suche baby joe geschädigte

Bildet eine Interessensgemeinschaft

Bildet eine Interessensgemeinschaft

Dennoch kann ich allen betroffenen nur anraten sich zusammen zu tun.
Auch wenn es in Deutschland keine Sammelklage gibt hat das doch erhebliche Vorteile.

So kann man z.B. die Beweisführung vereinfachen. Sind mehrere der Turbinen von gleichartigen Problemen betroffen lässt sich daraus ableiten, dass es ggf. ein Konstruktionsbedingtes Problem ist oder aber die Qualität so weit streut, dass es eine signifikante Anzahl an schlichtweg nicht funktionerenden Turbinen gibt.

Ist das Verhalten der Händlers bei den betroffenen Kunden gleichartig kann man von einem Vorsatz ausgehen das es sich nicht mehr um einen Einzelfall handelt.

Auch bei der Anerkennung des Falles durch die Rechtsschutzversicherung hilft es wenn andere Versicherungen bereits eine Übernahme gestattet haben so kann eine Versicherung nicht einfach die Übernahme ablehnen.

Ich kann nur jedem Raten sich an den Themenstarter zu wenden und euch zusammen zu tun. Das steigert auf jeden Fall die Chancen etwas zu erreichen, da dann auch der Händler nicht mehr mit einer Einzelperson verhandelt.

Zu guter letzt steht dann dem Gericht noch die Möglichkeit einer Prozessverbindung offen.

Wenn Ihr euch zusammenschließt kann auch einer im Namen der anderen mit dem Händler kommunizieren bzw. ein Anwalt (PW) das für alle tun. Die Klagen bleiden dennoch Einzelklagen.

Ciao,
Wolfgang
 
Hallo Turbotorti,

wenn Du diese Turbine bei einen deutschen Händler gekauft hast, hast Du bei offenen und versteckten Mängeln auf jeden Fall folgende Rechte:
Wandlung, Umtausch, Minderung, Schadensersatz

Da es schon mehrere Reparaturversuche erfolglos gegeben hat würde ich auf jeden Fall
mein Geld zurückfordern - wenn Du das alleine gegen den Händler nicht durch bekommst nimm dir einen Anwalt. Die Rechtslage ist hier eindeutig - egal wo die Produkte hergestellt wurden.

MfG
Karsten


Hallo Turbotorti

Der Beitrag von Karsten enthält grundsätzlich das erforderliche / mögliche Vorgehen (Handelsrechtliche Möglichkeiten: Wandlung, Minderung, etc.). Da die Turbine offensichtlich nie richtig gelaufen ist, hat m.E. der Lieferant den Kaufvertrag nicht erfüllt, weil er kein funktionierendes Produkt geliefert hat. Ich würde ihn deshalb per Einschreiben in Verzug setzen bzw. die Zahlung zurück verlangen.

Beste Grüsse
Armin
 
...der hat zurzeit schon ne Klage laufen wegen der selben Sache...

Das ist auch der einzige Weg den man beschreiten kann. Als Käufer ist es in DE leider so dass wenn man etwas gekauft und bezahlt hat auf die Mithilfe des Verkäufers/Herstellers/Importeurs etc. bei Mängeln angewiesen ist. Da der bekannte Händler jedoch nicht reagiert, kannst du alles vergessen was hier ausser einer Klage geraten wurde. Du kannst aber durchaus als Nebenkläger in der von dir genannten Klage auftreten, damit hast du es später wenn das Urteil der Hauptverhandlung gelaufen ist, einfacher an dein Geld zu kommen. Rede mal darüber mit dem RA.

Nachtrag: Die Nebenklage kann aber nur dann erfolgen wenn der RA eine Strafsache daraus macht, was m.E. aber nicht sehr schwer sein dürfte, ich weiss aber nicht ob ein solches Verfahren nebenklagezulässig ist. :(

Viel Erfolg!

Gruß
Udo
 

Arno Wetzel

Moderator
Teammitglied
Jetzt wirds aber langsam abenteuerlich, Udo! :rolleyes:

Es geht hier lediglich um die Nichterfüllung innerhalb eines Kaufvertrages. Hier haben beide Parteien bestimmte Rechte und bestimmte Pflichten. Der RA hat nur die Interessen des Käufers im Auge, wenn der Verkäufer seinen Pflichten nicht nachkommt und das ist rein zivilrechtlich.

Strafrechtlich agiert nur der Staatsanwalt und das auch nur, wenn der Verdacht einer vorsätzlichen Täuschung (= Betrug) aufkommt. Ein RA hat daran überhaupt kein Interesse, das zu verfolgen, warum auch.

So wie das aussieht ist das ja nun bei PW gelandet und das ist auch gut so. Alle weiteren Mutmaßungen kann man sich in der Sache eigentlich jetzt ersparen. Interessant wäre vielleicht noch das Ergebnis, aber das wird sicherlich noch eine Weile dauern, bis das auf dem Tisch liegt.

Diejenigen, die zukünftig im I-Net nach baby joe googeln werden sicherlich früher oder später auf diesen Thread stoßen und das ist auch gut so!
Mehr kann man momentan nicht tun...
 
Also so lange, wie de Nummer des Händlers mit den Triebwerken nun schon läuft und bei der Masse an "Defektmeldungen" in sämtlichen Internetforen etc. sollte es m.E. ausser Frage stehen, dass mit Vorsatz gehandelt wird und es sich somit um Betrug handelt aber vielleicht kann man das ja tatsächlich mal "professionell prüfen" lassen.

Gruß,
Jonas
 
In Österreich (vermutlich in Germany nicht viel anders):

Garantie: eine Leistung die auf freiwilliger Basis vom Hersteller (!) geleistet wird... Welche Garantiedauer und welche Leistungen dabei inbegriffen sind hängen vom Hersteller ab. Dein Händler "hilft" dir nur dabei deine Forderungen dem Hersteller gegenüber (Garantieleistung) geltend zu machen.

Gewährleistung: gesetzlich verankert und wird vom Händler geleistet. in den ersten 6 Monaten liegt die Beweispflicht (dass der Schaden bei Übergabe an den Käufer bei Kauf nicht bestanden hat/bestanden hat) beim Händler, die restlichen 18 Monate beim Kunden (ginge nur mit teurem Gutachten etc).
Sollte es jedoch in den ersten 6 Monaten zu einer Reparatur im Sinne der Gewährleistung kommen, starten diese 6 Monate (Beweislast beim Händler) nach Beendigung der Reparatur von neuem.

Da nun innerhalb von 7 Monaten (hoff ich habs richtig im Kopf) schon mehrmalige Reparatur hattest (Erfüllung der Gewährleistungspflicht des Händlers) gibts folgendes:

In erster Instanz (erster Defekt in Gewährleistung) hast du die Möglichkeiten auf Reparatur oder Tausch! Jedoch darf hier der Händler wählen welche Art der "Wiedergutmachung" er wählt!

Sollte es danach innerhalb der Gewährleistung wieder zu einem Defekt kommen kannst du auf Wertminderung oder Wandlung bestehen.

In Österreich wenden sich viele Kunden aufgrund solcher Fälle an den Konsumentenschutz (keine Ahnung obs das in Deutschland in ähnlicher Art gibt?)... Hilft nur teilweise, ist für den Händler eher so ne Art "erhobener Zeigefinger"...

Meine Meinung -> such dir einen guten Anwalt der in Sachen Gewährleistung ne Ahnung hat... der soll mal ein schönes Briefchen an den Händler verfassen inkl. Deadline für die Rückerstattung der Kosten (Bestand auf Wandlung des Kaufvertrages)... Kostet dich zu dem Zeitpunkt Peanuts im Vergleich zu der Turbine!!! -> Hilft meistens dass der Händler kalte Füße bekommt und sich die Angelegenheit recht schnell erledigt!

Viel Glück auch von meiner Seite ;-)

lg
Gerhard
 
Hallo Arno,

ich finde das garnicht abenteuerlich. Ich habe ebenso wenig Hintergrundwissen um den Fall wie Du. Nur das aus dem Thread hier. Dass Du nun aber direkt keinen Vorsatz siehst finde ich toll :D Dennoch habe lediglich geraten den RA dazu zu befragen da ich keiner bin und Rechtsberatung in der Form hier auch kein Anwalt geben darf.

Nochmal ich stelle mich auf keine Seite. Ich sehe mich aber eher hinter Turbotorti wenn du mich schon in einer Ecke sehen möchtest.

Fristen setzen ist schön und gut. Die werden aber alle samt verstrichen sein, so wie ich das hier lese. Da hilft auch keine Fristsetzung mit einem Briefkopf eines Anwalts. Der Händler will es aussitzen. Das klappt sogar oft, wenn der Betrag gering ist und/oder die Mühen sich mit der Anwaltssuche zu beschäftigen hoch sind. Was bleibt ist die Klage. Je mehr Fälle dabei aber dem Verbraucherschutz und auch dem einen Anwalt vorliegen kann eine beachtliche Beweisführung durch Zeugen (ebenfalls nachweislich Geschädigte) aufgebaut werden. Je nach chronologischer Zusammensetzung der wiederholten Fälle kann der Richter dann von ganz alleine den StAw ins Spiel bringen.

Das allerwichtigste ist ein Anwalt der auch Lust dazu hat, denn der Streitwert für die Arbeit ist meistens nicht gerade der Antrieb an der Stelle :rolleyes:

So wollte das nur mal klarstellen das ich nichts abenteuerliches geschrieben habe.

Gruß
Udo
 

Nikola Gelius-Dietrich

Moderator
Teammitglied
Liebe Leute,

bitte nur noch Beiträge, die sich direkt am Thema des Threads orientieren. Diskussionen, ob diese oder jene Turbine doch besser sein sollte, oder ähnliche Kommentare, hat hier nichts verloren und wird gelöscht.
 
Watn'nu ?

Watn'nu ?

Hallo Turbotorti, was ist aus deiner Turbine geworden ? konntet ihr euch einigen ? :rolleyes:

Gruß
Gion
 
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