuge erforderlich, auch außerhalb der Aktivierung veröffentlicht Pläne oder,
wenn es Bedingungen Durchdringungen für bemannte Luftfahrzeuge.- Institutionen tragen
Erkennungszeichen der Tiefflug Verbot (AIP ENR 5.0)Eine vorherige Genehmigung ist von dem Manager
des Gebiets oder der betreffenden Einrichtung angefordert werden.


Flugplätze.
Alle Flüge im Bereich eines Flugplatzes oder einem Flugplatz in der Nähe,
über eine maximale Höhe von den Vorschriften nach der Art der Flughafen
und die Entfernung zu den Pisten, ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig siehe Anhang 2.
In der Nähe von Unfällen oder Feuerstellen. Es sollte in der Tat nicht, um Entlastung zu behindern,
insbesondere Luft.




5.2. Aktivitäten auf der Website einer Vereinigung von aéromodélisme13 praktiziert
Die Aktivität auf den Seiten von den Modellflugzeug-Clubs verwendet wird,
wiederkehrende und potenziell wichtig. Deshalb, um anderen Benutzern des Luftraums zu informieren,
die Verordnung vor, dass die Modellflugzeug-Aktivitäten innerhalb eines Verbandes durchgeführt
dürfen nur auf autorisierten Standorten durchgeführt waren Gegenstand der werden ein "Ort der Tätigkeit".

Wirtschaftsstandort
Dies ist ein Prozess, mit dem die DGCA ermöglicht die Nutzung der Web-Seite
für die betreffende Tätigkeit nach Anhörung der Luftraummanagement Regionalkomitee.
Diese Genehmigung unterliegt einer Veröffentlichung (AIP ENR 5.5), die den Ort, Art der Tätigkeit,
die maximale Höhe, Zeiten und mögliche zusätzliche Bedingung angibt. Insbesondere kann es erforderlich sein, dass die Tätigkeit ist Gegenstand eines Protokolls mit der Flugverkehrsdienste oder Betreiber
eines nahe gelegenen Flugplatz.

-----------------------------


Zumindest der letzte Absatz liest sich für mich so, das es für Vereine ausreicht,
den Ort, Art der Tätigkeit, die maximale Höhe, Zeiten und mögliche zusätzliche Bedingungen
mit Behörden und nahegelegenen Flugplätzen abzustimmen, bzw. diese schriftlich zu informieren.
O.K, das sollte ja machbar sein.

Im Prinzip bliebe also alles beim alten.

Dann fragt man sich, was sollte das EASA Papier überhaupt?
Beschäftigungstherapie für EU- und nationale Beamte?
 
Hallo,

die 150m Regel gab es in Frankreich schon vorher. Die ist nicht neu. Modellflug war hier schon "immer" auf 150m begrenzt. Ausnahmegenehmigungen gibt es relativ einfach.

In Frankreich muessen alle Modellflugplaetze bei der DGAC (ist bei euch glaube ich dem Bundes Luftfahrtamt aehnlich) angemeldet sein. (auch schon seit Jahren)

Je nach Lage des Vereinsgelaendes erhaelt man dann auf Antrag die Erlaubnis ueber 150m zu fliegen.
Dies ist sogar moeglich wenn es kein wirkliches Vereinsgelaende ist, wie beim Hangflug zum Beispiel.

Eine wie bei euch gaengige Aufstiegserlaubnis gibt es hier nicht.
Wildflieger bekommen in Rathaeusern eine Genehmigung, die je nach Ort unterschiedliche Bedingungen enthalten kann. Diese Genehmigung ist vor allem dann wichtig wenn man an "oeffentlichen" Plaetzen fliegen moechte. Duenen, etc. zum Beispiel.

Hier gibt es auch nicht diese unter oder ueber 5kg Grenze. Es wird nur zwischen die 2 Kategorien der DGAC unterschieden. A und B


Die diversen EASA Dokumente geistern ja schon seit einiger Zeit durch die europaeischen Foren. Warum weshalb und wieso, weiss mittlerweile kein Mensch mehr.
Wird es wirklich eine europaeische reglementierung unseres Hobbys geben? Oder bleibt alles in nationalen Haenden?
 
Hallo,

die 150m Regel gab es in Frankreich schon vorher. Die ist nicht neu. Modellflug war hier schon "immer" auf 150m begrenzt. Ausnahmegenehmigungen gibt es relativ einfach.
[...]
Je nach Lage des Vereinsgelaendes erhaelt man dann auf Antrag die Erlaubnis ueber 150m zu fliegen.
Dies ist sogar moeglich wenn es kein wirkliches Vereinsgelaende ist, wie beim Hangflug zum Beispiel.

Ok, das ist eine praktikable Lösung.

Wenn man das auf D transferiert bekomme ich halt Zweifel bzgl. des "relativ einfach" im Zusammenhang mit "Ausnahmegenehmigung".

Gruß

Dirk
 

rubberduck

User gesperrt
Zitat Niclas:

Die diversen EASA Dokumente geistern ja schon seit einiger Zeit durch die europaeischen Foren. Warum weshalb und wieso, weiss mittlerweile kein Mensch mehr.

-------------

Aber wie entsteht so etwas?

Einerseits wird vermittelt, das sein ein europäisches Projekt und dann gibt es doch nationale Unterschiede.
Dann kann Deutschland ja auch ebenfalls national handeln und alles so belassen wie es ist.

Also nur viel heisse Luft?

Wenigstens taugt es für den Cafe Klatsch im RCN ;)


jürgen
 
Ich faende es interessant zu erfahren in wie weit denn ein EASA Regelwerk in den jeweiligen Partnerlaendern umgesetzt werden muss. Ihr schreibt ja hier von Grandfather usw. Aber wie ist das zu deuten?

Oder anders gefragt:
Sind die einzelnen europaeischen Laender absolut autonom bei solchen Entscheidungen?
Oder haben die EASA Regelwerke hoeheres Gewicht und muessen in nationale Gesetze eingebunden werden?

In wie weit wird es ein wirklich europaweit geltendes Regelwerk fuer Modellflug geben?

Diese Frage wurde auch schan an unseren franzoesischen Verbandspraesidenten gerichtet, der ja Hauptberuflich im Verteidigungsministerium arbeitet. Aber auch er konnte uns mitte letzten Jahres keine Infos diesbezueglich geben.
 

BZFrank

User
Neue Regeln auch in Russland:

http://www.popsci.com/russias-new-drone-rules-look-lot-like-americas

- Alles per Fernsteuerung fliegende über 500g muss offiziell registriert werden.
- Es muss je Flug ein Flugplan aufgestellt (und registriert) werden.
- Es muss ein 'Commander' und 'Crew' ernannt (und registriert) werden.

According to the new act, which comes into force at the end of March 2016, people or companies who own and use unmanned aircraft systems (also known as drones) must also appoint a crew and a commander responsible for flight safety. In addition, users of registered drones will have to write a flight plan and submit it to the regional body that coordinates air traffic. Just as with conventional piloted aircraft, once the flight plan is agreed the crew must follow it, with the right to conduct an emergency landing only in cases when public safety is under threat.

Wie genau das für Modellflug ablaufen soll entzieht sich meiner Vorstellung. Ich vermute das insbesondere die letzten zwei Punkte den privaten Modellflug ziemlich beeinträchtigen werden.

Ich hoffe Herr Dobrindt kommt jetzt nicht noch auf neue Ideen.
 
Status
Für weitere Antworten geschlossen.
Ansicht hell / dunkel umschalten
Oben Unten