Regelungen Hangflug in Italien/Europa

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Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob folgender wichtiger Punkt zu den Höhenbeschränkungen hier schon irgendwo verdeutlicht wurde: die ENAC gibt überall ihre Höhengrenzen AGL (Above Ground Level) an. Das heißt, obwohl in IT grundsätzlich die Open Category gelten würde (und damit nach europäischen Regeln bis 10kg 120m über PILOTENSTANDORT), wird an Stellen irgendwelcher Höhenbegrenzungen dies gekippt. Somit Konturenflug = Verbot des Hinausfliegens ins Tal oder mit anderen Worten: Verbot des legalen und sicheren Hangfliegens. Das war wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Erfinder...
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob folgender wichtiger Punkt zu den Höhenbeschränkungen hier schon irgendwo verdeutlicht wurde: die ENAC gibt überall ihre Höhengrenzen AGL (Above Ground Level) an. Das heißt, obwohl in IT grundsätzlich die Open Category gelten würde (und damit nach europäischen Regeln bis 10kg 120m über PILOTENSTANDORT), wird an Stellen irgendwelcher Höhenbegrenzungen dies gekippt. Somit Konturenflug = Verbot des Hinausfliegens ins Tal oder mit anderen Worten: Verbot des legalen und sicheren Hangfliegens. Das war wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Erfinder...

Ja, Du hast in Post https://www.rc-network.de/threads/regelungen-hangflug-in-italien-europa.11944820/post-12480373 schon darauf hingewiesen. Aber ich glaube, die Tragweite dessen ist noch nicht angekommen! Selbst 120m AGL sind im steilen Gelände ein Quasi-Flugverbot.
 

Robinhood

Vereinsmitglied
Soweit ich das übersehe leider noch nicht.
Daran müssen wir arbeiten 😉
Ich habe @Zaunkonig mal eine Mail geschrieben, hoffentlich liest er die Nachricht rechtzeitig. Es wäre toll, wenn er es schaffen könnte, an der Onlinesitzung teilzunehmen. Zaunkonig versteht sehr gut Deutsch und spricht auch gut.
 
Nochmal kurz zum Thema Gerichtsurteil Naturschutz darf kein Flugverbot erteilen.
Das ist richtig und doch wenig zielführend, bzw. hilft uns fast gar nix.
Denn in (beispielsweise) Landschaftsschutzgebieten wird nur das Starten und Landen untersagt. Das funktioniert, denn das liegt im Wirkbereich der Behörden.
Fliegen kannst du, nur nicht eben nicht starten und landen, also von außerhalb einfliegen wäre nicht das Problem. (Spitzfindig ausgedrückt)
Jedoch darf man die Frage nach dem Schutzzweck dieser Norm stellen - was schwer zu begründen sein könnte und so ggf. nicht rechtens wäre.
Das wäre in der Tat mal etwas für einen Juristen.
 
Denn in (beispielsweise) Landschaftsschutzgebieten wird nur das Starten und Landen untersagt.

Hallo Martin,

woher kommt dieser Unsinn, wo steht das in der LuftVO ??? In der LuftVO stehten unter § 21 h Absatz (6) was von Naturschutzgebieten, Nationalparks und Natura 2000 Schutzgebieten, nichts von Landschaftsschutzgebieten. Siehe dazu auch #212.


Das Problem für uns Hangflieger ist in Europa neben der Höhenthematik (Open Cat.) immer der Naturschutz, siehe #70.

Gruss
Micha
 
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Hallo Zusammen,
ich weiß nicht, ob folgender wichtiger Punkt zu den Höhenbeschränkungen hier schon irgendwo verdeutlicht wurde: die ENAC gibt überall ihre Höhengrenzen AGL (Above Ground Level) an. Das heißt, obwohl in IT grundsätzlich die Open Category gelten würde (und damit nach europäischen Regeln bis 10kg 120m über PILOTENSTANDORT), wird an Stellen irgendwelcher Höhenbegrenzungen dies gekippt. Somit Konturenflug = Verbot des Hinausfliegens ins Tal oder mit anderen Worten: Verbot des legalen und sicheren Hangfliegens. Das war wahrscheinlich auch nicht im Sinne der Erfinder...
Hallo,
kleine Richtigstellung, Italien hat die Europäische Norm 2019/947 übernommen und es gilt auch hier, beim Hangflug von Seglern bis 10 Kg, 120 m über Standort Modellpilot also nicht AGL. (EU 2019/947, Anlage A, Punkt 4)
Also das große Problem Konturenflug am Hang, was praktisch das Aus bedeutet hätte, wurde berücksichtigt und behoben.
 
Entschuldigung, Du hast grundsätzlich Recht mit Open, daher bezog ich mich ja in meinem Beitrag auf diejenigen Stellen, an denen irgendwie anders geartete Höhenbegrenzungen durch die ENAC erlassen wurden. Diese sind allesamt AGL und hebeln somit die Open category aus!
 

DS-fan

User
Mal nee Frage nebenher
Kann mir jemand Auskunft geben übers Pordoi also oben den Sattel col de cock.
Hat der eine Verbotszone und wenn ja welche ?
Wir fahren seid mehr als 40 Jahren da hoch und Mieten alle Jahre die komplette Fredarola Hütte.
 

Aschi

User
Kann mir jemand Auskunft geben übers Pordoi also oben den Sattel col de cock
Habe mich schon lange gefragt warum da keiner nachfragt.

Schau dir doch mal die bisher gezeigten Karten an , da gibt es Lücken zwischen den roten Kringeln .

Merkt ihr was, die Kollegen von dort, also die Locals verhalten sich ziemlich stumm zu den Themen .

LG Thomas
 

Aschi

User
Die Karte sind bei mir so unscharf das ich nichts erkennen kann.
Bei mir auch, aber wenn man sich in der Gegend auskennt weiss man wo man schauen muss.

Bist halt 40 Jahre nur als Beifahrer mitgefahren und weisst nicht genau wo das ist ;) (duck und weg :) )

LG Thomas
 

Aschi

User
Auf den bisher gezeigten Karten ist doch ganz klar zu erkennen , auch wenn das ganze unscharf ist, dass es nicht in irgend welchen Zonen ist.
Es handelt sich aber auch um eine Sartstelle die in einer anderen Provinz liegt, und da hat die nun allerseits geliebte Regierung in Bozen nix zu sagen.
Was Veneto dazu herausgibt, bzgl. Naturpark usw. .... weiss noch keiner.

Thomas
 
ich hatte auch letzte Woche mal genau hin geschaut, weil ich ebenfalls den col de cuc und die Fredarola liebe... das liegt genau zwischen zwei Zylindern d.h. open category. Problematik ist der Wanderweg direkt unter der Startstelle, da heißt es aufpassen☝️
 
Habe mich schon lange gefragt warum da keiner nachfragt.

Schau dir doch mal die bisher gezeigten Karten an , da gibt es Lücken zwischen den roten Kringeln .

Merkt ihr was, die Kollegen von dort, also die Locals verhalten sich ziemlich stumm zu den Themen .

LG Thomas
Ähem....wer lesen kann und so.... wurde bereits sehr viel gesagt und versucht zu erklären. Alles vom D-Flight Portal unterliegt der Copyright und darf hier nicht veröffentlicht werden. Muss man sich selber registrieren, bezahlen und darf dann die (veralteten) Karten anschauen. Oder sollen wir jetzt für jeden Ort wo einer vielleicht fliegen könnte einen Einblick machen, ein Gutachten erstellen und danach den Ablassbrief ausstellen? Und für was? Wegen einer abstrusen italienischen Gesetzgebung die die meisten hier nach wie vor versuchen, 1:1 mit der deutschen zu vergleichen? Nur zur Info: in der alten Regelung hatten wir für den Modellflug immer Maximalhöhe 150m "sopra livello di mare", also über Meeresspiegel. Kann sich jeder denken, wie sinnvoll so ein Gesetz ist. Das neue ist keinen Deut besser, von der Anwendung/Umsetzung gar nicht zu sprechen (hab ich auch bereits gesagt).
 
Warum tretet ihr das ganze thema so breit, dass es auch ieder mitbekommt?
Auf seite 2 glaub ich steht mal "die behörde hat nicht gewusst dass modellflug auch drohe (uas) ist".
Und genau das ist es: schnauze halte und wenn jemand fragt "ich hab keine drohne, das ist ein Flugzeug"
Das mit der Einteilung von modellflieger in die uas schiene hab ich damals schon Frank gesagt, dass das einfach schei.... ist.
Langsam geht mir dieses völlige Reglementieren total auf den sack incl. Unsere fachkräfte in berlin.
Wenn ihr denkt, dass ihr mit den paar modellflughanseln druck aufbauen könnt wegen "wirtschaftsfaktor" lach ich mich tot.
Ich für meinen teil weiss was ich mache.

Nachtrag zu oben zum fred von wundererm:
Genau das meine ich....
Ich nutz jetzt den (noch) kostenlosen wind und gehe an den hang.
 
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Ähem....wer lesen kann und so.... wurde bereits sehr viel gesagt und versucht zu erklären. Alles vom D-Flight Portal unterliegt der Copyright und darf hier nicht veröffentlicht werden. Muss man sich selber registrieren, bezahlen und darf dann die (veralteten) Karten anschauen. Oder sollen wir jetzt für jeden Ort wo einer vielleicht fliegen könnte einen Einblick machen, ein Gutachten erstellen und danach den Ablassbrief ausstellen? Und für was? Wegen einer abstrusen italienischen Gesetzgebung die die meisten hier nach wie vor versuchen, 1:1 mit der deutschen zu vergleichen? Nur zur Info: in der alten Regelung hatten wir für den Modellflug immer Maximalhöhe 150m "sopra livello di mare", also über Meeresspiegel. Kann sich jeder denken, wie sinnvoll so ein Gesetz ist. Das neue ist keinen Deut besser, von der Anwendung/Umsetzung gar nicht zu sprechen (hab ich auch bereits gesagt).
Warum tretet ihr das ganze thema so breit, dass es auch ieder mitbekommt?
Auf seite 2 glaub ich steht mal "die behörde hat nicht gewusst dass modellflug auch drohe (uas) ist".
Und genau das ist es: schnauze halte und wenn jemand fragt "ich hab keine drohne, das ist ein Flugzeug"
Das mit der Einteilung von modellflieger in die uas schiene hab ich damals schon Frank gesagt, dass das einfach schei.... ist.
Langsam geht mir dieses völlige Reglementieren total auf den sack incl. Unsere fachkräfte in berlin.
Wenn ihr denkt, dass ihr mit den paar modellflughanseln druck aufbauen könnt wegen "wirtschaftsfaktor" lach ich mich tot.
Ich für meinen teil weiss was ich mache.

Nachtrag zu oben zum fred von wundererm:
Genau das meine ich....
Ich nutz jetzt den (noch) kostenlosen wind und gehe an den hang.
Gott hat mich erhört ... er lässt endlich Eier regnen.:D

Und das auch noch rechtzeitig zum Osterfest.
 
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