hänschen
User
Nein.Hans, Slople war jetzt aber eher sarkastisch gemeint?
Die Aktualität liegt ja an den Nutzern, wenn man etwas weiss, kann man es eintragen.
Jedenfalls wäre es eine gute Basis.
Wiki dto. ...
Gruß hans
Nein.Hans, Slople war jetzt aber eher sarkastisch gemeint?
Hallo Rudi,Solltet ihr euch mal fragen, was der Auslöser für solche Regelungen sein könnte, hier
sind mal ein paar Punkte, die mir schon mehrfach untergekommen sind. ...
Hallo Norbert,Moin Zusammen
Zum Thema Naturschutz der an vielen Stellen vorgeschoben wird. In Deutschland gibt es seit Januar ein höchst Richterliches Urteil vom Bundesverfassungsgericht Datum 26.01.2023. Das Flugverbote in Natur und Landschaftsschutzgebieten Unzulässig sind.
Ich weiß das hier über Italien / Europa geschrieben wird.
Mit dem Urteil ist zumindest mal ein Anfang bei der Regulierungswut der vermeintlichen Naturschützer gemacht.
Jetzt könnt ihr mich auch Steinigen. Ich bin Mitglied in der IG -Hangflug und Vereinsvorsitzender mit eigenem Hang.
Siehe auch die Pressemitteilung Nr. 9/2023 | Bundesverwaltungsgericht
Bei diesem Urteil muss man schon genau schauen und sollte es nicht pauschal so interpretieren, dass Naturschutzbehörden hier keine Befugnisse hätten. Im verhandelten Fall ging es um den Überflug von Heißluftballons über Naturschutzgebieten. Wir fliegen tiefer und v.a. geht es bei uns auch darum, dass wir Naturschutzgebiete betreten. Und in dieser Frage haben die Naturschutzbehörden schon ein Mitspracherecht.In Deutschland gibt es seit Januar ein höchst Richterliches Urteil vom Bundesverfassungsgericht Datum 26.01.2023. Das Flugverbote in Natur und Landschaftsschutzgebieten Unzulässig sind.
Eine Naturschutzbehörde darf nicht im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung Flugverbote für Luftfahrzeuge anordnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/9
Eine Naturschutzbehörde ist nicht befugt, eine Flughöhenfestlegung im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen.
Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/9
So ein Käse! Bitte die Posts von verher lesen, WER diese Flugzonen definiert, dann erfährt man auch das WARUM:Solltet ihr euch mal fragen, was der Auslöser für solche Regelungen sein könnte, hier
sind mal ein paar Punkte, die mir schon mehrfach untergekommen sind. Sucht euch was passendes raus für den Hang, den ihr jetzt nicht mehr befliegen dürft .. ich wette da sind "Treffer". Keine Ahnung ob diese "Verfehlungen" nur in der Eifel auftreten, aber vermutlich eher nicht ..
- es wird sich nicht an die Nutzung der Wege gehalten (Land- und forstwirtschaftliche Wege werden befahren/blockiert)
- das Betretungsrecht von Wiesen / Feldern wird als allgemein gültig deklariert
- mehrfach keine Kenntnisnachweise vorhanden, egal ob Verband oder OPEN
- Mindestabstände zu manntragenden Flugplätzen unterschritten
- erlaubte Flughöhe überschritten, teilweise keine Ahnung von Luftraumstruktur oder Luftrecht
- keine Rücksicht auf nahgelegene Modellfluggelände, die Verfehlungen der Hangflieger fallen leider automatisch auf die Vereine/Betreiber zurück.
=> keiner war´s , der Verursacher ist weg, die Schuld wird beim Geländebetreiber gesucht und gefunden (Lärm, häufig betroffene Jäger melden sich zurück ..)
- Gefährdung von von Menschen durch tieffliegende Modelle
jaaa, diese bösen Modellflieger und ihre Aktionen bleiben im Kopf der Anwohner. Glaubt ihr echt, da kriegt ihr noch ne echte Mehrheit bzw. Fürsprecher draus gedreht ?
Und nun: Feuer frei :-)
Die haben uns größtenteils nicht mal auf den Schirm, geschweige denn wie sich manche Piloten am Hang aufführen.