Regelungen Hangflug in Italien/Europa

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Die Hänge wurden ursprünglich von uns usern eingetragen, wenn wir sie nicht pflegen...

Egal welches System, es lebt immer von der Mitarbeit der Nutzer, woher sonst sollen aktuelle Informationen kommen?

Gruß hans
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Moin Zusammen
Zum Thema Naturschutz der an vielen Stellen vorgeschoben wird. In Deutschland gibt es seit Januar ein höchst Richterliches Urteil vom Bundesverfassungsgericht Datum 26.01.2023. Das Flugverbote in Natur und Landschaftsschutzgebieten Unzulässig sind.
Ich weiß das hier über Italien / Europa geschrieben wird.
Mit dem Urteil ist zumindest mal ein Anfang bei der Regulierungswut der vermeintlichen Naturschützer gemacht.
Jetzt könnt ihr mich auch Steinigen. Ich bin Mitglied in der IG -Hangflug und Vereinsvorsitzender mit eigenem Hang.
 
Solltet ihr euch mal fragen, was der Auslöser für solche Regelungen sein könnte, hier
sind mal ein paar Punkte, die mir schon mehrfach untergekommen sind. ...
Hallo Rudi,
auch wenn es natürlich Verfehlungen gibt die nicht akzeptabel sind. Die aktuellen Beschränkungen sind nachweislich NICHT! auf irgendwelche Vorfälle/ Störungen/ Gefährdungen zurückzuführen. Genau darum geht`s ja! Der Überegulierung ohne Anlass und Verhältnismäßigkeit entgegenzutreten. Dazu gehört auf der anderen Seite, keinen Anlass für Beschwerden zu liefern. Logisch...
@ Leopold: in einem Punkt möchte ich Dir widersprechen: die Open Category gilt ja bereits europaweit und bietet -wie sich aktuell zeigt- keinerlei Rechtssicherheit oder Bestandschutz. Egal, welchen Grund welche Behörde anführt (Sicherheitsinteressen, Nähe zu geografischen Zonen, Naturschutz, Laus auf der Leber): der Bereich wird pauschal gesperrt. Argumente pro Flugbetrieb bzw. eine Privilegierung gegenüber allg. Drohnen können nur allgemeine, gebietsübergreifende Betriebserlaubnisse für eine Verbandsstruktur liefern, basierend auf spezifischen Handlungsanweisungen zur Flugsicherheit, zum Umweltschutz usw. Genau das sieht ja das europäische Recht für den Modellflug vor, nur versagen die Mitgliedsländer bzw. ihre Verbände (noch) bei der Umsetzung. Und werden jetzt mit den Konsequenzen konfrontiert, nämlich undifferenzierten, flächendeckenden No-Fly-Zones für alle. Und U-Space ist - wie Du richtig sagst- noch gar nicht implementiert!
 
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Moin Zusammen
Zum Thema Naturschutz der an vielen Stellen vorgeschoben wird. In Deutschland gibt es seit Januar ein höchst Richterliches Urteil vom Bundesverfassungsgericht Datum 26.01.2023. Das Flugverbote in Natur und Landschaftsschutzgebieten Unzulässig sind.
Ich weiß das hier über Italien / Europa geschrieben wird.
Mit dem Urteil ist zumindest mal ein Anfang bei der Regulierungswut der vermeintlichen Naturschützer gemacht.
Jetzt könnt ihr mich auch Steinigen. Ich bin Mitglied in der IG -Hangflug und Vereinsvorsitzender mit eigenem Hang.
Hallo Norbert,
guter Hinweis! Haben wir mit den Italienern auch schon ausgetauscht. Das Urteil hat in D festgestellt, dass Umweltschutzbehörden nicht direkt Flugverbotszonen erlassen dürfen, weil dies nicht in deren Zuständigkeitsbereich fällt. In Italien dürfte das ähnlich sein. Deswegen hat die dortige Bozener Natura-Behörde bei der dem Verkehrsministerium unterstehenden ENAC die Eintragung beantragt und somit deren Zuständigkeit genutzt. Ein Beispiel, das zeigt wie dumm man sich manchmal die Verwaltung in D anstellt, in Italien sind sie cleverer vorgegangen. Aber prinzipiell könnte sich D an IT ein Beispiel nehmen und es ähnlich machen. Dann rennen wir jedem Verbot hinterher und müssen beweisen, dass es nicht rechtens oder verhältnismäßig ist. Also eine Umkehr der Beweislast durch die Hintertür. Und steht einmal ein Verbot, bekommt man es erfahrungsgemäß nie oder nur mit einem aufwändigen Prozess gekippt...
 

Nobby_segelflieger

Vereinsmitglied
Hi Stefan
Kannst du haben.
Az. 7 CN 1.22

Steht in der aktuellen FMT.

Der Artikel ist von Dr. Jur. Walter Felling
 

aue

User
In Deutschland gibt es seit Januar ein höchst Richterliches Urteil vom Bundesverfassungsgericht Datum 26.01.2023. Das Flugverbote in Natur und Landschaftsschutzgebieten Unzulässig sind.
Bei diesem Urteil muss man schon genau schauen und sollte es nicht pauschal so interpretieren, dass Naturschutzbehörden hier keine Befugnisse hätten. Im verhandelten Fall ging es um den Überflug von Heißluftballons über Naturschutzgebieten. Wir fliegen tiefer und v.a. geht es bei uns auch darum, dass wir Naturschutzgebiete betreten. Und in dieser Frage haben die Naturschutzbehörden schon ein Mitspracherecht.
Aber es ist genau, wie @Compositas das immer wieder betont: es geht um pauschale Erlässe und Verordnungen. Diese werden in den besagten Fällen nunmal ohne konkrete Veranlassung getroffen - jedenfalls, was den Modellflug betrifft. Und hier ist anzusetzen, aber genau das ist ja auch der beabsichtigte Weg der IG-Hangflug.

Schöne Grüße
Andreas
 
Hallo Leute,

das Flugverbot für unbemannte Fluggeräte in Naturschutzgebieten und Natura 2000 Schutzgebieten ist nicht im Bundesnaturschutzgesetz definiert, es ist per LuftVO in $ 21h (6) der LuftVO verankert und gilt nicht für die manntragende Zunft.

Bei dem genannten Urteil geht es um ein Flugverbot oder Beschränkung ausgehend von einer Naturschutzbehörde. Eine Naturschutzbehörde darf jedoch keine Flugverbote erteilen. Das ist m. E. ein großer Unterschied.

Eine Naturschutzbehörde darf nicht im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung Flugverbote für Luftfahrzeuge anordnen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig heute entschieden.

Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/9

Eine Naturschutzbehörde ist nicht befugt, eine Flughöhenfestlegung im Wege einer Naturschutzgebietsverordnung für Luftfahrzeuge anzuordnen.

Quelle: https://www.bverwg.de/de/pm/2023/9

Gruss
Micha
 
Heißluftballon fliegen in allen Höhen, müssen zwischendurch landen.
Deshalb erstmal kein Unterschied zum Modellflug.
Grundsätzlich ist so ein Verbot " Eingriff in den Luftverkehr " , der Naturschutz ist da raus. Ausnahme ist das Betreten, Fußgänger und Skifahrer machen das aber auch...und: Vogelschutzgebiete.
Seltsamerweise gibt's Modellflugverbot auch in Landschaftsschutzgebieten...

Bei diesem Thema haben wir alle geschlafen...

Das ganze kommt wohl daher, dass Laien den Modellflug meist mit Verbrennerlärm verbinden...

Gruß hans

Micha war schneller...Danke.
 
Solltet ihr euch mal fragen, was der Auslöser für solche Regelungen sein könnte, hier
sind mal ein paar Punkte, die mir schon mehrfach untergekommen sind. Sucht euch was passendes raus für den Hang, den ihr jetzt nicht mehr befliegen dürft .. ich wette da sind "Treffer". Keine Ahnung ob diese "Verfehlungen" nur in der Eifel auftreten, aber vermutlich eher nicht ..
- es wird sich nicht an die Nutzung der Wege gehalten (Land- und forstwirtschaftliche Wege werden befahren/blockiert)
- das Betretungsrecht von Wiesen / Feldern wird als allgemein gültig deklariert
- mehrfach keine Kenntnisnachweise vorhanden, egal ob Verband oder OPEN
- Mindestabstände zu manntragenden Flugplätzen unterschritten
- erlaubte Flughöhe überschritten, teilweise keine Ahnung von Luftraumstruktur oder Luftrecht
- keine Rücksicht auf nahgelegene Modellfluggelände, die Verfehlungen der Hangflieger fallen leider automatisch auf die Vereine/Betreiber zurück.
=> keiner war´s , der Verursacher ist weg, die Schuld wird beim Geländebetreiber gesucht und gefunden (Lärm, häufig betroffene Jäger melden sich zurück ..)
- Gefährdung von von Menschen durch tieffliegende Modelle

jaaa, diese bösen Modellflieger und ihre Aktionen bleiben im Kopf der Anwohner. Glaubt ihr echt, da kriegt ihr noch ne echte Mehrheit bzw. Fürsprecher draus gedreht ?
Und nun: Feuer frei :-)
So ein Käse! Bitte die Posts von verher lesen, WER diese Flugzonen definiert, dann erfährt man auch das WARUM:
- Heliport in der Nähe -> automatische Schutzzone
- Private Flugplätze von Sportfliegern in der Nähe -> mehrere km Bannkreis
- Einflugschneisen Flughäfen -> ganze Landstriche rote Zone
- Naturparks -> Flugverbot um die Natur zu "schützen" währen Horden von Touristen durchmarschieren.
Usw, usw...
Den Leuten die da dahinter stehen geht der Modellflug aber so was von am A... vorbei! Die haben uns größtenteils nicht mal auf den Schirm, geschweige denn wie sich manche Piloten am Hang aufführen.
 
Mag ja sein, den Modellfliegern gehts aber z.T. genauso am Arsch vorbei !
 
Die haben uns größtenteils nicht mal auf den Schirm, geschweige denn wie sich manche Piloten am Hang aufführen.

Hallo,

solche Ausagen sind gefährlich. Gerade die Landwirte haben sehr wohl ein Auge auf uns Modellflieger.
Typen, die an einem Hang in der Nähe von einer Schafweide mit extrem lauten Hotlinern ihr Unwesen treiben gibt es z. B. immer noch.
Das da die Landwirte und Anwohner teilweise sehr argwöhnisch reagieren, ist dann kein wunder.

Gruss
Micha
 
Nur mal zur allgemeinen Info.
Eine Umfrage zum Thema "Gefahrenpotentials durch unbemannte Fluggeräte" und wie denn wohl der Wissensstand der EU-KOMMISSION ist!
Unsere Antwort reiht sich ein und der Tenor ist ziemlich eindeutig: Es gibt kaum eine sicherere Sportart wie den Modellflug und damit kein Grund für weitergehende Restriktionen.

Beitrag im Thema 'Die neue Interessengemeinschaft IG-Hangflug.eu' https://www.rc-network.de/threads/d...nschaft-ig-hangflug-eu.11840984/post-12484079
 
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