Bildet eine Interessensgemeinschaft
Bildet eine Interessensgemeinschaft
Dennoch kann ich allen betroffenen nur anraten sich zusammen zu tun.
Auch wenn es in Deutschland keine Sammelklage gibt hat das doch erhebliche Vorteile.
So kann man z.B. die Beweisführung vereinfachen. Sind mehrere der Turbinen von gleichartigen Problemen betroffen lässt sich daraus ableiten, dass es ggf. ein Konstruktionsbedingtes Problem ist oder aber die Qualität so weit streut, dass es eine signifikante Anzahl an schlichtweg nicht funktionerenden Turbinen gibt.
Ist das Verhalten der Händlers bei den betroffenen Kunden gleichartig kann man von einem Vorsatz ausgehen das es sich nicht mehr um einen Einzelfall handelt.
Auch bei der Anerkennung des Falles durch die Rechtsschutzversicherung hilft es wenn andere Versicherungen bereits eine Übernahme gestattet haben so kann eine Versicherung nicht einfach die Übernahme ablehnen.
Ich kann nur jedem Raten sich an den Themenstarter zu wenden und euch zusammen zu tun. Das steigert auf jeden Fall die Chancen etwas zu erreichen, da dann auch der Händler nicht mehr mit einer Einzelperson verhandelt.
Zu guter letzt steht dann dem Gericht noch die Möglichkeit einer Prozessverbindung offen.
Wenn Ihr euch zusammenschließt kann auch einer im Namen der anderen mit dem Händler kommunizieren bzw. ein Anwalt (PW) das für alle tun. Die Klagen bleiden dennoch Einzelklagen.
Ciao,
Wolfgang
Bildet eine Interessensgemeinschaft
Dennoch kann ich allen betroffenen nur anraten sich zusammen zu tun.
Auch wenn es in Deutschland keine Sammelklage gibt hat das doch erhebliche Vorteile.
So kann man z.B. die Beweisführung vereinfachen. Sind mehrere der Turbinen von gleichartigen Problemen betroffen lässt sich daraus ableiten, dass es ggf. ein Konstruktionsbedingtes Problem ist oder aber die Qualität so weit streut, dass es eine signifikante Anzahl an schlichtweg nicht funktionerenden Turbinen gibt.
Ist das Verhalten der Händlers bei den betroffenen Kunden gleichartig kann man von einem Vorsatz ausgehen das es sich nicht mehr um einen Einzelfall handelt.
Auch bei der Anerkennung des Falles durch die Rechtsschutzversicherung hilft es wenn andere Versicherungen bereits eine Übernahme gestattet haben so kann eine Versicherung nicht einfach die Übernahme ablehnen.
Ich kann nur jedem Raten sich an den Themenstarter zu wenden und euch zusammen zu tun. Das steigert auf jeden Fall die Chancen etwas zu erreichen, da dann auch der Händler nicht mehr mit einer Einzelperson verhandelt.
Zu guter letzt steht dann dem Gericht noch die Möglichkeit einer Prozessverbindung offen.
Wenn Ihr euch zusammenschließt kann auch einer im Namen der anderen mit dem Händler kommunizieren bzw. ein Anwalt (PW) das für alle tun. Die Klagen bleiden dennoch Einzelklagen.
Ciao,
Wolfgang