Was ist jetzt denn anders in RLP?? "Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien", das war doch schon vorher erlaubt! Alleine oder zu zweit auf dem Vereinsgelände??? Was ich nur weiß, das der manntragende Luftsport eine Erleichterung unter sehr strengen Auflagen in RLP bekommen hat.
Der Wortlaut aus der Website der RLP-Landesregierung (Unterstreichungen von mir):
Sportliche Betätigung alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hausstands im Freien ist von Montag an
auch unter Benutzung von Sportanlagen zulässig. Dies betrifft Sportarten wie
beispielsweise Rudern, Segeln, Tennis,
Luftsport, Leichtathletik, Golf, oder Reiten. Auch für das Training von Spitzensportlerinnen und Spitzensportlern gibt es Erleichterungen.
Keywords:
Luftsport (dazu gehört auch Modellflug),
Benutzung von Sportanlagen (sind die zugelassenen Modellfluglätze),
beispielsweise (d.h., die folgende Aufzählung ist nicht abschließend).
Wenn man es GANZ eng sehen will (glaube aber nicht, dass das so weit gedacht ist), könnte es auf Vereine beschränkt sein, die im Satzungszweck das Wort "Sport" drin haben. Aber das wäre echte Korinthenkackerei.
Strenge Auflagen kann ich da nicht erkennen. Das ganze Gerede um "Alleine, zu Zweit, aus dem eigenen Hausstand" ist die praktische Umsetzung des Schutzes vor Ansteckung und der Minimierung der Ansteckungsketten. Modellflug ist i.d.R. "alleine". Wenn man dann die weiterhin gültigen Kontaktbeschränkungen und Hygieneempfehlungen (1,5m Abstand, max. 2 Fremde zusammen, Desinfektion oder Händewaschen) einhält, ist alles gut.