flying-walter
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Der Versuch des DMFV, die Öffnung der Modellflugplätze durch einen offenen Brief an alle Gesundheitsbehörden zu erreichen, ist zwar löblich, allerdings schwerwiegend fehlerhaft.
1. Für die Öffnung oder Schließung der Modellflugplätze sind nicht die Gesundheitsbehörden sondern die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden zuständig. Damit ist der Brief fehlerhaft adressiert.
2. In den Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden mit dem Verbot der Nutzung von Sportplätzen ist keine sog. Öffnungsklausel vorhanden, also eine Regelung, wonach in Einzelfällen von dem Verbot der Nutzung der Sportplätze auf gesonderten Antrag hin abgesehen werden kann. Damit kann der Brief des DMFV keinerlei Wirkung zeigen.
Mal wieder ist der DMFV rechtlich auf dem Holzwege
Dr. jur. Walter Felling
Rechtsanwalt
1. Für die Öffnung oder Schließung der Modellflugplätze sind nicht die Gesundheitsbehörden sondern die örtlich zuständigen Ordnungsbehörden der Städte und Gemeinden zuständig. Damit ist der Brief fehlerhaft adressiert.
2. In den Allgemeinverfügungen der Städte und Gemeinden mit dem Verbot der Nutzung von Sportplätzen ist keine sog. Öffnungsklausel vorhanden, also eine Regelung, wonach in Einzelfällen von dem Verbot der Nutzung der Sportplätze auf gesonderten Antrag hin abgesehen werden kann. Damit kann der Brief des DMFV keinerlei Wirkung zeigen.
Mal wieder ist der DMFV rechtlich auf dem Holzwege
Dr. jur. Walter Felling
Rechtsanwalt