Regelungen Hangflug in Italien/Europa

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So komme vom hang.
Hab ne Weile gebraucht einen passenden graskleber zu finden. Als ich mich dann festgeklebt hatte, bemerkte ich, dass weder Presse noch Polizei vorbeikamen. Nicht einmal die Feuerwehr wurde behindert. Einzig der schäfer kam vorbei und fragte, warum der Flieger im regen liegt und was ich da mache.
Als ich ihm dann von enac, dvo, uas, agl erzählte schüttelte er nur den kopf, bedauerte mich, trocknete mir die Haare und gab mir was zu essen. Dann schnitt er mich mit der grasnarbe vom Boden frei und fing an mir zu erzählen von ohrmarken, tierhalteverordnungen, zaunauftellungsfreigaben, dokumentationvorgaben etc.

Was ich daraus gelernt habe?
(Gelöscht. Hat nichts mit dem Thema zu tun, Mod)
Finde den fehler..
 
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Aschi

User
Problematik ist der Wanderweg direkt unter der Startstelle, da heißt es aufpassen

Da musst mittlerweile vor und hinter dir aufpassen, denn der Pfad auf dem wir, die Modellflieger zur Startstelle laufen ist mittlerweile Sehnsuchtsziel vieler Biker :)
Schaut mal da, ist wirklich schön gemacht.

Dank 750WH Akku und 95 Nm Drehmoment auch sicher von jedem Großstadt-Indianer zu machen. ;) ;)
Und wie im Abspann zu erkennen mit Freundlicher Empfehlung des Örtlichen Fremden- Verkehrsamtes.

LG Thomas
 

Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Nachdem hier Einige das Thema nicht verstanden haben und es aktuell nichts Neues zum Thema gibt, mache ich hier zu.

Unsere "Ableitungsfunktion" für nicht in die Fachrubriken gehörende Themen oder Beiträge die nicht zum Thema passen, ist das Cafe Klatsch.
Dort darf man sich über beheizte Dixis, Windbruch und Mountainbiker unterhalten.

Hier ist erst mal Pause.
 
Nach den regen Diskussionen im Thread "Regelungen Hangflug in Italien/Europa", der leider geschlossen wurde, obwohl er meines Erachtens nach äußerst wichtig, informativ und bis auf ein paar wenige off-topics themenbezogen war, habe ich mich mit Intervention meiner Frau (Südtirolerin) bei der wirklich zuständigen Stelle der Landesregierung Südtirol über die bestehenden Vorschriften bzw. Verbote informiert (das Verkehrsamt Bozen ist mit Sicherheit nicht dafür zuständig).
Wir haben freundlicherweise folgende Antwort des Amtes für Natur der Autonomen Provinz Bozen - Ufficio Natura della Provincia Autonoma di Bolzano) erhalten:

"Sehr geehrte Frau xxx,
leider ist uns der Ausdruck 'Hangflugverbot' nicht geläufig. Nehme an, sie meinen das Drohnenflugverbot welches mit 21.12.2022 in 18 Schutzgebieten erlassen wurde. Ziel dieses Verbots war es, die Naturparks bzw. Natura 2000 Schutzgebiete vor der zunehmenden 'Übernutzung' mit Drohnen zu verschonen. Leider konnte D-flight, die von der nationalen Flugbehörde (ENAC) beauftragte Firma, aus technischen Gründen die von uns übermittelte punktgenaue Abgrenzung der Schutzgebietsflächen nicht übernehmen. Wir sind derzeit dabei eine erneute, mit dem Schutzgebiet deckungsähnlichere Abgrenzung zu beantragen.
Verbleibe mit den besten Grüßen
xxx"

Somit sollte klar sein, dass das Verbot lediglich Drohnen und nicht die Hangflieger betrifft.

Ich hoffe, damit etwas zur Klärung der Sachlage beigetragen zu haben.

Grüße aus dem Chiemgau

Kurt

 
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Claus Eckert

Moderator
Teammitglied
Hallo,

Kurts Beitrag ist hier besser aufgehoben.

Und hier noch eine Ergänzung von Kurt:

...
wir haben nun in den Unterlagen der nationalen Flugfahrtsbehörde Enac recherchiert und die betr. Verfügungen gelesen. Daraus geht hervor, dass Italien nun die Definition der EU betr. Drohnen übernimmt und somit auch Flächenmodelle mit in die Verbotszonen einbezieht. Die Autonome Provinz Bozen wird einen neuerlichen Antrag zur punktgenauen Abgrenzung der Flugverbots-Zonen stellen, da diese von D-Flight nicht korrekt dargestellt werden.
Leider hat das Amt für Natur die Abgrenzung Drohne und Modellflugzeug nicht genauer definiert und auch die Anwendungsweise ist momentan noch unklar.
 
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